Eingangs verwies Herr Harrach auf die Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 20.09.2018, in der er darüber informierte, dass die Beauftragung für die 3. Runde des Lärmaktionsplanes Kamen an das Büros Richter – Richard, Aachen, erfolgt sei. Mit der Beauftragung des v.g. Büros werde die Kontinuität bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für Kamen gewährleistet. Die Auslösewerte für Kamen tagsüber >65dB(A), nachts >55dB(A) seien beibehalten worden. Ergänzend seien die Robert-Koch-Straße / Lindenallee (Verkehrsbelastung nah an 8.000 Fahrzeuge/Tag) und die Dortmunder Allee / Heerener Straße (mit Blick auf die geplante K 40n) hinzugekommen.

 

Daraufhin erläuterte Frau Seelbach vom Büro Richter – Richard anhand einer Präsentation die wesentlichen Grundlagen zum Lärmschutz, den rechtlichen Hintergrund sowie die grundsätzlichen Darstellungen in den strategischen Lärmkarten. Darüber hinaus informierte sie über einige Maßnahmenbeispiele des Lärmaktionsplanes der 3. Runde. Details sind der Präsentation zu entnehmen. Nunmehr folge die Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehende Vorschläge und Anregungen werden im Rahmen der Abwägung aufgegriffen und geprüft.

 

Herr Harrach ergänzte, dass voraussichtlich im Sommer 2019 mit den Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger begonnen werde. Der Entwurf solle ebenfalls in das Ratsinformationssystem eingestellt werden. Bezug nehmend auf die Anregung des Anwohners der Werver Mark im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 11.04.2019 teilte er mit, dass auch dies im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt werde. Der Anwohner werde aufgefordert, sich entsprechend einzubringen. Er habe zwischenzeitlich zur Luft- und Lärmbelastung im Bereich der Werver Mark die Bezirksregierung Arnsberg sowie den Landesbetrieb Straßen NRW angeschrieben. Eine Rückmeldung werde den Ausschuss erreichen, sobald diese vorliegen würde. Darüber hinaus werde der Untersuchungsbereich des LAP, 3. Runde, um den Bereich Werver Mark erweitert.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wilhelm und Frau Dörlemann zur Belastungssituation Werver Mark wies Herr Dr. Liedtke nochmals darauf hin, dass die Problematik aufgrund des Vortrags des Anwohners an die Bezirksregierung und Straßen.NRW zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet worden sei.

 

Für die SPD-Fraktion erklärte Herr Kasperidus, dass die Erweiterung des Betrachtungsraumes im Bereich Werver Mark sehr begrüßt werde. Grundsätzlich sehe er keinen Hinderungsgrund, Tempo 30 nachts zu fordern. Er sei gespannt auf die Stellungnahme des Straßenbaulastträgers.

 

Herr Stalz erinnerte in diesem Zusammenhang an das Bürgerbegehren der Anwohner der Lünener Straße, das neben dem Tempo 30 nachts auch ein nächtliches Durchfahrtsverbot für Lkw gefordert hätte.

 

Erst nach Gesprächen mit dem Ministerium sei es möglich gewesen, Tempo 30 nachts auf der Lünener Straße durchzusetzen, entgegnete Herr Dr. Liedtke. Es handele sich bei der Lünener Straße um eine Ausnahme in NRW - Tempo 30 nachts auf Bundesstraßen sei nur schwer durchzusetzen. Insofern sei der Vorwurf der Untätigkeit der Verwaltung, wie er von Herrn Stalz geäußert worden sei, vehement zurückzuweisen.

 

Herr Kasperidus wies darauf hin, dass die Umsetzung von Tempo 30 nachts auf der Lünener Straße, nur mit dem Instrument des LAP ermöglicht und durchgesetzt werden konnte.

 

Herr Stalz schlug vor, Vertreter von Straßen.NRW einzuladen, um die Lärmbelastung an qualifizierten Straßen zu erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass der Landesbetrieb dies grundsätzlich ablehne.

 

Herr Stalz erwiderte, dass Straßen.NRW der Einladung des RVR regelmäßig folge.

 

Herr Kuru empfahl Herrn Stalz, den Minister direkt anzuschreiben.

Herr Meier schlug vor, dass sich auch die Fraktionen beim Minister dafür einsetzen sollen.

 

Zur Nachfrage von Frau Dörlemann, ob es möglich sei, die strategischen Lärmkarten „Straße“ und „Schiene“ in einer Karte darstellen zu können, sagte Frau Seelbach eine Prüfung der Möglichkeiten zu.

 

Rückmeldung zur Niederschrift:
Zwischenzeitlich teilte Frau Seelbach mit, dass die Addition der verschiedenen Isophonenbänder von Straße und Schiene zu einer Gesamtlärmbelastung grundsätzlich nicht möglich ist, da es sich um zwei verschiedene Berechnungsmethoden handelt (VBUS bzw. VBUSch). Es gibt ein paar Berechnungsmethoden, die diese Verschneidung berechnen können. Diese sind jedoch mehr oder weniger ungenau und kritisch zu sehen. Das Eisenbahnbundesamt ist grundsätzlich für die Lärmberechnung des Schienenverkehrs verantwortlich und nicht die Stadt Kamen. Eine händische Überlagerung und graphische Darstellung ist sehr zeitaufwändig und komplex.

 

Herr Wilhelm wies darauf hin, dass z. B. im Lärmaktionsplan der Gemeinde Bönen durch festgestellte Fassadenpegel Ansprüche auf Lärmschutzfenster festgeschrieben worden seien. Er erkundigte sich, ob für die Ermittlung dieser Daten ein Zusatzauftrag erforderlich wäre.

 

Herr Harrach entgegnete, dass z. B. für den Bereich Lindenallee ebenfalls solche Hinweise aufgenommen werden.

 

Herr Dr. Liedtke wies ausdrücklich darauf hin, dass der Lärmaktionsplan der Stadt Kamen das geeignete und zielführende Instrumentarium darstelle, um Maßnahmen gegenüber dem Straßenbaulastträger durchzusetzen.

 

Herr Harrach erläuterte auf Nachfrage von Frau Dörlemann nochmal die Abläufe für die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, den folgenden Abwägungsprozess sowie die Umsetzungsmöglichkeiten der festgelegten Maßnahmen.

 

Herr Lipinski fasste zusammen, dass der LAP das richtige Instrument sei, damit Anwohner Maßnahmen durchsetzen können. Zur Ausschaltung von Gesundheitsschäden durch die Feinstaubsituation im Bereich Werver Mark sei die Bezirksregierung im Rahmen der Luftreinhalteplanung zuständig, die einen Nachweis durch eine entsprechende Feinstaubmessung zu erbringen habe.

 

Der Vorsitzende, Herr Blaschke, dankte Frau Seelbach für den Vortrag und verabschiedete sie.