Sitzung: 05.03.2019 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 018/2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen nach § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz bzw. als Sprachfördereinrichtungen nach § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz bis zum Inkrafttreten des reformierten Kinderbildungsgesetzes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Kappen erklärte, dass im Jahr 2014 nach
geltendem Recht befristet bis zum Kindergartenjahr 2018/19 festgelegt wurde,
welche Kamener Kindertageseinrichtungen als plusKITA und als
Sprachfördereinrichtungen anerkannt wurden. Es handele sich um eine
Landesmittelförderung ohne kommunalen Anteil.
Da die
KiBiz-Revision für das Kindergartenjahr 2020/21 angedacht sei, werde
vorgeschlagen die bestehenden Parameter bis zum Auslaufen der entsprechenden
Förderprogramme des Landes bzw. bis zum Inkrafttreten des reformierten
Kinderbildungsgesetzes weiterhin fortzuschreiben.
Im
novellierten Gesetz solle die Sprachförderung anders aufgestellt sein. Eckdaten
wurden mit den Spitzenverbänden und Trägern vereinbart, manches sei schon
bekannt, wie beispielsweise das zweite beitragsfreie Jahr. Der Gesetzesentwurf
liege allerdings noch nicht vor und man sei gespannt auf die kommenden
Informationen.
Frau Kappen
erhoffe sich den Gesetzesentwurf voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
(24.06.2019) vorstellen zu können.
Der
Gesetzesentwurf habe Auswirkungen auf den Haushalt und die Qualitätsentwicklung
in den Kindertageseinrichtungen.