Sitzung: 11.04.2019 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 039/2019
Herr Blaschke verwies auf die detaillierte
und Aussagekräftige Mitteilungsvorlage der Verwaltung.
Auf Nachfrage von
Herrn Stalz erläuterte Herr Scharschuch die Problematik der
Bedarfsermittlung. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung der E-Fahrzeugzahlen
seien derzeit nicht möglich. Dies sei von vielen Faktoren abhängig (u.a.
Produktion, Ausbau des Angebotes, Preis). Ebenfalls nicht festlegbar sei die
Standortauswahl (Innenstadt, Wohngebiete, Mehrfamilienhäuser,...). Zur
aktuellen Situation in Kamen teilte er mit, dass z. Zt. 48 E-Fahrzeuge in Kamen
zugelassen seien. An der Ladestation der GSW in der Bahnhofstraße sei bisher
eine Lademenge von < 800 kwh abgenommen worden. Beispielhaft nannte er, dass
der E-Golf der Stadt Kamen mit dieser Stromabnahmemenge eine Strecke von 7.890
km hätte zurücklegen können. Eine solche Ladestation habe eine
Anschaffungspreis von ca. 10.000 €. Die lfd. Kosten würden zwischen 1.200 u.
1.500 € pro Jahr liegen. Insofern sei diese Investition derzeit nicht
rentierlich. Er schlug vor, dass Thema durch das Klimaschutzgremium weiter
auszuarbeiten und zu betrachten.
Die geringen
Zulassungszahlen seien nicht auf mangelnde Ladeinfrastruktur zurückzuführen,
erklärte Herr Dr. Liedtke. Dies sei
u.a. auch auf die derzeit hohen Anschaffungskosten zurückzuführen. Es könne
festgestellt werden, dass im 1. Quartal 2019 die Zulassungszahlen für
Dieselfahrzeuge wieder zugenommen hätten.
Es sei nicht primär Aufgabe einer Kommune, Ladesäulen für E-Fahrzeuge zu
errichten. Kommunen würden ja auch keine Tankstellen bauen.
Er spreche sich für
eine bedarfsorientierte und zielgerichtete Steuerung aus. In neuen Bauprojekten
würden E-Ladevorrichtungen regelmäßig berücksichtigt.
Herr Breuer ergänzte, dass auch im
Nebenzentrum Kamen-Heeren-Werve eine E-Ladestation vorgesehen sei.
Herr Scharschuch wies darauf hin, dass auch
Firmen ihre Parkplätze mit E-Lade-Einrichtungen ausstatten würden (z. B. ATU,
Ikea, Kaufland). Des Weiteren habe die Fa. Tesla am Schattweg (bei Connies
Diner) 18 Ladesäulen im Betrieb.
Herr Madeja erwiderte, dass sich das
Kaufverhalten durch akzeptablere Preise, höhere Ladekapazitäten der Akkus, das
steigende Angebot von E-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt in den nächsten
Jahren verändern werde. Darüber hinaus gehe er davon aus, dass die
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für E-Mobilität weiter intensiviert werde.
Aus diesen Gründen fordere er die Erstellung eines Versorgungskonzeptes mit
Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge. Eine kostengünstigere Variante wäre
sicherlich der Umbau von Straßenlaternen. Er erkundigte sich, ob bei den
derzeit zugelassenen E-Fahrzeugen auch die E-Roller enthalten seien.
Herr Scharschuch entgegnete, dass auch in
Bezug auf den Umbau von Laternen in einem Konzept die Standorte entsprechend
der Nachfrage auszuwählen seien. Dies sei nicht vorhersehbar. Zur Nachfrage, ob
E-Roller bei der Anzahl der E-Fahrzeuge berücksichtigt worden seien, werde er
noch eine Rückmeldung geben.
Anmerkung: Eine Rückfrage beim
Straßenverkehrsamt ergab, dass es sich bei den 48 Fahrzeugen nur um PkW
handelt. E-Roller werden nicht erfasst.
Herr Diederichs-Späh stimmte den
Ausführungen von Herrn Dr. Liedtke zu. Auch er sehe die Aufgabe der Ausstattung
mit E-Ladestationen bei Wirtschaft und Versorgungsunternehmen. Beispielhaft
nannte er die Tesla-Stationen, die vom Autohersteller errichtet und betrieben
werden und die gut ausgelastet seien. Hauptthema sei seiner Meinung nach auch
die Ausstattung in den Wohnbereichen. Im Rahmen der Diskussion wies er auch auf
das Konzept der Landesregierung zu Mobilstationen hin.
In Bezug auf das
Thema Mobilstationen verwies Herr Breuer
auf die Berichterstattung im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss. Auf Kreisebene
habe man sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Derzeit stocke es
auf Landesebene.
Herr Helmken verdeutlichte, dass die Kommune
als Impulsgeber eine wichtige Funktion habe. Es gehe nicht um den Aufbau der
kompletten Infrastruktur.
Herr Stalz sprach sich für eine Regelung zur
Installation von E-Ladestationen im Bau- oder Planungsrecht aus. Zudem solle im
Bereich von Gewerbegebieten die Installation angeregt werden (z.B.
Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me, Gewerbegebiet Unna-Kamen).
Herr Kasperidus entgegnete, dass die Stadt
an vielen Stellen als Impulsgeber fungiere. Die Mitteilungsvorlage sei sehr
aussagekräftig. Er würden vernünftige Ideen eingebracht.
Auf Nachfrage von
Herrn Meier erklärte Herr Dr. Liedtke, dass im privaten Bereich
mit einer Steckdose in der Garage die Aufladung eines E-Fahrzeuges erfolgen
könne.
Bezug nehmend auf
den Einwand von Herrn Kasperidus entgegnete Herr Stalz, dass insgesamt auf die Bedeutung des Klimaschutzes für die
folgenden Generationen hinzuweisen sei.
Die Ausstattung mit
E-Lademöglichkeiten könne nicht vorgeschrieben werden, erwiderte Herr Liedtke zur Anregung von Herrn Stalz.
Eine rechtliche Handhabe, dies planungsrechtlich zu verankern sei nicht
gegeben. Zudem werde das Thema durchaus im Rahmen von Bauberatungen
angesprochen.
Der vorgelegte
Prüfbericht sei seiner Meinung nach sehr aussagekräftig, erklärte Herr Kasperidus.
Herr Blaschke regte abschließend an, das
Thema E-Mobilität an anderer Stelle (z.B. im Klimaschutzgremium) aufzugreifen
und dort intensiv zu diskutieren.