Sitzung: 29.11.2018 Schul- und Sportausschuss
Frau Kappen informierte darüber, dass am
15.10.2018 der Erlass zur schulischen Inklusion verabschiedet wurde. Die
Umsetzung beginne mit dem Schuljahr 2019/2020 und werde vermutlich bis zum
Schuljahr 2020/2021 dauern, da zwar die Rahmenbedingungen gesteckt seien, man
aber noch nicht alle Details kenne. So wisse man z.B. aktuell noch nicht, wie
viele Schüler/ Innen in das gemeinsame Lernen gehen werden. Dies werde
vermutlich, bis auf einzelne Ausnahmen, bei der nächsten Regionalkonferenz am
18.12.18 mitgeteilt. In Kamen sei man aber in enger Abstimmung mit den
weiterführenden Schulen und vertrete die Meinung, dass eine Neuaufstellung
erforderlich sei, um eine bessere Qualität im gemeinsamen Lernen zu erreichen.
Auf Grund der
Mindestgrößenverordnung wurden bereits Förderschulen im Kreis Unna geschlossen.
Der Kreis Unna habe im Namen aller Schuldezernenten der Kommunen des Kreises
eine Fortschreibung des 2014 aufgelegten Förderschulgutachtens in Auftrag
gegeben, um zu prüfen wie viele Förderschulplätze in der Entwicklung erwartet
würden. Hierbei werde die neue Rechtsgrundlage ebenfalls berücksichtigt. Des
Weiteren werde ein Förderschulkonzept erarbeitet, welches dann im SuS
vorgestellt werde. Dazu habe man entschieden, dass das Förderschulzentrum in
Unna durch einen Neubau neu konzipiert werde.
Frau Schroeter stimmte den Ausführungen von
Frau Kappen zu. Sie ergänzte, dass die Erlasslage noch nicht abschließend
geklärt sei. Im Anschluss stellte sie das Fachberatungsteam im Bereich
Inklusion mit Frau Tosic und Frau Bartz vor. Diese seien im Bereich der
Neuausrichtung für die Bündelung, Koordinierung und Gestaltung der
Übergangsprozesse zuständig.
Frau Bartz stellte in Kooperation mit Frau Tosic die PowerPoint Präsentation vor
(siehe Anlage 2). Sie informierte darüber, dass die Umsetzung 2019/2020 beginnen
werde und bis 2024/2025 abschlossen sein solle.
Herr Heidler erkundigte sich, ob es
weiterhin zielgleiche Inklusion am Gymnasium geben werde.
Frau Tosic erklärte dazu, dass das
Fachberatungsteam aufgefordert war eine passgenaue Anforderung zu entwickeln
und die Gymnasien in der Regel nicht mehr Schulen des gemeinsamen Lernens
seien, außer es gebe kommunale Besonderheiten, wie es z.B. in Selm sei. Für
Kamen würde dies bedeuten, dass das Gymnasium keine Schule des gemeinsamen
Lernens mehr sei. Deswegen würde das Schulamt als Steuerungsorgan kein Kind des
gemeinsamen Lernens mehr an das Gymnasium schicken, außer im geprüften und
besprochenen Fall der Einzelintegration. Dies dürfe aber nur die Ausnahme
bleiben und die zur bewerteten Gesichtspunkte seien noch nicht abschließend
geklärt. Sollte es zu einer Klage von Eltern kommen, sei bewusst, dass auf
Grund der Rechtslage dieser entsprochen werden müsste. Dies soll durch bessere
Beratung der Eltern und Lehrer vermieden werden und durch die bessere Steuerung
eine Bündelung der Ressourcen erfolgen.
Herr Bucek erfragte, ob der Rechtsanspruch
zur Anmeldung an einer beliebigen Schule weiterhin erhalten bleibe.
Frau Tosic erklärte, dass in der Ausbildungsverordnung
Sonderpädagogische Förderung festgelegt sei, dass Kinder die zielgleich
unterrichtet werden weiterhin einen Anspruch auf Schulformwahl hätten. Bei
zieldifferent zu unterrichtenden Kindern bestehe diese Wahlmöglichkeit nicht,
sondern nur die Wahl, ob sie in das allgemeine Lernen oder an eine Förderschule
gehen.
Frau Grüneberg bat um Klarstellung, ob es im
Jahr 2024/2025 nur noch Schulen des gemeinsamen Lernens geben werde und die
Förderschulen dann nicht mehr existent wären.
Frau Tosic gab zur Antwort, dass Schulen des
gemeinsamen Lernens parallel zu den Förderschulen existieren würden.
Frau Dörlemann erkundigte sich, wie eine
Aufteilung erfolgt sei und ob es dazu eine Übersichtskarte gebe.
Frau Tosic erläuterte dazu die weiteren
Folien der PowerPoint Präsentation.
Herr Bucek erfragte, ob es für die Eltern
möglich sei, dem Steuerungsteam ein Feedback auf den Erhebungsbögen zu geben.
Frau Schröter erläuterte dazu den Aufbau des
Erhebungsbogens und teilte mit, dass dieser von den Eltern mit Hilfe von
Lehrern oder Sonderpädagogen ausgefüllt werde. Diese hätten zudem die
Möglichkeit am Ende des Bogens, im vorhandenen Frei Feld, Anmerkungen zu
hinterlassen.
Herr Stalz verließ um 18.50 Uhr die Sitzung
Herr Bucek erkundigte sich, ob Gremien wie
Schulkonferenzen die Möglichkeit hätten Kritik an den Planungen zu üben.
Frau Schröter informierte, dass
grundsätzlich jede Schulkonferenz die Möglichkeit habe über die Schulleitung
Kritik an die obere Schulaufsicht zu richten.
Frau Dörlemann erfragte, wie die Auswahl der
Schulen in den jeweiligen Kommunen erfolgt sei.
Frau Tosic erläuterte, dass dies ein
Abstimmungsprozess des Schulamtes mit allen Schulformvertretern in Absprache
mit den Schulträgern gewesen sei. Dort wurde geprüft wie viele Schulen des
gemeinsamen Lernens es in jeder Stadt geben müsse und welche Schulformen dort
vorhanden sind.
Frau Kappen erklärte dazu, dass die
Gymnasien grundsätzlich als Schulen des gemeinsamen Lernens ausgenommen sind. In
Kommunen in denen Gymnasien trotzdem als Schulen des gemeinsamen Lernens
aufgeführt seien, liege dies daran, dass es dort nur wenige Schulen und
Schulformen gebe. Man müsse aber auch dort die Kinder, anhand rechnerischer
Zahlen, in den Schulen unterbringen. Bereits im letzten Jahr habe es eine gute
Absprache zwischen den Schulleitungen in Kamen gegeben, als es um die
Verteilung der Kinder gegangen sei. Dies werde auch zukünftig so erfolgen.
Weiterhin gebe es keine Rangfolge bei der Verteilung der Kinder des gemeinsamen
Lernens an die Schulen. Bezüglich der maximalen Größe der Klassen gebe es
bisher keine Informationen. Lediglich bei der Berechnung des Lehrkräftebedarfs
und dem zusätzlich nötigem Personal, habe man eine Klassenrichtzahl von 25 zu Grunde
gelegt. Abschließend führte sie aus, dass es bei allen Planungen um die
bestmögliche Förderung aller Kinder in Kamen gehe und man dafür die
Rahmenbedingen schaffen müsse.
Herr Heidler bedankte sich bei Frau
Schröter, Frau Tosic und Frau Bartz für den Vortrag. Weiterhin bedankte er
sich bei allen Kamener Schulen, auch beim Städtischen Gymnasium, für die
zuletzt gute Arbeit im Rahmen der Inklusion. Gleichwohl werde es weiterhin
viele Fragen und Diskussionen geben. Leider habe man in den letzten Jahren
versäumt alle mitzunehmen. Sowohl bei Lehrern, als auch Eltern und Schülern
gebe es Sorgen und Ängste die es gelte abzubauen, damit Inklusion weiterhin
funktioniere.
Herr Eckardt übte Kritik an der aktuellen
und vorherigen Landesregierung, da man den zweiten Schritt vor dem ersten getan
habe und man zu wenig Ausbildung und Ressourcen bereitgestellt habe. Da man den
Lehrern die Ausbildung nicht interessant gemacht habe, würden Lehrer im
Bereich Inklusion arbeiten, die dafür nicht ausgebildet seien und selbst die
Personenzahl, die für die Umsetzung benötigt werde, sei nicht ausreichend
vorhanden.
Herr Bucek thematisierte eine
gesellschaftliche Wertung. Schulen dürften im Hinblick auf die
gesellschaftlichen Folgen für den Arbeitsmarkt etc. nicht zurück und alleine
gelassen werden. Erfahrungen die man im Bereich Inklusion bereits gemacht
habe, müssten Berücksichtigung finden. Der skizzierte Ansatz könne nicht die
Fortsetzung dessen sein, was bisher im Bereich Inklusion erfolgt sei.
Frau Schröter stellte klar, dass das
Schulamt des Kreises Unna nur das ausführende Organ sein und die
Entscheidungen auf anderer Ebene erfolgen müssten.
Herr Eckardt merkte an, dass dies ein
politisch zu klärendes Problem sei und keine Aufgabe der Bezirksregierung.
Herr Kuru erkundigte sich, was passiere wenn
ein Kind z.B. nach Selm oder Holzwickede zum Gymnasium zugewiesen werden würde
und die Eltern eine Klage auf Zuweisung nach Kamen umsetzen würden.
Frau Schröter erklärte, dass die Eltern rein
hypothetisch, weil es dies bisher ja noch nicht gegeben habe, recht bekommen
würden und das Kind den Anspruch auf Zuweisung zum Gymnasium in Kamen hätte.
Sie stellte zudem klar, dass die Eltern das Kind grundsätzlich am Gymnasium
anmelden könnten und das Gymnasium das Kind auch aufnehmen dürfe. Durch die
Schulaufsicht erfolge keine Zuweisung zu einem Schulplatz sondern ein
Vorschlag für die Eltern.
Frau Bartz erläuterte dazu, dass man von der
gesetzlichen Problematik wisse und man versuchen werde durch Steuerung solche
Probleme im Vorfeld aufzulösen und zum Wohle des Kindes Lösungen zu finden.
Frau Müller verließ um 19.14 Uhr die Sitzung.
Herr Tous verließ um 19.15 Uhr die Sitzung.
Herr Langner erkundigte sich, was mit den
Kindern passieren werde, die dann bereits auf dem Gymnasium unterrichtet
würden. Müssten diese die Schule wechseln.
Frau Tosic erklärte, dass die Kinder dort
ihre Schullaufbahn beenden dürften. Die sonderpädagogische Ressource würde in
einem schleichenden Prozess abgezogen und den anderen Schulen zur Verfügung
gestellt. Zurzeit sei aber noch nicht geregelt nach welchem Personalschlüssel
dies erfolgen werde.
Frau Kappen führte aus, dass von den vier
weiterführenden Schulen in Kamen nach Erlasslage 3 zu Schulen des gemeinsamen
Lernens werden würden. Ursprungsidee sei es, die Schulen des gemeinsamen
Lernens mit sonderpädagogischen Ressourcen auszustatten. Sie lasse sich
überraschen, ob dies durch die Festlegung von Schwerpunktschulen erreicht und
die zugesagten 0,5 Stellen pro Lerngruppe an den jeweiligen Schulen auch
besetzt werden. Zum Abschluss bedankte sie sich bei den Schulen für die bisher
geleistete Arbeit und den Umgang mit dem Thema Inklusion.
Frau Tosic ergänzte, dass die Zuweisung von
0,5 Stellen sich auf die sonderpädagogische Ressource, Ressource der
allgemeinen Lehrkraft, multiprofessionelle Teams, Sozialarbeiter oder Erzieher
etc. bezieht. Diese 0,5 Stellen sollen aber pro Klasse des gemeinsamen Lernens
zugewiesen werden. Bei einer 3-zügigen Schule würde das 1,5 Stellen bedeuten,
die mit den Klassen mitwandern. So dass sich der Wert über die Jahre
aufaddieren werde.
Herr Wehlack verließ um 19.23 Uhr die Sitzung