Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der gem. § 45 SGB VIII erforderlichen Ände­rung der Betriebserlaubnis durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Ausbau der Kinderbetreuung in der KiTa „Familienbande“, Bahnhofstraße 46, 59174 Kamen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der Träger der Familienbande sei mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, die Kita um eine dritte Gruppe zu erweitern und diese Erweiterung auch mit in die Kitabedarfsplanung 2019/2020 aufzunehmen, so Frau Kappen. Aufgrund der Gruppenkonstellationen der Einrichtung und dem damit einhergehenden Verhältnis an u3- und ü3-Plätzen, seien die Betreuungsverträge befristet und je nachdem, wie sich die Alterskonstellation in dem jeweiligen Kindergartenjahr darstelle, stehe im dritten Lebensjahr unter Umständen für die Kinder ein Wechsel der Kitas an.

Frau Kappen begrüße es, vorhandene KiTas auszubauen, vorbehaltlich der Betriebserlaubnis und der Zustimmung des Landesjugendamtes. Anders als bei anderen KiTas wünsche sich die Familienbande den JHA Beschluss vorab, bevor der Träger in die konkretere Planung ginge. Der Zustimmung des Ausschusses zu dem weiteren Ausbau der KiTa vorbehalten, gebe es genauere Informationen zu den Planungen in der nächsten Sitzung des Ausschusses. Bis dahin führe man Gespräche mit der Familienbande und mit dem Landesjugendamt.

Da es einen Rechtsanspruch über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen gelte, sei es bei der Familienbande von Vorteil, dass sie Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet aufnehme.

 

Frau Heinrichsen sprach sich seitens des Jugendamtselternbeirates für die Erweiterung der Familienbande aus, da es nicht angenehm sei, Jahr für Jahr neue Verträge zu schließen. Auch für die Kinder sei es eine Herausforderung immer wieder neue Beziehungen zu den Betreuerinnen und Betreuern aufzubauen.