Sitzung: 05.03.2019 Jugendhilfeausschuss
Frau Kappen erklärte einführend, dass die
Kosten der Hilfen zur Erziehung den Haushalt in den letzten Jahren stark
belasten und es ihr daher sehr wichtig sei, detaillierte Auskunft darüber zu
geben. In der heutigen Sitzung solle der Einstieg vorgestellt werden, im nächsten
Jahr werde man die Inobhutnahmen noch stärker in den Blick nehmen. Den
Ausschussmitgliedern liege der Bericht vor, sollten Fragen aufkommen, könne
man diese auch gerne in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
stellen.
Frau Kappen
wies dankend darauf hin, dass der Bericht über die Hilfen zur Erziehung durch
die Kolleginnen und Kollegen des Jugendbereiches und der Jugendhilfeplanung
erarbeitet wurde.
Frau Börner wies eingangs darauf hin, dass
im Folgenden die bereits in der November-Sitzung präsentierten, auf das Jahr
2018 aktualisierten Daten vorgestellt würden. Anhand einer PowerPoint-Präsentation
berichtete sie zuerst über die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im Jahr
2018. Um Irritationen zu vermeiden, wies sie darauf hin, dass es sich hier
nicht um die Zahl der Kinder, sondern um die Zahl der in Anspruch genommen
Hilfen handele. Hier könne es sein, dass eine Hilfe mehrere Kinder/Jugendliche
in einer Familie erreiche oder ein Kind bzw. ein Jugendlicher mehrere Hilfen
in Anspruch nehme.
Der größte
Teil der Hilfen entfiel demnach auf die Hilfearten Vollzeitpflege und
Heimerziehung. Generell seien die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren stabil.
Die auffälligste Entwicklung sei bezüglich der Hilfe für junge Volljährige
festzustellen. Dies sei etwa zur Hälfte auf ehemalige unbegleitete
minderjährige Ausländer zurückzuführen. Um die Integration zu fördern, erhalten
die jungen Menschen auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres weiterhin Hilfe.
Um weitere
Entwicklungen auch über mehrere Jahre anschaulich aufzuzeigen, wurden die einzelnen
Hilfen folgend in ambulante und stationäre Hilfen zusammengefasst. Sowohl für
ambulante als auch für stationäre Hilfen sei über die zurückliegenden Jahre
ein Anstieg zu beobachten. Da diese Entwicklung für die ambulanten Hilfen
stärker ausfalle, habe sich das Verhältnis ambulanter und stationärer Hilfen
im Laufe der Jahre angenähert. Insgesamt werden in Kamen mehr stationäre als
ambulante Hilfen in Anspruch genommen.
Um eine
Entwicklung von absoluten Anzahlen abbilden zu können, sei es wichtig, diese in
ein Verhältnis zu den Einwohnern der Stadt zu setzen.
Auch diese
HzE-Quote sei in den letzten Jahren angestiegen. Das hänge unter anderem damit
zusammen, dass die Stadt sehr bemüht sei zu helfen, genauer hinzuschauen und
ein früherer Zugang zu den Familien über unterschiedliche Wege gesucht werde.
Sehr
auffällig sei die gestiegene Inanspruchnahme gemeinsamer Wohnformen für
Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII.
Dazu
berichtete Frau Kappen, dass es sich
hier um eine sehr kostenintensive Maßnahme handele, weil nicht nur das Kind,
sondern ein Elternteil bzw. beide Elternteile ebenfalls untergebracht werden.
Man bringe die Familien gemeinsam unter, um junge Eltern intensiv zu
unterstützen, eine eventuell nicht notwendige Trennung zu vermeiden und auch um
das Kind zu schützen.
Bei der
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a
SGB VIII habe es in den letzten Jahren einen sehr starken Anstieg gegeben, der
auf die Schulbegleitung zurückzuführen sei, erläuterte Frau Börner. Zuletzt seien insbesondere
solche Integrationshilfen in Schule allerdings erstmals rückläufig, während ein
Anstieg für allgemeine Hilfen für seelisch Behinderte zu beobachten sei.
Im nächsten
Punkt erläuterte Frau Börner die Entwicklung der Hilfen für unbegleitete
minderjährige Ausländer der Jahre 2017 und 2018. Die Zahl der Inobhutnahmen
sei um 8 zurückgegangen, was auf die sinkende Anzahl der geflüchteten Menschen
insgesamt zurückzuführen sei. Nicht ganz so deutlich, aber sichtbar, sei
diesbezüglich auch die Entwicklung der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung
insgesamt.
Der
Kostenaufwand für Hilfen zur Erziehung sei auch in der zeitlichen Entwicklung
insgesamt ein großer Haushaltsposten, der aber auch im Einzelnen
aufgeschlüsselt werden könne.
Die
Kostenkurve aller Hilfen zusammen, ausgenommen der Erziehungsberatung, steige
steil an. Auch weiterhin werde mit einer weiter steigenden Entwicklung
gerechnet.
Die
Erziehungsberatung wurde in der Präsentation nicht mit in die gesamten Kosten
mit aufgenommen, da hierbei nicht einzelne Hilfen, sondern die Personalkosten
bezahlt werden.
Daraufhin
stellte Frau Börner die Aufwendungen für Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB
VIII in der zeitlichen Entwicklung dar.
Wie an der
dargestellten Kurve zu erkennen, seien die Gesamtkosten seit 2017 sogar ein
wenig gesunken.
Aufgeschlüsselt
sehe man, wie sich die beiden Kurven aufeinander zubewegen. Das liege daran,
dass es insgesamt weniger Schulbegleitung, aber dafür mehr allgemeine
Integrationshilfen gebe. Somit sei auf der einen Seite eine Kostenreduzierung
und auf der anderen Seite eine Kostenerhöhung zu beobachten. Hier bleibe
abzuwarten, wie sich die Zahlen entwickeln.
Im letzten
Punkt stellte Frau Börner einige von vielen Gründen für die Kostensteigerungen
in den Hilfen zur Erziehung vor.
Während der
Präsentation beantwortete Frau Börner einige Verständnisfragen.
Zum Ende der
Präsentation wies Frau Kappen auf
das Angebot hin, Themenwünsche für den nächsten HzE-Bericht zu äußern, um sie
dann mit einzubinden.
Viele Punkte
seien jedoch erst in einigen Jahren aussagekräftig, um eine Entwicklung zu
sehen.
Herr Stalz bedankte sich seitens der
FW-Fraktion für die geleistete Arbeit. Er schaue positiv in die Zukunft, um
weitere Entwicklungen zu sehen.