Beschluss:

 

Frau Hanna Schulze wird gem. § 41 Abs. 1c GO NRW i.V. mit § 50 Abs. 2 GO NRW und § 71 Abs. 1 S. 3 GO NRW als Beigeordnete gewählt.

 

Frau Hanna Schulze ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten zu ernennen.

 

Die Besoldung erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Eingruppierungsverordnung nach der Besoldungsgruppe A16. Die monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach den jeweils zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 7 Enthaltungen und 8 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Auf Nachfrage der Bürgermeisterin teilte Herr Heidler mit, dass die SPD-Fraktion Frau Hanna Schulze vorschlage. Desweiteren beantrage seine Fraktion die Wahl durch die Abgabe von Stimmzetteln geheim durchzuführen.  

 

Es wurde eine Zählkommission unter Beteiligung aller Fraktionen gebildet, der die Herren Kasperidus, Fuhrmann, Lütschen, Stalz und Grosch angehörten.

 

Sodann wurden die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge durch die Ausgabe von vorbereiteten Stimmzetteln zur Stimmabgabe aufgerufen.

 

Im Anschluss ermittelte die Zählkommission das Ergebnis der geheimen Wahl. Danach wurde Frau Hanna Schulze mit 22 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen – bei 7 Enthaltungen – zur  Beigeordneten der Stadt Kamen gewählt.