Bebauungsplan Nr. 87 c „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet“ der Kreisstadt Unna

 

Herr Breuer informierte, dass die Stadt Kamen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 c der Kreisstadt Unna als Nachbarkommune beteiligt werde. Der vorliegende Entwurf entspreche den Abstimmungen und Beschlüssen der Räte der Kreisstadt Unna und der Stadt Kamen. Dieser Bebauungsplanentwurf berücksichtige auch die abgestimmte Verkehrsführung zur Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebietes Kamen/Unna.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kissing teilte Herr Breuer mit, dass die Fläche westlich der Autobahn (Bebauungspläne Nr. 87 a u. b der Kreisstadt Unna) zur Zeit erschlossen werden.

 

Bezüglich der Anbindung des Gewerbegebietes an die Kamener Straße in Unna erläuterte Herr Dr. Liedtke auf die Nachfrage von Herrn Heidenreich, dass eine neue Kreuzung mit Licht­signalanlagen entstehen werde. Diese müssten in das bestehende Ampelsystem integriert werden. Darüber hinaus verwies er auf das Verkehrsgutachten, welches dem Ausschuss vorgestellt worden sei.