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Frau König teilte mit, wie in der letzten Sitzung angekündigt, sich zu den Änderungen durch die Reform KiBiz zu äußern. Da leider immer noch nur ein Entwurf vorliege, sei unsicher, was letztendlich umgesetzt werde und was nicht.

Die vorausgesagte fünfjährige Bedarfsplanung und die alle drei Jahre stattfindende Elternbefragung sollen aus dem vorliegenden Entwurf bereits gestrichen worden sein. Dem hingegen soll das zweite beitragsfreie Jahr wie geplant Anwendung finden.

Der Bereich der Kindertagespflege werde zukünftig einen eigenen Abschnitt im Gesetz haben und soll damit der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen stärker angepasst werden.

Im Bereich der KiBiz-Finanzierung sei ebenfalls eine Anpassung vorgesehen. Geplant seien die Erhöhung der KiBiz-Pauschalen sowie eine Reduzierung der Trägeranteile.

Anschließend stellte Frau König noch einige weitere Änderungen vor, betonte allerdings erneut, dass es sich derzeit immer noch nur um einen Entwurf handele.

 

Auf die Frage von Herrn Henter, ob schon bekannt sei, wann das Gesetz verabschiedet werde, antwortete Frau Bartosch, dass auf Träger-Ebene kommuniziert worden sei, Ende des Jahres mit dem Gesetz rechnen zu können.

 

 

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