Frau Kappen erklärte einführend, dass die Kosten der Hilfen zur Erziehung den Haushalt in den letzten Jahren stark belasten und es ihr daher sehr wichtig sei, detaillierte Auskunft darüber zu geben. In der heutigen Sitzung solle der Einstieg vorgestellt werden, im nächsten Jahr werde man die Inobhutnahmen noch stärker in den Blick nehmen. Den Ausschussmitgliedern liege der Be­richt vor, sollten Fragen aufkommen, könne man diese auch gerne in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses stellen.

Frau Kappen wies dankend darauf hin, dass der Bericht über die Hilfen zur Erziehung durch die Kolleginnen und Kollegen des Jugendbereiches und der Jugendhilfeplanung erarbeitet wurde.

 

Frau Börner wies eingangs darauf hin, dass im Folgenden die bereits in der November-Sitzung präsentierten, auf das Jahr 2018 aktualisierten Daten vorgestellt würden. Anhand einer Power­Point-Präsentation berichtete sie zuerst über die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im Jahr 2018. Um Irritationen zu vermeiden, wies sie darauf hin, dass es sich hier nicht um die Zahl der Kinder, sondern um die Zahl der in Anspruch genommen Hilfen handele. Hier könne es sein, dass eine Hilfe mehrere Kinder/Jugendliche in einer Familie erreiche oder ein Kind bzw. ein Ju­gendlicher mehrere Hilfen in Anspruch nehme.

Der größte Teil der Hilfen entfiel demnach auf die Hilfearten Vollzeitpflege und Heimerziehung. Generell seien die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren stabil. Die auffälligste Entwicklung sei bezüglich der Hilfe für junge Volljährige festzustellen. Dies sei etwa zur Hälfte auf ehemalige unbegleitete minderjährige Ausländer zurückzuführen. Um die Integration zu fördern, erhalten die jungen Menschen auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres weiterhin Hilfe.

 

Um weitere Entwicklungen auch über mehrere Jahre anschaulich aufzuzeigen, wurden die ein­zelnen Hilfen folgend in ambulante und stationäre Hilfen zusammengefasst. Sowohl für ambu­lante als auch für stationäre Hilfen sei über die zurückliegenden Jahre ein Anstieg zu beobachten. Da diese Entwicklung für die ambulanten Hilfen stärker ausfalle, habe sich das Verhältnis am­bulanter und stationärer Hilfen im Laufe der Jahre angenähert. Insgesamt werden in Kamen mehr stationäre als ambulante Hilfen in Anspruch genommen.

 

Um eine Entwicklung von absoluten Anzahlen abbilden zu können, sei es wichtig, diese in ein Verhältnis zu den Einwohnern der Stadt zu setzen.

Auch diese HzE-Quote sei in den letzten Jahren angestiegen. Das hänge unter anderem damit zusammen, dass die Stadt sehr bemüht sei zu helfen, genauer hinzuschauen und ein früherer Zugang zu den Familien über unterschiedliche Wege gesucht werde.

 

Sehr auffällig sei die gestiegene Inanspruchnahme gemeinsamer Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII.

 

Dazu berichtete Frau Kappen, dass es sich hier um eine sehr kostenintensive Maßnahme han­dele, weil nicht nur das Kind, sondern ein Elternteil bzw. beide Elternteile ebenfalls untergebracht werden. Man bringe die Familien gemeinsam unter, um junge Eltern intensiv zu unterstützen, eine eventuell nicht notwendige Trennung zu vermeiden und auch um das Kind zu schützen.

 

Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII habe es in den letzten Jahren einen sehr starken Anstieg gegeben, der auf die Schulbegleitung zurückzuführen sei, erläuterte Frau Börner. Zuletzt seien insbesondere solche Integrationshilfen in Schule allerdings erstmals rückläufig, während ein Anstieg für allgemeine Hilfen für seelisch Behinderte zu beobachten sei.

 

Im nächsten Punkt erläuterte Frau Börner die Entwicklung der Hilfen für unbegleitete minderjäh­rige Ausländer der Jahre 2017 und 2018. Die Zahl der Inobhutnahmen sei um 8 zurückgegangen, was auf die sinkende Anzahl der geflüchteten Menschen insgesamt zurückzuführen sei. Nicht ganz so deutlich, aber sichtbar, sei diesbezüglich auch die Entwicklung der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung insgesamt.

 

Der Kostenaufwand für Hilfen zur Erziehung sei auch in der zeitlichen Entwicklung insgesamt ein großer Haushaltsposten, der aber auch im Einzelnen aufgeschlüsselt werden könne.

Die Kostenkurve aller Hilfen zusammen, ausgenommen der Erziehungsberatung, steige steil an. Auch weiterhin werde mit einer weiter steigenden Entwicklung gerechnet.

Die Erziehungsberatung wurde in der Präsentation nicht mit in die gesamten Kosten mit aufge­nommen, da hierbei nicht einzelne Hilfen, sondern die Personalkosten bezahlt werden.

 

Daraufhin stellte Frau Börner die Aufwendungen für Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII in der zeitlichen Entwicklung dar.

Wie an der dargestellten Kurve zu erkennen, seien die Gesamtkosten seit 2017 sogar ein wenig gesunken.

Aufgeschlüsselt sehe man, wie sich die beiden Kurven aufeinander zubewegen. Das liege daran, dass es insgesamt weniger Schulbegleitung, aber dafür mehr allgemeine Integrationshilfen gebe. Somit sei auf der einen Seite eine Kostenreduzierung und auf der anderen Seite eine Kostener­höhung zu beobachten. Hier bleibe abzuwarten, wie sich die Zahlen entwickeln.

 

Im letzten Punkt stellte Frau Börner einige von vielen Gründen für die Kostensteigerungen in den Hilfen zur Erziehung vor. 

 

Während der Präsentation beantwortete Frau Börner einige Verständnisfragen.

 

Zum Ende der Präsentation wies Frau Kappen auf das Angebot hin, Themenwünsche für den nächsten HzE-Bericht zu äußern, um sie dann mit einzubinden.

Viele Punkte seien jedoch erst in einigen Jahren aussagekräftig, um eine Entwicklung zu sehen.

 

Herr Stalz bedankte sich seitens der FW-Fraktion für die geleistete Arbeit. Er schaue positiv in die Zukunft, um weitere Entwicklungen zu sehen.