Frau Lehmann dankte den Behindertenbeiratsmitgliedern für die Einladung. Sie stellte die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) im Kreis Unna vor. Das neue SGB IX sei am 01.01.2018 als Artikelgesetz in Kraft getreten und ab diesem Zeitpunkt seien kontinuierlich Beratungsstellen eingerichtet worden. Die Stelle im Kreis Unna gäbe es seit dem 01.04.2018. Vorerst laufe die Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für 3 Jahre (Anfang 2018 bis Ende 2020), danach würden noch zwei weitere Jahre (Ende 2020 bis Ende 2022) erfolgen. Ab 2023 würde eine Evaluation stattfinden, um das Angebot generell in die bestehenden Strukturen einzubinden. Deutschlandweit gebe es aktuell 900 Beratungsstellen. Auf der Internetseite „www.teilhabe.de“ fände man alle Beratungsstellen, auch für die jeweiligen Schwerpunkte. Ferner wurden das Leistungsspektrum, das Beratungsangebot, die Beratungs­methode, Zielgruppen und Ziele erläutert.

 

Frau Renate Jung fragte nach, ob man mit allen Fragen zu der Beratungsstelle kommen könne.

 

Frau Lehmann antwortete, dass man immer herzlich willkommen sei. Die Beratungsstellen seien für Betroffene und ihre Angehörigen. Die Beratung erfolge auf Augenhöhe.

 

Frau Backmann erläuterte sodann den Beratungsumfang beziehungsweise die Beratungsinhalte, welche von der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, dem Umgang mit Behörden bis hin zur Veränderung einer Lebenssituation (Umzug) reichen würden. Man biete Unterstützung und Begleitung.

Der „EUTB Teilhabe-Wegweiser im Kreis Unna“ habe drei Verbundpartner. Beratungsstellen gebe es in Schwerte, in Kamen oder in offenen Sprechstunden in verschiedenen Orten im Kreis Unna.

Die Beratung erfolge oftmals persönlich, jedoch in den meisten Fällen zunächst telefonisch. So könne  abgeklärt werden, ob es erforderlich sei, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Man wäre sehr dankbar, wenn diese gewünschte Vorgehensweise bekannt gemacht würde.

 

Dies nahm Frau Renate Jung nochmals auf und fragte, ob die Mitarbeiter auch bei den betroffenen Personen bzw. zu den Selbsthilfegruppen vorbei kommen würden.

 

Frau Backmann bejahte dies und erklärte, dass man nur frühzeitig Bescheid sagen müsste, da dies natürlich mit den Mitarbeitern geplant und besprochen werden müsse.

 

Frau Backmann wies darauf hin, dass die EUTBs untereinander sehr gut vernetzt seien. Jeder habe andere Schwerpunkte. Es erfolge ein ständiger kollegialer Austausch.

 

Frau Lehmann ergänzte, dass man sich für die Ratsuchenden Zeit nehmen würde, um die Betroffenen bestmöglich beraten zu können.

 

Frau Hartig bedankte sich für den Vortrag und fragte sich, wie das mit der Vernetzung geklappt hat, da es anfangs sicherlich viel Arbeit war. Zudem interessierte sie sich dafür, wie viele Beratungen in Anspruch genommen wurden.

 

 

Frau Backmann erläuterte, dass der Schwerpunkt zunächst darauf lag, Räumlichkeiten zu suchen, welche barrierefrei seien. Später wurde sowohl am Netzwerk und der Vergrößerung des Bekanntheitsgrades gearbeitet.

Von daher lagen die Beratungszahlen in 2018 noch nicht so hoch. Im November 2018 seien es um die 100 Beratungen gewesen.  Nun würde man merken, dass die Frequentierung ansteige.

 

 

Frau Middendorf bedankte sich ebenfalls für den Vortrag und betonte die Wichtigkeit einer solchen Beratungsstelle. Man solle dabei mithelfen, den Bekanntheitsgrad zu steigern.

 

Frau van Lück fragte nach, ob  Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen geleistet würde.

 

Frau Backmann erklärte, dass die Einrichtung unterstützend tätig würde, wenn tatsächlich Probleme beim Ausfüllen bestünden.

 

Frau van Lück interessierte es, ob Rechtsberatung erbracht würde.

 

Frau Backmann erklärte, dass dies rechtlich nicht zulässig sei

 

Herr Reimer gefiel besonders die Unabhängigkeit der Beratungsstellen.

 

 

Herr Diester ergänzte, dass er es ganz wichtig empfinde, dass Flyer produziert worden seien, die unter anderem auch die Kontaktaufnahme erleichtern.

 

Frau Backmann ergänzte, dass diese in nächster Zeit auch in leichter deutscher Sprache aufgelegt würden.

 

Frau Brückel fragte, ob es auch die Möglichkeit gebe, mithilfe eines Übersetzers Menschen mit Migrationshintergrund zu helfen.

 

Frau Bauckmann erklärte, dass ein Kollege, welcher bei der Flüchtlingshilfe tätig sei, in der Beratungsstelle für einige Stunden mitarbeite und dieser einige Sprachen abdecke.

 

Frau Kappen ergänzte, dass der Sprachpool des Kommunalen Integrationszentrum genutzt werden könne.

Frau Jung wies noch darauf hin, dass die Stadt Kamen bei der Suche nach Räumlichkeiten vermittelnd behilflich war. Sie bedankte sich für den Vortrag und fand es toll, dass es eine solche Beratungsstelle in Kamen gebe.