Sitzung: 03.12.2018 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
6.1 Mitteilungen der
Verwaltung
Mitteilungen der Verwaltung wurden nicht gegeben.
6.2 Anfragen
6.2.1 Infotafel zum Bodendenkmal „Frühgeschichtlicher
Siedlungsbereich Seseke-Körne-Winkel
Bezug nehmend auf die Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses am 25.02.2016, wo die Arbeitsgemeinschaft der Ortsheimatpfleger beauftragt worden sei, in Abstimmung mit dem LWL Olpe und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kamen einen Vorschlag für eine Informationstafel zur germanischen Siedlung zu erarbeiten, teilte Herr Stoltefuß mit, dass sich zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ergeben hätten. Die detaillierten Forschungsergebnisse seien noch abzuwarten. Diese seien dann mit in die Infotafel aufzunehmen.
6.2.2 Fahrbahnriss Nordenmauer (Bereich Severinshaus)
Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach dem Stand der Untersuchungen.
Die Analyse zur Ursachenforschung und Beweissicherung befinde sich noch in der Bearbeitung, erklärte Herr Dr. Liedtke.
6.2.3 Straßenbaubeiträge Ringstraße
Der Haushaltsplan würde als Einnahme aus KAG-Beiträgen für die Ringstraße
einen Betrag in Höhe von 110.000 € vorsehen. Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach dem Sachverhalt.
Dazu erklärte Herr Dr.
Liedtke, dass es sich bei der Baumaßnahme Ringstraße, die zwischenzeitlich
abgeschlossen sei, um eine KAG-pflichtige Maßnahme gehandelt habe, die
abzurechnen sei. Die Berechnung und Abwicklung erfolge durch den FB 20.2
Steuern und Gebühren.
6.2.4 VKU-Gelände an der Lünener Straße – Nutzung durch
die GWA
Herr Fuhrmann erkundigte sich, ob Regelungen zum Müllwagenverkehr getroffen worden seien, zumal ab 01.01.2019 die Stadt Kamen Mitglied in der GWA-kommunal sei.
Herr Liedtke erklärte, dass die GWA auf dem Betriebsgelände der VKU eine Fläche für das Abstellen der Müllfahrzeuge angemietet habe. Ein Müllumschlag sei nicht vorgesehen. Es handele sich um ein „Fahrzeugdepot“. Sollte ein Bauantrag vorliegen, so werde dieser den Ausschuss erreichen.
6.2.5 Auf dem Spiek – Konflikte Fußgänger u. Radfahrer
Zur Anfrage von Frau Dörlemann erklärte Herr Breuer, dass er die Situation vor Ort persönlich in Augenschein genommen habe. Es handele sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme sei maßgebend. Ihm selbst seien keine kritischen Verkehrssituationen zwischen Radfahrern und Fußgängern bekanntgegeben worden. Die Örtlichkeit sei gut einzusehen. Eine andere Verkehrsregelung sei nicht möglich.