Eingangs erinnerte Herr Dr. Liedtke an den Grundsatzbeschluss des Umwelt- und Klimaschutzausschusses zur Errichtung von Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung bei städtischen Gebäuden vom 15.11.2018.

 

Herr Blaschke verwies auf die ausführliche Mitteilungsvorlage zum Thema Photovoltaik bei städtischen Gebäuden.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich, aus welchen Gründen die Verwaltung sich für das Energiedachkonzept der GSW entschieden und nicht in Eigenregie Anlagen errichte. Zudem fragte sie an, weshalb keine größeren Anlagen errichtet werden sollen und erkundigte sich nach den Anlagengrößen bei den jeweiligen Projekten.

 

Dazu führte Herr Steffen aus, dass die Verwaltung in der Vergangenheit grundsätzlich keinen Betrieb gewerblicher Art ausführen wollte. Die Größe von 9,6 qm sei zunächst eine Grundgröße. Grundsätzlich seien 40 bis 100 Einheiten je nach Standort vorgesehen. Die Größe jeder einzelnen Anlage bestimmt sich nach unterschiedlichen Kriterien. Neben der Statik des Gebäudes, seien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsüberlegung auch der Verbrauch des Standortes und der Zustand des Daches mit einzubeziehen. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sei ebenfalls zu berücksichtigen, dass die GSW die Installation, die Wartung, Reparatur und Versicherung übernehmen würden. Seitens der Stadt Kamen müsse kein zusätzliches Personal dafür gestellt werden.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass die Einspeisungsvergütung je nach Anlage unterschiedlich ausfallen werde. Eine Information zu den Anlagengrößen werde nachgereicht (s. nichtöffentliche Anlage zur Niederschrift).

 

Herr Meier regte an, grundsätzlich auch eine Kombination von Photovoltaik und Dach- bzw. Fassadenbegrünung bei Maßnahmen zu prüfen.

 

Herr Kasperidus bedankte sich für die interessante und differenzierte Darstellung. Das Thema sei schon seit Jahren im Fokus der Verwaltung. Der Eigenverbrauch sei wichtig für die Investitionsentscheidung. Dies sei deutlich geworden.

 

Auch Herr Stalz bedankte sich für die detaillierte Information. In diesem Zusammenhang sei auch die Ermittlung der CO2-Einsparung von Bedeutung. Im Zeitraum 2004 bis 2012 seien verschiedene Verträge abgeschlossen worden. Im Zeitraum 2013 bis 2019 seien keine Projekte realisiert worden. Ab 2019 folge das Programm Energiedach. Er bat um nähere Informationen.

 

Herr Steffen erläuterte, dass in der ersten Phase 2004 bis 2012 lediglich die Dächer an die GSW verpachtet worden seien. Die jeweilige Vertragslaufzeit betrug 20 Jahre. Nach diesem Zeitraum würden die Anlagen in das Eigentum der Stadt übergehen. Ab 2013 habe die GSW dieses Modell aufgrund der verminderten Einspeisungsvergütung aufgegeben. Nunmehr habe die GSW das Produkt EnergieDach entwickelt. Zunächst werde der eigene Stromverbrauch vermindert und für den überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung an den Betreiber gezahlt. Die Stadt zahle dafür eine monatliche Pacht. Die Höhe der Pacht sei abhängig von der Größe der Anlage, wobei in die Betrachtung auch der jeweilige Energieverbrauch zu berücksichtigen sei. Herr Steffen sagte zu, Berechnungsbeispiele der Niederschrift beizufügen (s. nichtöffentliche Anlage zur Niederschrift).

 

Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus erläuterte Herr Steffen, dass sich das Modell EnergieDach durch die sinkenden Anlagepreise rechne. Zudem wolle die Stadt Kamen eine Vorreiterrolle einnehmen, d.h. Bürgerinnen und Bürger anregen, sich auch in das EnergieDach-Projekt der GSW einzubringen.

 

Herr Helmken fragte nach, weshalb die Verwaltung in dem Zeitraum ab 2013 keinen anderen Betreiber für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden gesucht habe.

 

Dazu führten Herr Steffen und Herr Dr. Liedtke aus, dass ihnen keine Angebote anderer Betreiber in dem Zeitraum bekannt seien.

 

Rückmeldung der Verwaltung zur Nachfragen von Herrn Meier bzgl. der Kombination von Photovoltaik und Gründach beim Neubau der OGS der Friedrich-Ebert-Schule:

Grundsätzlich ist dies technisch möglich, allerdings vorliegend nicht sinnvoll, weil die umliegenden Dächer der Schule ausreichend Platz bieten, ein Energiedach zu betrieben. Vor diesem Hintergrund ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, auf einem Dach eine Kombination zu bauen.