Sitzung: 27.06.2019 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 065/2019
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der ca. 42 ha große Änderungsbereich wird begrenzt durch:
- die Wilhelm-Bläser-Straße im Norden,
- die Sportflächen an der Westicker Straße im Osten,
- den Verlauf des Körnebachs im Westen sowie
- die Bahnstrecke Dortmund-Hamm bzw. die Westicker Straße im Süden.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der beigefügten Plandarstellung.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Eingangs
erinnerte Herr Dr. Liedtke an das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Ka „Wohnen am Fluss“ und
den in diesem Zusammenhang vorgelegten Gutachten. In diesem Zusammenhang sei
deutlich geworden, dass der Bebauungsplan Nr. 51 Ka, der aus den 1980er Jahren
stamme, funktionslos sei. Der Bebauungsplan Nr. 51 Ka setze ein Industriegebiet
fest. Tatsächlich habe sich im Rahmen einer Prüfung ergeben, dass über 100
Wohneinheiten in diesem Bebauungsplanbereich vorhanden seien und es sich nur in
sehr geringem Maße um betriebsbedingte Wohnnutzung handle. Zur Vermeidung von
Nutzungskonflikten werde empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 51 Ka aufzuheben, den
Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 51.1
Ka „Gewerbegebiet Hemsack“ neu aufzustellen. Seine Ausführungen verdeutlichte
er anhand einer Gesamtdarstellung des Bereiches, die der Präsentation zu
entnehmen ist. Weitere Details sind der vorliegenden Beschlussvorlage zu
entnehmen.
Nach Rückfrage
von Herrn Diederichs-Späh verdeutlichte
Herr Dr. Liedtke, dass die große
Zahl an Wohnnutzung bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Ka
vorhanden war. Dieser hätte eigentlich nicht so aufgestellt werden dürfen. Der
Nutzungskonflikt habe damals bereits bestanden. Durch die Aufhebung des
Bebauungsplanes erfolge eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse. Der
noch verbleibende Bereich falle unter § 34 BauGB.
Auf Nachfrage
von Herrn Wilhelm erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass es für bestehende
Unternehmen nicht zu weiteren Nachteilen führen werde und diese in ihren
Rechten nicht beschnitten würden (z.B. zulässige Lärmbelastung,
Betriebszeiten). Details würden sich im weiteren Planungsverfahren ergeben, in
dem auch die Stellungnahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie der Bürgerbeteiligung einfließen und abgewogen würden. Die Vorgehensweise
sei mit der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer
vorabgestimmt.
Herr Helmken fragte nach, ob mit den im
Bebauungsplanbereich vorhandenen Betrieben im Vorfeld Gespräche geführt worden
seien.
Herr Dr. Liedtke verwies diesbezüglich auf
die Abstimmung mit der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer.
Auf Nachfragen
von Herrn Helmken und Frau Dörlemann versicherte Herr Dr. Liedtke nochmals, dass durch die
o.g. Änderungen der Bauleitplanung keine zusätzlichen Konsequenzen für die
Betriebe erwachsen würden. Ziel sei, ein auf die tatsächlich vorhandene
Situation passendes Planungsrecht zu schaffen. Der bestehende Bebauungsplan Nr.
51 Ka sei wirkungslos und daher aufzuheben. Der noch verbleibende Bereich werde
nach der Aufhebung nach § 34 BauGB beurteilt.
Schlussendlich
erklärte Herr Helmken, dass seine
Fraktion die rechtliche Beurteilung der verschiedenen Planungsbereiche nicht
verstanden habe und sich deshalb enthalten werde.