1.1  Luftschadstoff- und Lärmbelastung Werver Mark

Als Anwohner der Straße Werver Mark berichtete Herr Peter Streich über eine, seiner Meinung nach,  erhebliche Zunahme der Verkehrszahlen und damit verbundene Luftverschmutzung mit Feinstaub (PM10) und Schadstoffen (NO2, NOx). Es sei festzustellen, dass die Straße Werver Mark vom Schwerlastverkehr als Abkürzung zu den Logistikzentren (Bönen, Gießerstraße, Henry-Everling-Straße) genutzt werde. Durch den Neubau im Bereich Zollpost/Henry-Everling-Straße sei ein weiterer Anstieg der Belastung mit Schwerlastverkehren zu erwarten. Es sei durch die Luftverschmutzung eine Gefahr für Leib und Leben gegeben. Durch Schule und Kindergarten handele es sich um einen sensiblen Standort. Er fordere die Aufstellung von Messstationen zur Ermittlung der Feinstaub und NOX-Werte und die Prüfung von Fahrverboten. Es sei von einer erheblichen Schadstoffbelastung der Luft auszugehen und von einer Überschreitung der Grenzwerte (NO2 und Feinstaub). Er bat um Information zum weiteren Verfahren und teilte mit, dass er in dieser Angelegenheit die Unterstützung bei Umweltorganisationen suchen werde.

Herr Dr. Liedtke wies darauf hin, dass Herr Streich die Problematik der zunehmenden Verkehrsbelastung auf der Straße Werver Mark bereits im Rahmen der Einwohnerfragestunde des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses am 08.04.2019 angesprochen habe. Sein Eintrag werde ernst genommen. Die Anregungen und Bedenken werde er an den Landesstraßenbaubetrieb als zuständigen Straßenbaulastträger weitergeben. Darüber hinaus werde die Stadt Kamen im Zuge der Lärmaktionsplanung auch die Straße Werver Mark betrachten. Die Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung werde im Sommer 2019 erfolgen. Herr Streich könne sich mit den Bedenken und Anregungen einbringen. Die Luftreinhalteplanung falle in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt Kamen werde die Bezirksregierung entsprechend informieren und um Prüfung bitten. Herr Dr. Liedtke sagte Herrn Streich zu, dass er eine Rückmeldung zu den Prüfergebnissen erhalten werde.

1.2  Staubbelastung durch Abbrucharbeiten in Südkamen

Herr Ehresmann berichtete, dass durch die Abrissarbeiten im Bereich Henry-Everling-Straße/Zollpost eine immens hohe Staubbelastung in Südkamen aufgetreten sei. Das im Abriss befindliche Gebäude stamme aus den 1960er-Jahren. Er befürchte, dass dort auch asbesthaltige Materialien verbaut worden seien. Ebenfalls sei zu befürchten, dass Schadstoffe aus dem Abriss das Grundwasser belasten könnten. Er erkundigte sich, wer die Abbruchgenehmigung erteilt habe und wer die Einhaltung der Auflagen sowie die Entsorgung der Materialien kontrolliere.

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass die Stadt Kamen die Abrissgenehmigung erteilt habe. Darin seien die Auflagen der zuständigen Immissionsschutzbehörde (Kreis Unna) berücksichtigt worden. Nach Bekanntwerden der Staubbelastung durch einen Hinweis am gestrigen Tage habe die Stadt Kamen die zuständige Immissionsschutzbehörde, Kreis Unna, auf die Problematik hingewiesen. Darüber hinaus sei der Bauherr ebenfalls informiert worden. Der Kreis Unna habe am heutigen Tage bereits Kontrollen durchgeführt.