Sitzung: 13.06.2019 Betriebsausschuss
Vorlage: 048/2019
Beschlussempfehlung:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss
und den Lagebericht zum 31.12.2018 in der vorliegenden Form fest.
- Der Jahresgewinn 2018 von 3.404.478,40 €
wird in Höhe von 386.401,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und
der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.018.077,40 € auf das Wirtschaftsjahr
2019 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Ruhl bedankte sich für die Einladung
zum Betriebsausschuss und stellte die Ergebnisse der Prüfung des
Jahresabschlusses 2018 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst &
Young GmbH anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.
Bei der Präsentation
ging Frau Ruhl auf folgende Themenschwerpunkte ein:
- Auftrag und Prüfung
- Wesentliche Prüfungsfeststellungen
- Prüfungsergebnis
Frau Ruhl teilte
mit, dass die Prüfung im Zeitraum von Anfang April bis Mitte Mai 2019
stattgefunden habe. Die Prüfung habe ergeben, dass die Buchführung den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Jahresabschluss insgesamt unter
Beachtung der Grundsätze der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadtentwässerung darstellt. Die Darstellung und Beurteilung
der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss hielten die Prüfer für
zutreffend. Es seien keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften sowie schwerwiegende Verstöße der Betriebsleitung festgestellt
worden. Die Prüfung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
habe ebenfalls keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind. Es sei
daher am 13.05.2019 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den
Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht erteilt worden.
Auf die Frage
von Herrn Kissing was unter dem § 53
HGrG zu verstehen sei, erläuterte Frau Ruhl, dass aus dieser Rechtsnorm ein
Fragenkatalog resultiere, der im Rahmen der Prüfung zu beantworten sei. Dieser
Fragenkatalog sei auch Bestandteil des Prüfungsberichtes.
Herr Kissing interessierte, ob auch
technische Vorgänge Gegenstand der Prüfung seien und wie zeit- und
personalintensiv die Prüfung sei. Frau Ruhl
verneinte die Prüfung technischer Vorgänge. Es würden ausschließlich die
Buchhaltung und die Bilanz geprüft. Frau Ruhl bezifferte den zeitlichen
Prüfungsaufwand mit zwei bis drei Wochen. In dieser Zeit seien vor Ort zwei
Mitarbeiter mit der Prüfung beschäftigt. Herr Tost ergänzte, dass im Nachgang auch noch weitere Prüfungsvorgängen
im Hause von Ernst & Young durchgeführt werden.