Einleitend erklärte Herr Gibbels, dass Frau Hagenhoff einen kurzen Bericht über die Jugendgerichtshilfe vorstellen werde. Frau Hagenhoff arbeite schon sehr lange in diesem Bereich und könne gute Einblicke in ihre Arbeit geben.

 

Daraufhin stellte sich Frau Hagenhoff kurz vor. Ihr Ziel sei es, den Anwe­senden vorzustellen, für welche Verfahren sie zuständig und wie der Ablauf dieser Verfahren sei.

Grundsätzlich werde sie informiert, wenn ein Jugendlicher zwischen 14 und 21 Jahren straffällig werde. Es gebe verschiedene Wege der Information und verschiedene Verfahren. Der Schwerpunkt der Arbeit liege sicherlich in der Betreuung von Strafverfahren.

Frau Hagenhoff erklärte, dass sie die Jugendlichen, zum Teil auch mit den Eltern, zu sich zum Gespräch einlade. Hier gehe es viel um die Begleitum­stän­de, wie die familiäre Situation, die Schule, die Freizeitgestaltung, aber na­türlich auch um die Tat selbst. Nach dem Gespräch schreibe sie einen Be­richt, der an den Staatsanwalt und an das Jugendgericht gehe. An der Hauptverhandlung nehme Frau Hagenhoff ebenfalls teil und berichte dort über den Jugendlichen und gebe dann eine Empfehlung, welche erzieheri­schen Maßnahmen aus ihrer Sicht zu ergreifen seien.

Nach Abschluss der Hauptverhandlung werden, soweit erzieherische Maß­nahmen verhängt werden, diese durch die Jugendgerichtshilfe vermittelt und überwacht. Das können verschiedene Sachen sein, jedoch seien die sogenannten Sozialstunden, die in unterschiedlichen Einrichtungen geleis­tet werden, am bekanntesten. Diese Maßnahme sei mittlerweile sehr zeit­aufwändig geworden, da viele Betroffene ihre Arbeit nicht antreten.

Daraufhin stellte Frau Hagenhoff noch andere Maßnahmen vor.

Wenn die Aufgaben erfüllt seien, gehe eine Mitteilung an das Gericht und das Verfahren wäre daraufhin abgeschlossen. Ist dies nicht der Fall, kom­me es zu einem Anhörungsverfahren beim Jugendgericht. Daraufhin gebe es verschiedene Möglichkeiten zu reagieren, die fallbezogen seien. Weiter­hin sei Frau Hagenhoff mit den Betroffenen in Kontakt.

Auch bei Haftsachen werde die Jugendgerichtshilfe mit einbezogen und begleite die Jugendlichen zum Haftrichter. Frau Hagenhoff betonte, dass Jugendliche eher selten in die Untersuchungshaft gehen.

Frau Hagenhoff sei auch in anderen Verfahren tätig, wie zum Beispiel Buß­geldverfahren. Meistens gehe es hier um Schulschwänzer oder Verkehrs­delikte.

Außerdem sei sie im Bereich der Diversionen tätig. Dies seien Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft entschieden habe, auf eine Anklage zu ver­zichten. Frau Hagenhoff erhalte dann die Akte, mit der Bitte, erzieherische Maßnahmen durchzuführen. Auch dann finde ein Gesprächstermin statt.

Anhand der Präsentation zeigte Frau Hagenhoff im nächsten Schritt Zahlen zu Verfahren und Delikten innerhalb der letzten Jahre nach unter­schied­lichen Faktoren.

Daraufhin wurden einige Verständnisfragen geklärt und auch ein Austausch mit der Polizei geführt.

 

Abschließend erklärte Herr Gibbels kurz einige Punkte zu den neuen EU-Richtlinien, die Verfahren beschleunigen sollen, aber auch viel Neues für die Polizei und auch die Verwaltung bedeute.

 

 

Frau Kappen ergänzte, dass dieser Punkt den Jugendhilfeausschuss auf jeden Fall noch erreichen werde, um die Veränderungen zu verdeutlichen.