Herr Berger und Herr Bittner stellten anhand einer Powerpointpräsentation das Haus „Weddinghofer Straße“ vor. Vorab wurden sowohl die v. Bodelschwingsche Stiftungen Bethel, die der größte diakonische Träger Europas mit vielfältigen Unterstützungsangeboten sei, als auch die regionale Struktur der Bethel.regional vorgestellt.

Herr Berger erläuterte, dass man für die Stadt Kamen einen Bedarf erkannt habe und im Jahr 2013 ein passendes Grundstück für die Realisierung gefunden habe. Anhand der Präsentation wurde der Grundriss der Einrichtung gezeigt. Sodann wurde erläutert, dass die Einrichtung eine Pflichtversorgung für den Kreis Unna darstelle und für Klientinnen und Klienten mit komplexen Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf errichtet wurde. Da in der Einrichtung auch Klientinnen und Klienten mit einem Unterbringungsbeschluss untergebracht seien und diese einen besonderen Schutz zur Eigensicherung benötigten, gebe es Bereiche, welche fakultativ schließbar seien. Jedoch stelle die Einrichtung keinen Hochsicherheitstrakt dar. Man orientiere sich mit den Klienten, begleitet durch Mitarbeiter, auch in der Stadt und versuche, den Bewohnern die Möglichkeit zu bieten, sich auch in der Öffentlichkeit so frei wie möglich zu bewegen. Herr Berger erläuterte weiter die baulichen Voraussetzungen, die Zielgruppe der Einrichtung sowie die pädagogischen Angebote der Einrichtung. Weiterhin ging Herr Berger auf die Mitarbeiter, deren Arbeitszeiten und Aufgaben ein. Er erläuterte die fachlichen Konzepte, mit denen die Einrichtung arbeiten würde und wies auf geplante Kooperationen hin.

 

Frau Jung bedankte sich für den Vortag und betonte die Wichtigkeit einer solchen Einrichtung für Kamen.

 

Frau Hartig interessierte sich dafür, ab welchem Lebensjahr die Bewohner in die Einrichtung kommen könnten und wie das Verfahren mit dem Unterbringungsbeschluss ablaufen würde.

 

Herr Berger erklärte, dass die Bewohner mindestens 18 Jahre alt seien, also dann, wenn die Jugendhilfe nicht mehr greifen würde. Das Alter der Bewohner in der Einrichtung sei momentan zwischen Anfang 20 bis Mitte 50. Weiterhin erklärte Herr Berger, dass der Unterbringungsbeschluss durch einen Amtsrichter ausgestellt würde. Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Beschlusses würde regelmäßig kontrolliert. Die Kontrolle erfolge alle zwei Jahre; in begründeten Fällen auch in kürzeren Intervallen.

Sollte ein Beschluss aufgehoben werden, bestünde aber weiterhin die Möglichkeit des Verbleibs in der Einrichtung; dann jedoch unter anderen Rahmenbedingungen wie z.B. der Aushändigung eines eigenen Wohnungsschlüssels.

 

Frau Kappen ergänzte, dass ihre Wahrnehmung die sei, dass die Bewohner vorrangig aus Kamen kämen und dies natürlich auch für die Kamener Familienangehörigen positiv sei.

 

Herr Berger bestätigte, dass in der Einrichtung vorrangig Personen mit lokalem Bezug untergebracht seien. Zurzeit leben vier Personen aus dem Maßregelvollzug in der Einrichtung, welche nicht aus dem Kreis Unna kommen würden.

 

Frau Middendorf fragte nach, ob Herr Berger der Auffassung sei, dass Bedarf für weitere solcher Einrichtungen bestehe. Zudem erkundigte sie sich nach der Möglichkeit, die Bewohner z.B. in einer Werkstatt tätig werden zu lassen, um eine Tagesstruktur zu erhalten.

Herr Berger erklärte, dass der Bedarf immer weiter zunehme. Aktuell werde ein weiteres Haus in Oer-Erkenschwick errichtet.

Zurzeit sei man mit Werkstätten im Gespräch, ob die Bewohner dort teilnehmen könnten (offener Vollzug).

 

Frau Middendorf interessierte sich dafür, ob Senioren dort ein freiwilliges soziales Jahr ableisten könnten.

 

Herr Berger erläuterte, dass man auch in diesem Bereich sehr gerne ehrenamtlich tätig werden könne. Das Ehrenamt sei altersunabhängig und könne zum Beispiel Spaziergänge mit  Rollstuhlfahrern  und das Zubereiten  von Speisen beinhalten.

 

Herr Heidenreich interessierte sich dafür, ob die Mitarbeiter vor Ort sich dafür einsetzen würden, dass die Bewohner auch wieder zurück in ihre Familien kommen könnten.

 

Herr Berger erwiderte, dass dies natürlich möglich sei, wenn die Bewohner dort die entsprechende Hilfe erhalten würden. Jedoch merke man oftmals, dass viele Familienangehörige sich nicht damit auseinandersetzen möchten. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer eigenen Wohnung mit einem entsprechenden Betreuungsangebot im „Haus Winterkampweg“.

 

Herr Reimer fragte, ob es Alltagsbegleiter geben würde.

 

Herr Berger erklärte, dass jeder Mitarbeiter eine solche Funktion/Aufgabe habe.

 

Frau Renate Jung bedankte sich für den Vortag und betonte die Wichtigkeit einer solchen Einrichtung für Kamen.