Beschlussempfehlung:

 

1.    Der Bericht über die Personalentwicklung und die im Rahmen des Frauenförderplanes 2016-2018 ergriffenen Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung Kamen für den Zeitraum 2019-2023 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Fallenberg und Frau Neunert stellten die Eckdaten des Gleichstel­lungs­planes 2019 -2023 vor. In ihrer neuen Funktion als Gruppenleiterin Personal gab Frau Fallenberg vorab grund­sätzliche Informationen zum vorliegenden Gleichstellungsplan (GLP). Nach der Novellierung des Lan­des­gleichstellungsgesetzes (LGG) wurde der Frauenförderplan in Gleich­stellungsplan umbe­nannt. Die Laufzeit kann nun zwischen 3 und 5 Jahren festgelegt werden. In Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten habe sich die Verwaltung entschieden, die Laufzeit bis Ende 2023 festzusetzen. Spätestens nach 2 Jahren sei die Personalverwaltung gesetzlich verpflich­tet einen Bericht vorzulegen. Die inhaltliche Ausrichtung des Gleichstel­lungs­planes habe sich nicht verän­dert. Neben der Entwicklung von Maß­nahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sei oberstes Gebot eine Parität in der Beschäftigtenstruktur herzustellen. Zu berücksichtigen sei, dass aufgrund eines Ratsbeschlusses für die Verwaltung noch immer die Verpflichtung bestehe jede dritte Stelle einzusparen. In vielen Bereichen sei mittlerweile ein zahlenmäßig ausgegliche­nes Verhältnis zwischen den männ­lichen und weiblichen Beschäftigten festzustellen. Nach wie vor gebe es aber die traditionelle Unterrepräsentanz in den eher männerdominierten Bereichen, wie z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst. Erfreulich sei, dass aktuell eine Frau ihre Ausbildung zur Brandmeisterin absolviere. Frau Fallenberg hob besonders hervor, dass im technischen Bereich der Frauen­anteil weiter gestiegen und hier fast eine Parität erreicht sei. Erstmalig habe es eine Ausweisung des Sozial- und Erziehungsdienstes sowie des ADV-Bereiches gegeben, um den Frauen- bzw. Männeranteil deutlicher hervor­zu­heben. Zukünftig soll auch im handwerklichen Bereich eine gesonderte Ausweisung erfolgen. Bezogen auf den Ausbildungsbereich stellte Frau Fallenberg fest, dass es immer schwieriger werde, junge Menschen für eine Ausbildung in der Verwaltung zu gewinnen. Die Verwaltung sei deshalb be­strebt, immer neue Angebote vorzu­halten. So sei im GLP erstmalig festge­schrieben, dass in den Stellenausschreibungen für die Ausbildungsplätze, die Formulierung „Teilzeitausbildungsverhältnisse sind möglich“ aufzuneh­men ist. Praktiziert werde dieses Verfahren bereits seit längerem. Um die Attraktivität für eine Beschäftigung im ADV-Bereich zu erhöhen, werde z.B. versucht, einen neuen Studiengang an der FH für öffentliche Verwaltung, der der LG 2.1 zugeordnet sei, für 2021 zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die Führungsfunktionen gab Frau Fallenberg an, dass in dem neuen GLP erstmalig eine Differenzierung zwischen Gruppenleitungen und Fachbereichsleitungen vorge­nom­men wurde. Insgesamt steige der Anteil der Frauen zwar weiter an, auf der Ebene der Fachbereichsleitungen liege allerdings noch eine deutliche Unterrepräsentanz vor. Sie merkte an, dass die Besetzung der Gruppenleitungsstelle 51.2 - Soziale Dienste -  zum 01.09., die im GLP noch nicht eingeflossen sei, dazu führe, dass aktuell auf dieser Führungsebene eine Parität hergestellt sei.

Zum Thema Teilzeit hob Frau Fallenberg hervor, dass auch den Beschäftig­ten im Rettungsdienst, trotz der besonderen Dienstschichtgestaltung, er­mög­licht werden könne, ihre Stunden zu redu­zieren. Sie führte weiter aus, dass die angegebenen Prognosen für die nächsten 4 Jahre sehr an der Realität orientiert seien, verbunden mit der Hoffnung, dass das Ergebnis am Ende besser ausfalle.

Bezogen auf die Maßnahmen des GLP stellte sie die Neuerungen vor. Zukünftig soll es ein Informationsfrühstück für die beurlaubten Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter geben, um ggf. seitens der Bürgermeisterin und/oder der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalverwaltung, über Neue­run­gen zu informieren und den Beschäftigten untereinander einen Aus­tausch zu ermög­lichen. Des Weiteren werde allen beschäftigten Eltern die Möglichkeit geboten, ihre Kinder zur Arbeit mitbringen zu können, wenn kurz­fristig keine Betreuungsmöglichkeit vorhanden sei. Es werde noch geprüft, ob für diese Situationen eine mobile Spielbox angeschafft werde. Außerdem werde seitens der Verwaltung geprüft unter welchen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen den Mitarbeiterinnen und Mitar­beit­ern zukünftig home office bzw. mobiles Arbeiten ermöglicht werden könne. Sie erhoffe sich durch die Erweiterung der Maßnahmen auch eine größere Nachfrage und eine größere Akzeptanz seitens der männlichen Beschäftigten sowie eine Attraktivitätssteigerung nach außen.

 

Das Fazit aus der Gesamtbetrachtung des neuen Gleichstellungsplans lau­tet für Frau Fallenberg, dass die Stadt Kamen sich mit den ihr zur Verfü­gung stehenden Mitteln, auf einem guten Weg befindet.

 

 

 

Im Anschluss erläuterte Frau Neunert die Einzelheiten des GLP. Die maß­geb­liche organi­sa­torische Änderung ist die Reduzierung der beamten­rechtlichen Laufbahnen von 4 auf 2, jeweils mit einem ersten und zweiten Einstiegsamt. In der LG 2.2, vormals hD, ist der Frauenteil von 26,3 % auf 31, 8% gestiegen. Eine Unterrepräsentanz ist hier ab der Besoldungs­grup­pe A 14 sowie bei EG 13 und EG 14 festzustellen. In der LG 2.1, vormals gD, ist der Frauenanteil insgesamt auf 57,3% gestiegen. Eine Unterreprä­sen­tanz von Frauen ist lediglich im Beamtenbereich ab der Besoldungs­gruppe A12 vorhanden. In der LG 1.2, vormals mD, liegt eine Unter­re­präsen­tanz im Beamtenbereich in den Besoldungsgruppen A7 – A9 und im Rettungsdienst in EG 4 und EG 5 vor. Der Frauenanteil von 95,8 % in der LG 1.1 ist auf die hohe Anzahl von Raumpflegerinnen zu­rück­zuführen. Frau Neunert hob hervor, dass erfreulicherweise alle Raumpflegerinnen der EG 2 zugeordnet werden konnten. Bei den Führungsfunktionen lässt sich fest­stellen, dass der Frauen­anteil um 4% auf 32,0 % angestiegen ist. Von den insgesamt 25 Führungsstellen sind 8 Stellen (9 Stellen seit dem 1.9.19) mit Frauen besetzt. Erstmalig wurde bei den Führungs­funk­tionen eine Unter­teilung zwischen Gruppenleitung und Fachbereichsleitung vorgenommen. Wäh­rend bei den Gruppenleitungen fast eine Parität vorliegt, da 7 von 16 Stellen (8 Stellen seit dem 1.9.19) mit einer Frau besetzt sind, findet sich unter den 9 Fachbereichsleitungen nur eine Frau (11.0%). Im technischen Bereich hingegen steht Kamen mit einem Frauenanteil von 48,1% außer­gewöhnlich gut da. Im ADV-Bereich sind Frauen lediglich zu 22,2% vertre­ten, im Sozial- und Erziehungsdienst mit 63,6%. Diese beiden Bereiche wurden erstmalig gesondert ausgewiesen. Von den in den Jahren 2016 – 2018 eingestellten 21 Auszubildenden sind 12 weiblich, was einen Anteil von 57,1% ausmacht.

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gab Frau Neunert an, dass in der Kamener Verwaltung jede dritte Stelle eine Teilzeitstelle ist. Von allen 249 weiblichen Beschäftigten üben 136 eine Teilzeitstelle aus. Das bedeutet, dass mehr als jede zweite Frau mit reduzierter Stunden­zahl arbeitet. Von den 19 in Teilzeit beschäftigten Männern nutzen 4 Mitarbeiter die Reduzierung zur Kinderbetreuung. Festzustellen sei, dass seit der Ein­füh­rung von „Elterngeldplus“ und „Part­ner­schaftsbonus“ die Zahl der männlichen Beschäftigten, die mehr als die sogenannten „2 Vätermonate“ Elternzeit nehmen, angestiegen ist. In der Regel werde diese Zeit jedoch kombiniert mit Teilzeitbeschäftigung. Das Fazit lautet dementsprechend, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin von Frauen gelöst wird. Es bestehe jedoch die Hoffnung, dass durch die neuen Regelungen und Maßnahmen sich mehr Männer finden, die die verschiedensten Ange­bote zur besseren Vereinbarkeit annehmen.

 

Bezogen auf die von Frau Fallenberg genannten Prognosen erklärte Herr Eisenhardt, dass es sich hierbei um eine nachvollziehbare Willensbekun­dung handelt, auch unter der Berück­sich­tigung, dass der aktuelle Fach­kräftemangel Auswirkungen auf die Personalsituation und auf Stellenbe­setzun­gen habe. Er betonte, dass die aufgeführten Maßnahmen bei seiner Fraktion auf Zustimmung stoßen und wies daraufhin, dass auch die Politik gefordert sei, dafür Sorge zu tragen, dass der Gleichstellungsplan und die darin enthaltenen Maßnahmen nicht zu einem zahnlosen Tiger werden.

 

Frau Jung bedankte sich für die SPD-Fraktion für die Aufstellung des Gleich­stellungsplanes, der in der aktuellen Fassung ausführlicher gestaltet sei als die vorherigen Pläne. Mit den zusätzlichen Differenzierungen z.B. bei den Führungsebenen lasse sich so deutlicher erkennen, wo Ungleich­heiten vorhanden und Fördermaßnahmen erforderlich seien. Sie sprach die Hoffnung aus, dass die Umsetzung des Planes gelingt und zukünftig zu einer größeren Geschlechtergerechtigkeit führt.