3.1 Mitteilungen der Verwaltung

Herr Dr. Liedtke wies auf die Mitteilung zur Bürgerbeschwerde von Herrn Streich hin, die er bereits unter TOP 1 Einwohnerfragestunde gegeben habe.

 

 

3.2 Anfragen

 

3.2.1 Verkehrsbelastung in den Bereichen Lünener Straße und Werver Mark

 

Herr Aschhoff regte mit Blick auf die bestehenden Beschwerdelagen an, die Bezirksregierung zeitnah um die Durchführung von Messungen zu bitten.

 

Herr Dr. Liedtke verwies auf die Diskussion in der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses, wo ebenfalls die politische Forderung formuliert worden sei, im Bereich der Werver Mark Messungen durch die Bezirksregierung zu fordern. Die Verwaltung werde das Anliegen an die Bezirksregierung weitergeben.

 

 

3.2.2 Verkehrswege durch die Sperrung der Stormstraße

 

Frau Dörlemann informierte darüber, dass durch die Sperrung der Stormstraße vermehrt die Straße „An der Schützenheide“ als Umfahrungsstrecke genutzt werde.

 

Herr Dr. Liedtke wies darauf hin, dass sich die Straße auf Bergkamener Stadtgebiet befinde. Darüber hinaus sei die Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe der Kommune, sondern der Polizei. Die Stadt Kamen sei nicht zuständig.

 

Frau Wundrock erklärte, dass der Polizei zu der v. g. Problematik bereits Bürgereingaben vorliegen würden. Sie werde auch diesen Hinweis mitnehmen. Die Polizei versuche engmaschigere Kontrollen in dem Bereich durchzuführen und würde Verwarnungen ausstellen. 

 

 

3.2.3 Westicker Straße – Lkw-Halteverbot

 

Herr Kühnapfel erkundigte sich nach dem Sachstand. Es würden immer noch Lkw im Bereich der Bankette parken. Dies führe zu starken Beschädigungen der Bankette. Zudem begründe das Parken insbesondere von unbeleuchteten Lkw-Anhängern eine erhebliche Verkehrsgefährdung.

 

Herr Breuer berichtete, dass das Halteverbot durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kamen gegenüber dem Straßenbaulastträger (Kreis Unna) angeordnet worden sei. Die Umsetzung durch den Kreis Unna sei augenscheinlich noch nicht erfolgt. Er werde die Anfrage an den nunmehr zuständigen FB 30.1 mit der Bitte um Klärung weitergeben.

 

Herr Dr. Liedtke sagte eine Rückmeldung mit der Niederschrift zu.

 

Rückmeldung der Verwaltung:

Der Kreis Unna ist durch die Stadt Kamen, FB 30.1 Verkehr, nochmals aufgefordert worden, die Verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen.

 

 

 

3.2.4 Ausweisung der Stettiner Straße als Anliegerstraße

 

Die Stettiner Straße werde häufig als Verbindungsstraße zwischen Derner Straße und Hammer Straße genutzt und oftmals mit zu hoher Geschwindigkeit befahren, erklärte Herr Helmken. Insbesondere für kleine Kinder mit Fahrrad sei ein erhöhtes Gefahrenpotenzial gegeben. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob eine Ausweisung als Anliegerstraße möglich sei, insbesondere unter dem Aspekt, dass der dort ansässige Schnäppchenmarkt Ende des Jahres schließen werde.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass die Beschilderung „Anliegerstraße“ in Bezug auf die tatsächliche Wirksamkeit die dieses auslöse, im Ergebnis nicht dazu führe, dass nur Anlieger die Straße nutzen würden. Daher sei die Ausweisung als Anliegerstraße s. E. nicht geeignet.

 

Herr Lipinski ergänzte, dass die Nutzer von Anliegerstraßen immer Gründe für ein „Anliegen“ vortragen würden.

 

3.2.5 ÖPNV-Anbindung östlicher Bereich der Derner Straße

 

Herr Helmken bemängelte die Anbindung des östlichen Bereiches der Derner Straße an den öffentlichen Personennahverkehr. Es seien zu wenige Bushaltestellen vorhanden.

 

Herr Breuer verwies auf den Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr, den Kreis Unna. Die Stadt Kamen habe bereits in ihrer Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan des Kreises Unna auf die Unterversorgung des Bereiches hingewiesen. Es sei Angelegenheit des Kreises Unna, hier eine Lösung zu erarbeiten. Es verlaufe keine regelmäßige Buslinie im Bereich der Derner Straße. Lediglich der Schulbus halte in diesem Bereich.

 

 

3.2.5 Lärmaktionsplan, 3. Runde, Sachstand

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh teilte Herr Breuer mit, dass die Bürgerbeteiligung noch vor Weihnachten 2019 erfolgen solle. Eine weitere Beratung des Lärmaktionsplanes erfolge im Umwelt- und Klimaausschuss und im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss Anfang 2020. Ziel sei es, noch vor der Sommerpause 2020 den Lärmaktionsplan, 3. Runde zu beschließen.