Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Schulentwicklungsplan 2005 wird zur Kenntnis genommen.

2.      Den beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen an den Gesamtschulen und den Standortvorschlägen für Realschule und Hauptschule wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des unter „Sachverhalt und Begründung“ dargelegten Sachstandes weiter zu verfahren und das Beteiligungsverfahren gem. § 15 SchMG einzuleiten, die erforderlichen Genehmigungen bei der Bezirksregierung einzuholen und eine neue Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugs­bereichen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


1.         Schulentwicklungsplan 2005

 

Im Wesentlichen, so Herr Flaskamp, handele es sich um eine Fortschrei­bung des bisherigen Schulentwicklungsplanes. Grundsätzlich wolle er nicht auf Einzelheiten eingehen, da der Plan allen vorliege. Problematisch sei die Übergangsquote in den 5. Jahrgang der Hauptschule gewesen, da hier keine Erfahrungswerte vorlägen. In Absprache mit der Bezirksregie­rung habe die Verwaltung die Quoten der benachbarten Gemeinden (Bergkamen ca. 20 %; Bönen ca. 25 %; Dortmund ca. 10 %) zu Grunde gelegt und mit 12 % eine vorsichtige Schätzung vorgenommen. Die Zügigkeit der Schulen können erst nach Erteilung der Genehmigungen festgelegt werden. Die Verwaltung gehe bei der Gesamtschule von einer 6-Zügigkeit, bei der Realschule von einer 3-Zügigkeit und bei der Haupt­schule von einer 2-Zügigkeit (= Mindestzügigkeit) aus.

 

Herr Goehrke führte aus, dass die Gesamtschule als Angebotsschule und auf 6 Züge festgeschrieben werden müsse. Er beantrage daher, Ziffer 2 des Beschlussvorschlages entsprechend zu ergänzen. Ferner beantragte er eine Änderung des ersten Satzes unter Ziffer 2 unter Sachverhalt und Begründung. Das Wort „Langfristig“ sei zu streichen und der restliche Satz entsprechend neu zu formulieren.

 

 

Herr Flaskamp entgegnete, dass der Schulentwicklungsplan auf Prog­nosen basiere. Die Gesamtschule müsse die Möglichkeit haben, ggf. eine 7. Klasse zu bilden. Zum jetzigen Zeitpunkt könne weder die 6-Zügigkeit der Gesamtschule festgelegt werden, noch könne beschlossen werden, dass die Gesamtschule Angebotsschule werde. Zunächst müsse die Genehmigung der Hauptschule und der Realschule abgewartet werden. Die Nachbarstädte hätten in Abstimmungsgesprächen zugesagt, im Falle der Errichtung der Hauptschule und Realschule Anmeldungen Kamener Schüler abzuweisen. Herr Flaskamp schlug vor, einen entsprechenden Hinweis zum Protokoll zu nehmen.

 

Bereits im Ratsbeschluss vom 30. März, so Frau Dyduch, sei enthalten, dass das künftige Schulangebot so strukturiert sein soll, dass die Schul­form Gesamtschule als Angebotsschule fortgeführt werden kann. Eine endgültige Festschreibung zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht möglich, da noch nicht feststehe, ob für beide neuen Schulformen genügend Schüler angemeldet würden.

 

Herr Hasler schloss sich an und ergänzte, dass das Wahlverhalten der Eltern nicht vorhersehbar sei.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion wurde Einigkeit darüber erzielt, auf eine Änderung des Beschlussvorschlages zu verzichten und nochmals festzu­halten, dass Ziel der Neuordnung des Schulwesens ist, die Gesamtschule neben dem dreigliedrigen Schulsystem als Angebotsschule fortzuführen. Die Beschlussvorlage wird unter Sachverhalt und Begründung wie bean­tragt geändert.

 

 

2.         Schulorganisatorische Maßnahmen an den Gesamtschulen

 

Herr Flaskamp erläuterte die 3 Vorschläge und teilte mit, dass der Vor­schlag c) bereits mit der Bezirksregierung besprochen sei. Genaugenom­men bestünden in Kamen dann für 5 Jahre 3 Gesamtschulen. Er bat, zum jetzigen Zeitpunkt keine Namensdebatte zu führen. Die Namens­gebung solle zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den künf­tigen Mit­wirkungsgremien erfolgen.

 

Herr Mallitzky fragte, ob die neue Gesamtschule eine Schulleitung benötige, so dass dann drei Schulleitungen vorhanden wären.

 

Herr Flaskamp erwiderte, dass die Schulleitung durch die vorhandenen Schulleitungen abgedeckt würde. Dieses sei schulorganisatorisch zu regeln.

 

Herr Müller bat um Erläuterung durch die Schulleiter der Gesamtschulen, wie die Schulleitung in der Sekundarstufe II geregelt sei.

 

Es liege, so Herr Dege, ein Kooperationserlass vor. Danach seien die Schulleitungen im jährlichen Wechsel für die Sekundarstufe II verantwort­lich. In Absprache mit der Schulleitung der Hermann-Ehlers-Schule sei Einigkeit darüber erzielt worden, dass jeweils die andere Schulleitung die Verantwortung für den künftigen 5. Jahrgang übernehme. Konfe­renzen fänden gemeinsam statt.

 

Herr Mallitzy schlug vor, für beide Gesamtschulen ein getrenntes Anmel­deverfahren durchzuführen und die Schule mit der niedrigsten Anmelde­zahl auslaufen zu lassen. Hierdurch würde eine Konkurrenz geschaffen.

 

Herr Flaskamp entgegnete, dass gerade dieses nicht gewollt sei.

 

Herr Dege ergänzte, beide Gesamtschulen führten eine gemeinsame Oberstufe mit einem gemeinsamen Konzept und mit einem Kollegium aus beiden Schulen. Auch das Kollegium der neuen Schule werde sich aus den Kollegien der beiden Gesamtschulen zusammen setzen.

 

Herr Reeske gab zu bedenken, dass auch die Schüler des jetzigen 5. Jahrganges einen Anspruch darauf hätten, ihre Schullaufbahn gut zu beenden. Wenn eine Schule auslaufe, sei dieses sehr schwierig, da das Kollegium mit jedem Jahr kleiner werde und gerade die guten bzw. jüngeren Lehrer frühzeitig die auslaufende Schule verlassen würden.

 

Die SPD, so Frau Dyduch, favorisiere den Vorschlag c). Die Schulen langsam zu verschmelzen sei zwar ein schwieriger, aber mit Blick auf die Schüler der bessere Weg.

 

Herr Hasler schloss sich für die CDU an und ergänzte, dass es keinen Sinn mache, eine künstliche Konkurrenz zu schaffen.

 

Abschließend teilte Herr Flaskamp mit, dass bereits viele Gespräche zwischen der Verwaltung und den Schulleitungen der Gesamtschulen stattgefunden hätten und dankte beiden Schulleitungen für die gute Zusammenarbeit.

 

 

3.         Standortvorschläge für die Realschule und die Hauptschule

 

Der Standortvorschlag, so Herr Flaskamp, für die Realschule sei früh­zeitig klar gewesen. Problematischer habe sich der Standortvorschlag für die Hauptschule dargestellt. Aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt scheide ein Neubau für die Hauptschule aus. Die Verwaltung habe für die Entscheidung folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

 

  • zentrale Lage in der Innenstadt
  • gute Anbindung an den ÖPNV
  • vorhandene Sportstätten
  • Erweiterungsmöglichkeiten

 

Diese Kriterien erfülle nur das Schulgebäude der Josefschule, Am Koppelteich 16. Da eine Verlagerung der Josefschule in einen anderen Ortsteil nicht gewollt sei, schlage die Verwaltung vor, der Josefschule das VHS Haus 2, Schwestergang 8, zur Verfügung zu stellen. Wie bereits aus dem Investitionsprogramm ersichtlich, sei geplant, dieses Gebäude umfangreich zu sanieren. Leider verfüge das Gebäude nicht über eine Aula. Nach Rücksprache mit dem Kath. Gemeindezentrum liege jedoch die mündliche Zusage vor, dass die Josefschule für ihre Einschulungsver­anstaltungen usw. den Gemeindesaal nutzen könnte. Mit den jetzigen Nutzern des VHS Hauses 2 hätten bereits Vorgespräche stattgefunden. Nicht alle Nutzer müssten neue Räumlichkeiten finden, auch die Deutsch-Türkische Begegnungsstätte könne zunächst in den Räumen Am Koppel­teich 16 verbleiben.

 

Frau Dyduch dankte der Verwaltung für die gute Vorarbeit. Für das neue Schulkonzept in Kamen und die Fortführung der Gesamtschule als Ange­botsschule sei die Errichtung beider neuer Schulen, also sowohl Real­schule als auch Hauptschule, unverzichtbar. Die SPD-Fraktion begrüße den Standortvorschlag für die Hauptschule. Die Gewinnerin sei die Josef­schule, da sie ein grundlegend saniertes Gebäude beziehe. Die SPD-Fraktion werde für den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Herr Mallitzky fragte, ob die Josefschule an ihrem neuen Schulstandort zweizügig werden können. Sie erhalte einen attraktiven Standort, so dass durchaus die Möglichkeit bestehe, dass die Anmeldezahlen steigen.

 

Herr Flaskamp verwies auf den bestehenden Beschluss des Rates und ergänzte, dass nach der vorgelegten Prognose die Bildung einer 2. Klasse nur eine Ausnahme sein könne. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Räume sei dieses möglich.

 

Herr Hasler dankte der Verwaltung für die gut geleistete Arbeit. Der Vor­schlag 2. c) sei für die Gesamtschulen der richtige Weg. Als Standortvor­schläge habe die Verwaltung realistische und kostengünstige Lösungen gefunden. Die Realschule könne gut im Gebäude Gutenbergstr. 2 unter­gebracht werden. Für die Hauptschule sei der zentral gelegene und gut erreichbare Standort die optimale Bedingung für einen guten Start. Auch bei dem Unterbringungsvorschlag der Josefschule sei eine gute Lösung gefunden worden. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Die Fraktion habe alle Nutzer des VHS Hauses 2 zu einem Gespräch eingeladen und behalte sich für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor, ein weiteres Statement abzugeben.

 

 

4.         Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen

 

Die Änderung der Rechtsverordnung, so Herr Flaskamp, sei eine zwangsläufige Folge der geänderten Schulsituation in Kamen.

 

 

Abschließend dankte Herr Lipinski der Verwaltung für die geleistete Arbeit.