Sitzung: 14.03.2019 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 017/2019
Beschluss:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der Buchungsstelle 12.08.01.525200-370 werden zusätzlich 40.624,00 € bereitgestellt, um die Abführung von Notarztgebühren an den Kreis Unna vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen