Frau Weide von der Fraktion Die LINKE/GAL bat um Prüfung, ob bei neugebauten Immobilien die Begrünung von Flachdächern vorgeschrieben werden könne.

 

                        Herr Dr. Liedtke erklärte den Vorteil der Begrünung von Flachdächern, aber auch den damit verbundenen hohen Aufwand. Hierbei ging er auf die kostenintensive Umsetzung und der gegebenen Statik bereits konstruierter Flachdächer ein. Zudem stellte Herr Dr. Liedtke die Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und privaten Bereich dar und erwähnte bestehende Planungsstrukturen im öffentlichen Bereich basierend auf einem Beschluss des Umwelt- und Klimaschutzausschusses.

 

Frau Leithold fragte nach, ob eine festgelegte Anzahl für die Begrünung der Flachdächer in den Gewerbegebieten zu bestimmen sei.

 

Herr Dr. Liedtke verwies darauf, dass die kommerziellen Liegenschaften im Gewerbegebiet Eigentum der Gewerbetreibenden und eine Verpflichtung zur Begrünung zuzüglich deren Kostenübernahme nicht möglich bzw. unverhältnismäßig sei.

 

Herr Bückmann von der Fraktion B90/Die Grünen fragte nach, ob die Entscheidungsbefugnis für eine Begrünung von Schuldächern bei den Schulen oder bei der Bürgermeisterin liege.

 

Frau Kappen erklärte, dass die Schulgebäude als städtische Einrichtungen der Stadtverwaltung unterliegen und Entscheidungen im Rat bzw. in den jeweiligen Ausschüssen getroffen würden. Hierfür sei vorerst ein Prüfauftrag an die Stadtverwaltung zu stellen.

 

Herr Dr. Liedtke verwies auf einen bereits vorhandenen Beschluss vom Umwelt- und Klimaschutzausschuss und benannte diverse Fragestellungen zur eventuell möglichen Umsetzung von Begrünung bei zukünftigen Sanierungen. Er nannte auch die Vorteile einer alternativen Nutzung von Photovoltaikanlagen.

 

Herr Brackelmann fragte an, welche Eigenschaften Photovoltaikanlagen aufweisen würden.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte diese und stellte den Nutzen der Stromerzeugung über erneuerbare Energien dar. Er wies daraufhin, dass eine Begrünung von Flachdächern im Stadtgebiet bereits teilweise vorhanden sei.

 

Frau Kappen ergänzte, dass auch Anregungen aus dem Schulbereich zur Prüfung an die Stadtverwaltung gerichtet werden könnten.

 

Herr Schultze von der SPD-Fraktion fragte an, ob Hausbesitzer bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit öffentlichen Mitteln unterstützt würden.

 

Herr Dr. Liedtke erwähnte die bereits erfolgten und vorhandenen Fördermittel für Photovoltaikanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung.

 

Herr Tost verwies auf die Möglichkeit der Finanzierung über die GSW und machte deutlich, dass eine städtische Finanzierung nicht möglich sei, da ausschließlich die privaten Eigentümer von den Vorteilen profitieren würden.

 

Frau Kappen zeigte die Möglichkeit einer günstigen Finanzierung über die Kfw-Bank für Hausbesitzer auf.

 

Herr Dr. Liedtke informierte ergänzend über das laufende Förderprogramm „Solardach“ der Gemeinschaftsstadtwerke.