Herr Tost wies darauf hin, dass mit der Betriebsabrechnung 2018 erstmals die Überdeckung bzw. die Unterdeckung getrennt nach Schmutzwasser- und nach Niederschlagsabwassergebühr ermittelt werden. Nähere Erläuterungen hierzu könnten der Beschlussvorlage entnommen werden.