Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen nach § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz bzw. als Sprachförder­einrichtungen nach § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz bis zum Inkrafttreten des reformierten Kinderbildungsgesetzes.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen erklärte, dass im Jahr 2014 nach geltendem Recht befristet bis zum Kindergar­tenjahr 2018/19 festgelegt wurde, welche Kamener Kindertageseinrichtungen als plusKITA und als Sprachfördereinrichtungen anerkannt wurden. Es handele sich um eine Landesmittelförde­rung ohne kommunalen Anteil.

Da die KiBiz-Revision für das Kindergartenjahr 2020/21 angedacht sei, werde vorgeschlagen die bestehenden Parameter bis zum Auslaufen der entsprechenden Förderprogramme des Landes bzw. bis zum Inkrafttreten des reformierten Kinderbildungsgesetzes weiterhin fortzuschreiben.

Im novellierten Gesetz solle die Sprachförderung anders aufgestellt sein. Eckdaten wurden mit den Spitzenverbänden und Trägern vereinbart, manches sei schon bekannt, wie beispielsweise das zweite beitragsfreie Jahr. Der Gesetzesentwurf liege allerdings noch nicht vor und man sei gespannt auf die kommenden Informationen.

 

Frau Kappen erhoffe sich den Gesetzesentwurf voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Ju­gendhilfeausschusses (24.06.2019) vorstellen zu können.

Der Gesetzesentwurf habe Auswirkungen auf den Haushalt und die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen.