Herr Bückmann von der Fraktion B90/Die Grünen fragte nach, inwieweit Bürgerinnen und Bürger über das Fällen von Bäumen auf Stadtebene informiert würden, wie beispielsweise an der Bahntrasse nahe der Gesamtschule sowie der Zollpost. Er erkundigte sich, ob es alternative Pflanzungen gebe und wo diese mit welcher Qualität sein würden.

 

Herr Dr. Liedtke verwies auf die Baumschutzsatzung und die damit verbindlichen Beschränkungen und Vorgaben. Er ging weiter auf die Gründe für das Fällen von Bäumen wie beispielsweise Bauvorhaben und Sturmschäden ein. Zudem stellte er das Antrags- und Genehmigungsverfahren über den Umwelt- und Klimaschutzausschuss dar. Herr Dr. Liedtke informierte über die öffentliche Bekanntgabe und teilte mit, dass die Baumbestände und ökologischen Werte bilanziert würden. Somit erfolge ein Ausgleich bei genehmigungspflichtigen Baumfällungen in Form von Ersatzpflanzungen oder -zahlungen.

 

Herr Brackelmann fragte, weshalb eine Bekanntgabe bei Baumfällungen erforderlich sei.

Die Bekanntgabe erfolge aus Sicherheitsgesichtspunkten, so Frau Kappen. Dies erläuterte sie anhand eines Beispiels.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte seine Ausführung bezüglich den Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen und informierte über den Vorgang im Bereich Zollpost, wo im großen Umfang eine Baumfällung umgesetzt worden sei.

 

Frau Reinhart erkundigte sich, ob die Bahntrasse im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn oder der Stadt liege.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete mit Bezug auf den Wegebereich zwischen dem Rathaus und dem Schulzentrum, dass dieser Abschnitt der Bahntrasse Eigentum der Deutschen Bahn sei und damit in deren Zuständigkeitsbereich liege. Die Baumfällungen auf diesem Streckenabschnitt seien aus Verkehrssicherheitsgründen erfolgt.