Frau Petra Jung teilte mit, ihr sei aus ihrem näheren Umfeld bekannt geworden, dass die Schwerbehinderteneigenschaft von Personen, die am Down-Syndrom leiden, durch den Kreis Unna überprüft werde, obwohl die Ausweise nicht abgelaufen seien.

 

Herr Diester ergänzte, dass auch ihm die vorzeitige Überprüfungspraxis bekannt sei. Der Kreis Unna würde wohl versuchen, den Grad der Schwerbehinderung möglichst auf unter 50 Prozent zu drücken.

 

Frau Schneider schloss sich den Ausführungen an. Sie sei von einigen Angehörigen in der Behindertenwerkstatt angesprochen worden und es wurde ihr mitgeteilt,  dass die Kreisverwaltung ohne ersichtlichen Grund immer wieder Belege für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung verlangen würde.

 

Frau Kappen erklärte, dass eine offizielle Anfrage an die  Kreisverwaltung Unna ergehen solle.

 

Herr Diester sprach an, dass die Anwesenheitsliste unvollständig sei. Dort würde sein Name nicht ersichtlich sein.

 

Frau Renate Jung erklärte daraufhin, dass dies an die Verwaltung weitergeben würde mit der Bitte um Problemklärung.