Sitzung: 06.06.2019 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Eingangs verwies
Herr Harrach auf die Sitzung des
Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 20.09.2018, in der er darüber
informierte, dass die Beauftragung für die 3. Runde des Lärmaktionsplanes Kamen
an das Büros Richter – Richard, Aachen, erfolgt sei. Mit der Beauftragung des
v.g. Büros werde die Kontinuität bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
für Kamen gewährleistet. Die Auslösewerte für Kamen tagsüber >65dB(A),
nachts >55dB(A) seien beibehalten worden. Ergänzend seien die
Robert-Koch-Straße / Lindenallee (Verkehrsbelastung nah an 8.000 Fahrzeuge/Tag)
und die Dortmunder Allee / Heerener Straße (mit Blick auf die geplante K 40n)
hinzugekommen.
Daraufhin erläuterte
Frau Seelbach vom Büro Richter –
Richard anhand einer Präsentation die wesentlichen Grundlagen zum Lärmschutz,
den rechtlichen Hintergrund sowie die grundsätzlichen Darstellungen in den
strategischen Lärmkarten. Darüber hinaus informierte sie über einige
Maßnahmenbeispiele des Lärmaktionsplanes der 3. Runde. Details sind der
Präsentation zu entnehmen. Nunmehr folge die Beteiligung der Öffentlichkeit. Im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehende Vorschläge und Anregungen
werden im Rahmen der Abwägung aufgegriffen und geprüft.
Herr Harrach ergänzte, dass voraussichtlich
im Sommer 2019 mit den Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange
sowie der Bürgerinnen und Bürger begonnen werde. Der Entwurf solle ebenfalls in
das Ratsinformationssystem eingestellt werden. Bezug nehmend auf die Anregung
des Anwohners der Werver Mark im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Sitzung
des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 11.04.2019 teilte er mit, dass auch
dies im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt werde. Der
Anwohner werde aufgefordert, sich entsprechend einzubringen. Er habe
zwischenzeitlich zur Luft- und Lärmbelastung im Bereich der Werver Mark die
Bezirksregierung Arnsberg sowie den Landesbetrieb Straßen NRW angeschrieben.
Eine Rückmeldung werde den Ausschuss erreichen, sobald diese vorliegen würde.
Darüber hinaus werde der Untersuchungsbereich des LAP, 3. Runde, um den Bereich
Werver Mark erweitert.
Auf Nachfrage von
Herrn Wilhelm und Frau Dörlemann zur Belastungssituation
Werver Mark wies Herr Dr. Liedtke nochmals
darauf hin, dass die Problematik aufgrund des Vortrags des Anwohners an die
Bezirksregierung und Straßen.NRW zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet
worden sei.
Für die SPD-Fraktion
erklärte Herr Kasperidus, dass die
Erweiterung des Betrachtungsraumes im Bereich Werver Mark sehr begrüßt werde.
Grundsätzlich sehe er keinen Hinderungsgrund, Tempo 30 nachts zu fordern. Er
sei gespannt auf die Stellungnahme des Straßenbaulastträgers.
Herr Stalz erinnerte in diesem Zusammenhang
an das Bürgerbegehren der Anwohner der Lünener Straße, das neben dem Tempo 30
nachts auch ein nächtliches Durchfahrtsverbot für Lkw gefordert hätte.
Erst nach Gesprächen
mit dem Ministerium sei es möglich gewesen, Tempo 30 nachts auf der Lünener
Straße durchzusetzen, entgegnete Herr Dr.
Liedtke. Es handele sich bei der Lünener Straße um eine Ausnahme in NRW -
Tempo 30 nachts auf Bundesstraßen sei nur schwer durchzusetzen. Insofern sei
der Vorwurf der Untätigkeit der Verwaltung, wie er von Herrn Stalz geäußert
worden sei, vehement zurückzuweisen.
Herr Kasperidus wies darauf hin, dass die
Umsetzung von Tempo 30 nachts auf der Lünener Straße, nur mit dem Instrument
des LAP ermöglicht und durchgesetzt werden konnte.
Herr Stalz schlug vor, Vertreter von
Straßen.NRW einzuladen, um die Lärmbelastung an qualifizierten Straßen zu
erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Herr Dr. Liedtke erklärte, dass der
Landesbetrieb dies grundsätzlich ablehne.
Herr Stalz erwiderte, dass Straßen.NRW der
Einladung des RVR regelmäßig folge.
Herr Kuru empfahl Herrn Stalz, den Minister
direkt anzuschreiben.
Herr Meier schlug vor, dass sich auch die
Fraktionen beim Minister dafür einsetzen sollen.
Zur Nachfrage von
Frau Dörlemann, ob es möglich sei,
die strategischen Lärmkarten „Straße“ und „Schiene“ in einer Karte darstellen
zu können, sagte Frau Seelbach eine
Prüfung der Möglichkeiten zu.
Rückmeldung zur Niederschrift:
Zwischenzeitlich teilte Frau Seelbach mit, dass die Addition der verschiedenen
Isophonenbänder von Straße und Schiene zu einer Gesamtlärmbelastung
grundsätzlich nicht möglich ist, da es sich um zwei verschiedene
Berechnungsmethoden handelt (VBUS bzw. VBUSch). Es gibt ein paar
Berechnungsmethoden, die diese Verschneidung berechnen können. Diese sind
jedoch mehr oder weniger ungenau und kritisch zu sehen. Das Eisenbahnbundesamt
ist grundsätzlich für die Lärmberechnung des Schienenverkehrs verantwortlich
und nicht die Stadt Kamen. Eine händische Überlagerung und graphische
Darstellung ist sehr zeitaufwändig und komplex.
Herr Wilhelm wies darauf hin, dass z. B. im
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bönen durch festgestellte Fassadenpegel Ansprüche
auf Lärmschutzfenster festgeschrieben worden seien. Er erkundigte sich, ob für
die Ermittlung dieser Daten ein Zusatzauftrag erforderlich wäre.
Herr Harrach entgegnete, dass z. B. für den
Bereich Lindenallee ebenfalls solche Hinweise aufgenommen werden.
Herr Dr. Liedtke wies ausdrücklich darauf
hin, dass der Lärmaktionsplan der Stadt Kamen das geeignete und zielführende
Instrumentarium darstelle, um Maßnahmen gegenüber dem Straßenbaulastträger
durchzusetzen.
Herr Harrach erläuterte auf Nachfrage von
Frau Dörlemann nochmal die Abläufe
für die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, den folgenden Abwägungsprozess
sowie die Umsetzungsmöglichkeiten der festgelegten Maßnahmen.
Herr Lipinski fasste zusammen, dass der LAP
das richtige Instrument sei, damit Anwohner Maßnahmen durchsetzen können. Zur
Ausschaltung von Gesundheitsschäden durch die Feinstaubsituation im Bereich
Werver Mark sei die Bezirksregierung im Rahmen der Luftreinhalteplanung
zuständig, die einen Nachweis durch eine entsprechende Feinstaubmessung zu
erbringen habe.
Der Vorsitzende,
Herr Blaschke, dankte Frau Seelbach
für den Vortrag und verabschiedete sie.