Herr Blaschke verwies auf die detaillierte und Aussagekräftige Mitteilungsvorlage der Verwaltung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Stalz erläuterte Herr Scharschuch die Problematik der Bedarfsermittlung. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung der E-Fahrzeugzahlen seien derzeit nicht möglich. Dies sei von vielen Faktoren abhängig (u.a. Produktion, Ausbau des Angebotes, Preis). Ebenfalls nicht festlegbar sei die Standortauswahl (Innenstadt, Wohngebiete, Mehrfamilienhäuser,...). Zur aktuellen Situation in Kamen teilte er mit, dass z. Zt. 48 E-Fahrzeuge in Kamen zugelassen seien. An der Ladestation der GSW in der Bahnhofstraße sei bisher eine Lademenge von < 800 kwh abgenommen worden. Beispielhaft nannte er, dass der E-Golf der Stadt Kamen mit dieser Stromabnahmemenge eine Strecke von 7.890 km hätte zurücklegen können. Eine solche Ladestation habe eine Anschaffungspreis von ca. 10.000 €. Die lfd. Kosten würden zwischen 1.200 u. 1.500 € pro Jahr liegen. Insofern sei diese Investition derzeit nicht rentierlich. Er schlug vor, dass Thema durch das Klimaschutzgremium weiter auszuarbeiten und zu betrachten.

 

Die geringen Zulassungszahlen seien nicht auf mangelnde Ladeinfrastruktur zurückzuführen, erklärte Herr Dr. Liedtke. Dies sei u.a. auch auf die derzeit hohen Anschaffungskosten zurückzuführen. Es könne festgestellt werden, dass im 1. Quartal 2019 die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge wieder zugenommen hätten.  Es sei nicht primär Aufgabe einer Kommune, Ladesäulen für E-Fahrzeuge zu errichten. Kommunen würden ja auch keine Tankstellen bauen.

Er spreche sich für eine bedarfsorientierte und zielgerichtete Steuerung aus. In neuen Bauprojekten würden E-Ladevorrichtungen regelmäßig berücksichtigt.

 

Herr Breuer ergänzte, dass auch im Nebenzentrum Kamen-Heeren-Werve eine E-Ladestation vorgesehen sei.

 

Herr Scharschuch wies darauf hin, dass auch Firmen ihre Parkplätze mit E-Lade-Einrichtungen ausstatten würden (z. B. ATU, Ikea, Kaufland). Des Weiteren habe die Fa. Tesla am Schattweg (bei Connies Diner) 18 Ladesäulen im Betrieb.

 

Herr Madeja erwiderte, dass sich das Kaufverhalten durch akzeptablere Preise, höhere Ladekapazitäten der Akkus, das steigende Angebot von E-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt in den nächsten Jahren verändern werde. Darüber hinaus gehe er davon aus, dass die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für E-Mobilität weiter intensiviert werde. Aus diesen Gründen fordere er die Erstellung eines Versorgungskonzeptes mit Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge. Eine kostengünstigere Variante wäre sicherlich der Umbau von Straßenlaternen. Er erkundigte sich, ob bei den derzeit zugelassenen E-Fahrzeugen auch die E-Roller enthalten seien.

 

Herr Scharschuch entgegnete, dass auch in Bezug auf den Umbau von Laternen in einem Konzept die Standorte entsprechend der Nachfrage auszuwählen seien. Dies sei nicht vorhersehbar. Zur Nachfrage, ob E-Roller bei der Anzahl der E-Fahrzeuge berücksichtigt worden seien, werde er noch eine Rückmeldung geben.

Anmerkung: Eine Rückfrage beim Straßenverkehrsamt ergab, dass es sich bei den 48 Fahrzeugen nur um PkW handelt. E-Roller werden nicht erfasst.

 

Herr Diederichs-Späh stimmte den Ausführungen von Herrn Dr. Liedtke zu. Auch er sehe die Aufgabe der Ausstattung mit E-Ladestationen bei Wirtschaft und Versorgungsunternehmen. Beispielhaft nannte er die Tesla-Stationen, die vom Autohersteller errichtet und betrieben werden und die gut ausgelastet seien. Hauptthema sei seiner Meinung nach auch die Ausstattung in den Wohnbereichen. Im Rahmen der Diskussion wies er auch auf das Konzept der Landesregierung zu Mobilstationen hin.

 

In Bezug auf das Thema Mobilstationen verwies Herr Breuer auf die Berichterstattung im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss. Auf Kreisebene habe man sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Derzeit stocke es auf Landesebene.

 

Herr Helmken verdeutlichte, dass die Kommune als Impulsgeber eine wichtige Funktion habe. Es gehe nicht um den Aufbau der kompletten Infrastruktur.

 

Herr Stalz sprach sich für eine Regelung zur Installation von E-Ladestationen im Bau- oder Planungsrecht aus. Zudem solle im Bereich von Gewerbegebieten die Installation angeregt werden (z.B. Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me, Gewerbegebiet Unna-Kamen).

 

Herr Kasperidus entgegnete, dass die Stadt an vielen Stellen als Impulsgeber fungiere. Die Mitteilungsvorlage sei sehr aussagekräftig. Er würden vernünftige Ideen eingebracht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Meier erklärte Herr Dr. Liedtke, dass im privaten Bereich mit einer Steckdose in der Garage die Aufladung eines E-Fahrzeuges erfolgen könne.

 

Bezug nehmend auf den Einwand von Herrn Kasperidus entgegnete Herr Stalz, dass insgesamt auf die Bedeutung des Klimaschutzes für die folgenden Generationen hinzuweisen sei.

 

Die Ausstattung mit E-Lademöglichkeiten könne nicht vorgeschrieben werden, erwiderte Herr Liedtke zur Anregung von Herrn Stalz. Eine rechtliche Handhabe, dies planungsrechtlich zu verankern sei nicht gegeben. Zudem werde das Thema durchaus im Rahmen von Bauberatungen angesprochen.

 

Der vorgelegte Prüfbericht sei seiner Meinung nach sehr aussagekräftig, erklärte Herr Kasperidus.

 

Herr Blaschke regte abschließend an, das Thema E-Mobilität an anderer Stelle (z.B. im Klimaschutzgremium) aufzugreifen und dort intensiv zu diskutieren.