Beschluss:

 

Der Rat beschließt, dass in Kamen ein flächendeckender Glasfasernetzausbau erfolgt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Günther von der Fraktion FW/FDP erläuterte den Antrag der Fraktion.

 

Frau Fabry befürwortete den Antrag und fragte nach, ob der Glasfaserausbau in die Zuständigkeit der Stadt oder der Anbieter falle und die angestrebte technische Leistungsfähigkeit überhaupt erforderlich sei.

 

Frau Peppmeier erklärte, dass in den Bereichen mit einer Unterversorgung und damit unter 30 Mbit/s insbesondere in Gewerbegebieten diese Datentransferleistung nicht ausreichend sei. Der Antrag ergänze den früheren Beschluss im interkommunalen Zusammenschluss mit Bönen und Bergkamen zum Glasfaserausbau in diesen Bereichen. Hierfür wurde ein zu 100% refinanzierter Förderantrag gestellt. Zudem erläuterte sie die Zuständigkeit der Stadt und der Telekommunikationsunternehmen zum Glasfaserausbau.

 

Herr Nölken fragte die Fraktion FW/FDP, ob die Kostendeckung durch höhere Einnahmen über die Gewerbesteuer auf Grund der höheren Attraktivität und Zunahme der lokalen Unternehmen wegen des Glasfaserausbaus oder durch die Erhöhung der Gewerbesteuer kalkuliert sei.

 

Herr Blaß von der Fraktion FW/FDP antwortete, dass mit dem Glasfaserausbau die Attraktivität gesteigert würde und somit höhere Steuereinnahmen zu erwarten seien. Eine weitere Möglichkeit zur Kostendeckung bestünde durch die Vermietung des Glasfasernetzes an die Netzbetreiber.

 

Herr Brackelmann von der Fraktion B90/Die Grünen sprach sich für eine andere Umsetzung, wie beispielsweise mit Hotspots, bei dem Ausbau von Leerrohren oder der Unterstützung von wirtschaftlichen Partnern aus.

 

Frau Leithold fragte an, wie lange der Ausbau des flächendeckenden Glasfasernetzes andauern würde.

 

Frau Peppmeier antwortete, dass der flächendeckende Ausbau bis voraussichtlich 2021 geplant sei. Die sorgfältige Planung berücksichtige jedoch noch weitere Projekte. Die Kostendeckung erfolge mit Landes- und Bundesfördermitteln. Der Netzbetreiber und Provider HeLiNET sei aufgrund einer europaweiten Ausschreibung gewählt worden. Die Versorgung der Gewerbegebiete und Schulstandorte würden durch zusätzliche Förderprojekte priorisiert ausgebaut, ergänzte Frau Peppmeier.

 

Herr Blaß fragte die Fraktion B90/Die Grünen, was im Detail mit Hotspots gemeint sei.

 

Herr Brackelmann antwortete, dass sogenannte Helispots, welche mitunter bereits an Bahnhöfen vorhanden seien, auch an weiteren konzentrierten Punkten wie dem Alten Markt, dem Postpark oder an Bushaltestellen eingerichtet werden könne.

 

Frau Peppmeier sagte, dass ein öffentliches WLAN-Netz in Planung sei. Mit EU-Fördermitteln würde zunächst die Infrastruktur und damit die jeweiligen Hotspots im Innenstadtbereich geschaffen. Helispots seien im Sesekepark und an anderen Orten im Stadtgebiet vorgesehen. Die weitere Netzabdeckung in den Stadtteilen Heeren-Werve und Kamen-Methler sei auch bereits im Wirtschaftsausschuss diskutiert worden, so Frau Peppmeier.

 

Herr Bückmann stellte in Frage, ob überhaupt jeder Bürger von dem Glasfasernetz profitieren wolle und bei einem flächendeckenden Ausbau mitunter Fehlinvestitionen resultieren würden.

 

Herr Blaß von der Fraktion FW/FDP plädierte für den flächendeckenden Ausbau zur Gewährleistung einer grundlegenden Nutzungsmöglichkeit des Glasfasernetzes.

 

Herr Brackelmann fragte an, wann diese Helispots eingerichtet würden.

 

Frau Peppmeier antwortete, dass der Ausbau im Verlaufe des Sommers erfolge.

 

Herr Bückmann sagte, dass die Bürger mit einem derzeitigen Verzicht auf das Glasfasernetz auch noch nachträglich bei Bedarf angebunden werden könnten und daher ein grundsätzlicher Ausschluss nicht erfolgen müsse.

 

Frau Fabry kritisierte, dass die derzeitige Nutzerintensität nicht mit dem Anspruch in weitreichender Zukunft assoziiert werden könne. Sie gab zu bedenken, dass sich die Nutzerstruktur und die Anforderungen verändern können.

 

Herr Brackelmann fragte an, ob Bürgerumfragen zu den jeweiligen Anforderungen und der Versorgung mit dem Glasfasernetz durchgeführt werden könnten.

 

Frau Peppmeier erklärte, dass das Glasfasernetz die passive Infrastruktur sicherstellen würde, jedoch die Aktivierung und der Produktumfang des jeweiligen Anschlusses nach Bedarf beim Endverbraucher durch den Netzbetreiber erfolge.

 

Frau Kappen informierte über eine frühere Umfrage in der Gemeinde Bönen, bei der die prozentuale Vorgabe des Anbieters für Vertragsabschlüsse nicht erreicht und somit der Ausbau nicht umgesetzt wurde. Sie stimmte der Ansicht von Frau Fabry hinsichtlich der zukünftig verändernden Nutzerstruktur zu.

 

Herr Nölken fragte die Fraktion FW/FDP, nach welchen Kriterien der Ausbau in den verschiedenen Gebieten priorisiert werde.

 

Herr Blaß antwortete, dass nach dem Ausbau der Gewerbegebiete die unterversorgten Stadtgebiete mit höchstem Nutzeraufkommen vorrangig ausgebaut würden.

 

Herr Bückmann fragte an, wie die Vorgehensweise bei einer Veränderung der Nutzerstruktur, von einem derzeit hohen zu einem zukünftig geringen Bedarf, sei.

 

Frau Leithold von der Fraktion Die Linke/GAL antwortete, dass der Glasfasernetzausbau die passive Infrastruktur darstelle und eine aktive oder inaktive Nutzung durch die entsprechende Aktivierung bzw. Deaktivierung gewährleistet sei.

 

Frau Fabry betonte, dass der Bezug des Antrags der Fraktion FW/FDP lediglich im Ausbau der passiven Infrastruktur und nicht in der individuellen Nutzung liege. Dabei konzentriere sich der Ausbau in der priorisierten Reihenfolge der Notwendigkeit.

 

Herr Müller ergänzte, dass die Gewerbegebiete bereits überwiegend ausgebaut seien und sich daher der Ausbau weiter auf die schulischen Einrichtungen konzentrieren solle.

 

Frau Kappen deutete auf den Beschlussvorschlag zum grundsätzlichen Ausbau und erläuterte weitere Vorgehensweisen zu den jeweiligen Rahmenbedingungen hinsichtlich individueller Festlegungen von beispielsweise Dauer, Umfang und Prioritäten. Diese müssten nach Einzelprüfung in weiteren Beschlüssen bestimmt werden.