Sitzung: 05.02.2019 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 002/2019
Beschlussvorschlag:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 16.
Der Schulausschuss
beschließt für das Schuljahr 2019/20 die Bildung von 16 Eingangsklassen.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangs- klassen |
Diesterwegschule * |
4 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule,
Stammschule |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
2 |
Gesamt |
16 |
Jahrgangsübergreifender Unterricht
in der Schuleingangsphase ab
SJ 2017/18 *
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Eckardt erklärte zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2019/20, dass die Verwaltung froh darüber sei 16 Eingangsklassen bilden zu können. Die Verteilung sei im Vorfeld mit den Schulleitungen besprochen worden. In der übermittelten Beschlussvorlage sei aber ein Übertragungsfehler im Beschlussvorschlag erfolgt. Die Zahlen der Eingangsklassen im Sachverhalt seien aber richtig und könnten übernommen werden.