Eingangs erläuterte Herr Lipinski die Verfahrensabläufe und Inhalte einer Einwohnerfragestunde, die sich aus §18 der Geschäftsordnung für die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Kamen ergeben. Er verdeutlichte, dass zu diesem Tagesordnungspunkt die Einwohner die Möglichkeit haben, eine Frage an die Verwaltung zu richten. Das Führen einer Diskussion, die Erläuterung von Sachverhalten oder die Information an Ausschussmitglieder seien nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde.

 

Herr Lipinski erteilte Herrn Streich das Wort.

 

Zunächst erklärte Herr Streich, dass er seinen Faktencheck zum Lkw-Aufkommen im Bereich der Werver Mark an alle Fraktionen weitergeleitet habe. Er sei nunmehr der Meinung, dass die Diskussion auf einer anderen Ebene fortgesetzt werden müsse. Er richtete an die Fraktionen die Frage, wie diese sich eine Problemlösung vorstellen würden und ggf. eine Konzepterstellung verfolgen.

 

Daraufhin erklärte Herr Lipinski, dass aufgrund der Geschäftsordnung im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes keine Fragen an Ausschussmitglieder und Fraktionen zulässig seien.

 

Sodann erklärte Herr Streich, dass er diese Fragestellung an die Verwaltung richte.

 

Grundsätzlich sei auf die Funktion und Verkehrsbedeutung der Werver Mark als Landesstraße hinzuweisen, erklärte Herr Dr. Liedtke. Die Verwaltung habe am 01.10.2019 eine Rückmeldung von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten und das Schreiben an Herrn Streich weitergeleitet. Dieses befinde sich noch auf dem Postweg. In der vorliegenden Stellungnahme weise die Bezirksregierung Arnsberg auf den Luftreinhalteplan für die Stadt Kamen aus dem Jahr 2012 hin. Danach würde der NO2-Grenzwert von 40 µg/m3 seit 2012 deutlich eingehalten. Zudem sei eine Überschreitung der Belastung durch Feinstaub seit mindestens 2005 nicht festgestellt worden. Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Arnsberg seien die Verkehrszahlen in etwa bestätigt worden. Diese würden sich mit der im Luftreinhalteplan Kamen 2012 angegebenen Prognose decken. Der als potenzieller Belastungsschwerpunkt angegebene Bereich der Werver Mark zwischen Werver Platz und Mühlhauser Straße weise eine eher lockere Bebauung auf, wodurch die Durchmischung der Luft und der Abtransport der Schadstoffe begünstigt werde. Zudem sei regional von einem geringen Schadstoffanteil auszugehen. Zusammenfassend lasse sich aus dem Vergleich mit Verkehrszahlen vergleichbarer Straßenabschnitte anderer Luftreinhaltepläne, der eher lockeren Bebauungssituation und des tendenziell niedrigen regionalen Hintergrunds von NO2 in Kamen schließen, dass in dem v. g. Abschnitt der Werver Mark keine NO2-Überschreitungssituation vorliegen würde. Die Bezirksregierung schlage daher vor, zunächst die Verkehrszählung im Jahr 2020 dahingehend zu betrachten, ob es eine nennenswerte Erhöhung der Verkehrszahlen gibt.

Des Weiteren informierte Herr Dr. Liedtke, dass eine Rückmeldung zur Anfrage an den Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, bisher noch nicht vorliegen würde. Er sagte Herrn Streich zu, dass er diese erhalten werde, sobald diese der Stadt Kamen zugegangen sei.

 

Herr Streich nahm die Ausführungen von Herrn Dr. Liedtke zu Kenntnis.