Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2018 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2018 von 3.404.478,40 € wird in Höhe von 386.401,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.018.077,40 € auf das Wirtschaftsjahr 2019 vorgetragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Ruhl bedankte sich für die Einladung zum Betriebsausschuss und stellte die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Bei der Präsentation ging Frau Ruhl auf folgende Themenschwerpunkte ein:

  1. Auftrag und Prüfung
  2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen
  3. Prüfungsergebnis

 

Frau Ruhl teilte mit, dass die Prüfung im Zeitraum von Anfang April bis Mitte Mai 2019 stattgefunden habe. Die Prüfung habe ergeben, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung darstellt. Die Darstellung und Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss hielten die Prüfer für zutreffend. Es seien keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie schwerwiegende Verstöße der Betriebsleitung festgestellt worden. Die Prüfung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) habe ebenfalls keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind. Es sei daher am 13.05.2019 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht erteilt worden.

 

Auf die Frage von Herrn Kissing was unter dem § 53 HGrG zu verstehen sei, erläuterte Frau Ruhl, dass aus dieser Rechtsnorm ein Fragenkatalog resultiere, der im Rahmen der Prüfung zu beantworten sei. Dieser Fragenkatalog sei auch Bestandteil des Prüfungsberichtes.

 

Herr Kissing interessierte, ob auch technische Vorgänge Gegenstand der Prüfung seien und wie zeit- und personalintensiv die Prüfung sei. Frau Ruhl verneinte die Prüfung technischer Vorgänge. Es würden ausschließlich die Buchhaltung und die Bilanz geprüft. Frau Ruhl bezifferte den zeitlichen Prüfungsaufwand mit zwei bis drei Wochen. In dieser Zeit seien vor Ort zwei Mitarbeiter mit der Prüfung beschäftigt. Herr Tost ergänzte, dass im Nachgang auch noch weitere Prüfungsvorgängen im Hause von Ernst & Young durchgeführt werden.