Sitzung: 06.06.2019 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 053/2019
Eingangs erinnerte
Herr Dr. Liedtke an den
Grundsatzbeschluss des Umwelt- und Klimaschutzausschusses zur Errichtung von
Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung bei städtischen Gebäuden vom
15.11.2018.
Herr Blaschke verwies auf die ausführliche Mitteilungsvorlage
zum Thema Photovoltaik bei städtischen Gebäuden.
Frau Dörlemann erkundigte sich, aus welchen
Gründen die Verwaltung sich für das Energiedachkonzept der GSW entschieden und
nicht in Eigenregie Anlagen errichte. Zudem fragte sie an, weshalb keine
größeren Anlagen errichtet werden sollen und erkundigte sich nach den
Anlagengrößen bei den jeweiligen Projekten.
Dazu führte Herr Steffen aus, dass die Verwaltung in der
Vergangenheit grundsätzlich keinen Betrieb gewerblicher Art ausführen wollte.
Die Größe von 9,6 qm sei zunächst eine Grundgröße. Grundsätzlich seien 40 bis
100 Einheiten je nach Standort vorgesehen. Die Größe jeder einzelnen Anlage
bestimmt sich nach unterschiedlichen Kriterien. Neben der Statik des Gebäudes,
seien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsüberlegung auch der Verbrauch des
Standortes und der Zustand des Daches mit einzubeziehen. Bei der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sei ebenfalls zu berücksichtigen, dass die GSW
die Installation, die Wartung, Reparatur und Versicherung übernehmen würden.
Seitens der Stadt Kamen müsse kein zusätzliches Personal dafür gestellt werden.
Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass die
Einspeisungsvergütung je nach Anlage unterschiedlich ausfallen werde. Eine
Information zu den Anlagengrößen werde nachgereicht (s. nichtöffentliche Anlage zur Niederschrift).
Herr Meier regte an, grundsätzlich auch eine
Kombination von Photovoltaik und Dach- bzw. Fassadenbegrünung bei Maßnahmen zu
prüfen.
Herr Kasperidus bedankte sich für die
interessante und differenzierte Darstellung. Das Thema sei schon seit Jahren im
Fokus der Verwaltung. Der Eigenverbrauch sei wichtig für die
Investitionsentscheidung. Dies sei deutlich geworden.
Auch Herr Stalz bedankte sich für die
detaillierte Information. In diesem Zusammenhang sei auch die Ermittlung der CO2-Einsparung
von Bedeutung. Im Zeitraum 2004 bis 2012 seien verschiedene Verträge
abgeschlossen worden. Im Zeitraum 2013 bis 2019 seien keine Projekte realisiert
worden. Ab 2019 folge das Programm Energiedach. Er bat um nähere Informationen.
Herr Steffen erläuterte, dass in der ersten
Phase 2004 bis 2012 lediglich die Dächer an die GSW verpachtet worden seien.
Die jeweilige Vertragslaufzeit betrug 20 Jahre. Nach diesem Zeitraum würden die
Anlagen in das Eigentum der Stadt übergehen. Ab 2013 habe die GSW dieses Modell
aufgrund der verminderten Einspeisungsvergütung aufgegeben. Nunmehr habe die
GSW das Produkt EnergieDach entwickelt. Zunächst werde der eigene
Stromverbrauch vermindert und für den überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung
an den Betreiber gezahlt. Die Stadt zahle dafür eine monatliche Pacht. Die Höhe
der Pacht sei abhängig von der Größe der Anlage, wobei in die Betrachtung auch
der jeweilige Energieverbrauch zu berücksichtigen sei. Herr Steffen sagte zu,
Berechnungsbeispiele der Niederschrift beizufügen (s. nichtöffentliche Anlage zur Niederschrift).
Auf Nachfrage von
Herrn Kasperidus erläuterte Herr Steffen, dass sich das Modell
EnergieDach durch die sinkenden Anlagepreise rechne. Zudem wolle die Stadt
Kamen eine Vorreiterrolle einnehmen, d.h. Bürgerinnen und Bürger anregen, sich
auch in das EnergieDach-Projekt der GSW einzubringen.
Herr Helmken fragte nach, weshalb die
Verwaltung in dem Zeitraum ab 2013 keinen anderen Betreiber für Photovoltaik
auf städtischen Gebäuden gesucht habe.
Dazu führten Herr Steffen und Herr Dr. Liedtke aus, dass ihnen keine Angebote anderer Betreiber in dem
Zeitraum bekannt seien.
Rückmeldung der Verwaltung zur Nachfragen von
Herrn Meier bzgl. der Kombination von Photovoltaik und Gründach beim Neubau der
OGS der Friedrich-Ebert-Schule:
Grundsätzlich ist dies technisch möglich,
allerdings vorliegend nicht sinnvoll, weil die umliegenden Dächer der Schule
ausreichend Platz bieten, ein Energiedach zu betrieben. Vor diesem Hintergrund
ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, auf einem Dach eine Kombination zu bauen.