Frau Kappen informierte darüber, dass am 15.10.2018 der Erlass zur schulischen Inklusion verabschiedet wurde. Die Umsetzung beginne mit dem Schuljahr 2019/2020 und werde vermut­lich bis zum Schuljahr 2020/2021 dauern, da zwar die Rahmenbedingungen gesteckt seien, man aber noch nicht alle Details kenne. So wisse man z.B. aktuell noch nicht, wie viele Schüler/ Innen in das gemeinsame Lernen gehen werden. Dies werde vermutlich, bis auf einzelne Ausnahmen, bei der nächsten Regionalkonferenz am 18.12.18 mitgeteilt. In Kamen sei man aber in enger Abstimmung mit den weiterführenden Schulen und vertrete die Meinung, dass eine Neuaufstel­lung erforderlich sei, um eine bessere Qualität im gemein­samen Lernen zu erreichen.

 

Auf Grund der Mindestgrößenverordnung wurden bereits Förderschulen im Kreis Unna ge­schlossen. Der Kreis Unna habe im Namen aller Schuldezernenten der Kommunen des Kreises eine Fortschreibung des 2014 aufgelegten Förderschul­gutachtens in Auftrag gegeben, um zu prüfen wie viele Förderschulplätze in der Entwicklung erwartet würden. Hierbei werde die neue Rechtsgrundlage ebenfalls berücksichtigt. Des Weiteren werde ein Förderschulkonzept erarbei­tet, welches dann im SuS vorgestellt werde. Dazu habe man entschieden, dass das Förder­schulzentrum in Unna durch einen Neubau neu konzipiert werde.

 

Frau Schroeter stimmte den Ausführungen von Frau Kappen zu. Sie ergänzte, dass die Erlass­lage noch nicht abschließend geklärt sei. Im Anschluss stellte sie das Fachberatungsteam im Bereich Inklusion mit Frau Tosic und Frau Bartz vor. Diese seien im Bereich der Neuausrichtung für die Bündelung, Koordinierung und Gestaltung der Übergangsprozesse zuständig.

 

Frau Bartz stellte in Kooperation mit Frau Tosic die PowerPoint Präsentation vor (siehe Anlage 2). Sie informierte darüber, dass die Umsetzung 2019/2020 begin­nen werde und bis 2024/2025 abschlossen sein solle.

 

Herr Heidler erkundigte sich, ob es weiterhin zielgleiche Inklusion am Gymnasium geben werde.

 

Frau Tosic erklärte dazu, dass das Fachberatungsteam aufgefordert war eine passgenaue An­forderung zu entwickeln und die Gymnasien in der Regel nicht mehr Schulen des gemeinsamen Lernens seien, außer es gebe kommunale Be­sonderheiten, wie es z.B. in Selm sei. Für Kamen würde dies bedeuten, dass das Gymnasium keine Schule des gemeinsamen Lernens mehr sei. Deswegen würde das Schulamt als Steuerungsorgan kein Kind des gemeinsamen Lernens mehr an das Gymnasium schicken, außer im geprüften und besprochenen Fall der Ein­zelintegration. Dies dürfe aber nur die Ausnahme bleiben und die zur bewerteten Gesichtspunkte seien noch nicht abschließend geklärt. Sollte es zu einer Klage von Eltern kommen, sei bewusst, dass auf Grund der Rechtslage dieser entsprochen werden müsste. Dies soll durch bessere Beratung der Eltern und Lehrer vermieden werden und durch die bessere Steuerung eine Bündelung der Ressourcen erfol­gen.

 

Herr Bucek erfragte, ob der Rechtsanspruch zur Anmeldung an einer beliebigen Schule weiterhin erhalten bleibe.

 

Frau Tosic erklärte, dass in der Ausbildungsverordnung Sonderpädagogische Förderung fest­gelegt sei, dass Kinder die zielgleich unterrichtet werden weiterhin einen Anspruch auf Schul­formwahl hätten. Bei zieldifferent zu unterrichtenden Kindern bestehe diese Wahlmöglichkeit nicht, sondern nur die Wahl, ob sie in das allgemeine Lernen oder an eine Förderschule gehen.

 

Frau Grüneberg bat um Klarstellung, ob es im Jahr 2024/2025 nur noch Schulen des gemein­samen Lernens geben werde und die Förderschulen dann nicht mehr existent wären.

 

Frau Tosic gab zur Antwort, dass Schulen des gemeinsamen Lernens parallel zu den Förder­schulen existieren würden.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich, wie eine Aufteilung erfolgt sei und ob es dazu eine Über­sichtskarte gebe.

 

Frau Tosic erläuterte dazu die weiteren Folien der PowerPoint Präsentation.

 

Herr Bucek erfragte, ob es für die Eltern möglich sei, dem Steuerungsteam ein Feedback auf den Erhebungsbögen zu geben.

 

Frau Schröter erläuterte dazu den Aufbau des Erhebungsbogens und teilte mit, dass dieser von den Eltern mit Hilfe von Lehrern oder Sonderpädagogen ausgefüllt werde. Diese hätten zudem die Möglichkeit am Ende des Bogens, im vorhandenen Frei Feld, Anmerkungen zu hinterlassen.

 

Herr Stalz verließ um 18.50 Uhr die Sitzung

 

Herr Bucek erkundigte sich, ob Gremien wie Schulkonferenzen die Möglichkeit hätten Kritik an den Planungen zu üben.

 

Frau Schröter informierte, dass grundsätzlich jede Schulkonferenz die Möglichkeit habe über die Schulleitung Kritik an die obere Schulaufsicht zu richten.

 

Frau Dörlemann erfragte, wie die Auswahl der Schulen in den jeweiligen Kom­munen erfolgt sei.

 

Frau Tosic erläuterte, dass dies ein Abstimmungsprozess des Schulamtes mit allen Schulform­vertretern in Absprache mit den Schulträgern gewesen sei. Dort wurde geprüft wie viele Schulen des gemeinsamen Lernens es in jeder Stadt geben müsse und welche Schulformen dort vor­handen sind.

 

Frau Kappen erklärte dazu, dass die Gymnasien grundsätzlich als Schulen des gemeinsamen Lernens ausgenommen sind. In Kommunen in denen Gymnasien trotzdem als Schulen des ge­meinsamen Lernens aufgeführt seien, liege dies da­ran, dass es dort nur wenige Schulen und Schulformen gebe. Man müsse aber auch dort die Kinder, anhand rechnerischer Zahlen, in den Schulen unterbringen. Bereits im letzten Jahr habe es eine gute Absprache zwischen den Schul­leitungen in Kamen gegeben, als es um die Verteilung der Kinder gegangen sei. Dies werde auch zukünftig so erfolgen. Weiterhin gebe es keine Rangfolge bei der Verteilung der Kinder des ge­meinsamen Lernens an die Schulen. Bezüglich der maximalen Größe der Klassen gebe es bisher keine Informationen. Lediglich bei der Be­rechnung des Lehrkräftebedarfs und dem zu­sätzlich nötigem Personal, habe man eine Klassenrichtzahl von 25 zu Grunde gelegt. Abschlie­ßend führte sie aus, dass es bei allen Planungen um die bestmögliche Förderung aller Kinder in Kamen gehe und man dafür die Rahmenbedingen schaffen müsse.

 

Herr Heidler bedankte sich bei Frau Schröter, Frau Tosic und Frau Bartz für den Vortrag. Wei­terhin bedankte er sich bei allen Kamener Schulen, auch beim Städ­tischen Gymnasium, für die zuletzt gute Arbeit im Rahmen der Inklusion. Gleich­wohl werde es weiterhin viele Fragen und Diskussionen geben. Leider habe man in den letzten Jahren versäumt alle mitzunehmen. Sowohl bei Lehrern, als auch El­tern und Schülern gebe es Sorgen und Ängste die es gelte abzubauen, damit In­klusion weiterhin funktioniere.

 

Herr Eckardt übte Kritik an der aktuellen und vorherigen Landesregierung, da man den zweiten Schritt vor dem ersten getan habe und man zu wenig Ausbildung und Ressourcen bereitgestellt habe. Da man den Lehrern die Ausbildung nicht inte­ressant gemacht habe, würden Lehrer im Bereich Inklusion arbeiten, die dafür nicht ausgebildet seien und selbst die Personenzahl, die für die Umsetzung benötigt werde, sei nicht ausreichend vorhanden.

 

Herr Bucek thematisierte eine gesellschaftliche Wertung. Schulen dürften im Hin­blick auf die gesellschaftlichen Folgen für den Arbeitsmarkt etc. nicht zurück und alleine gelassen werden. Erfahrungen die man im Bereich Inklusion bereits ge­macht habe, müssten Berücksichtigung finden. Der skizzierte Ansatz könne nicht die Fortsetzung dessen sein, was bisher im Bereich Inklusion erfolgt sei.

 

Frau Schröter stellte klar, dass das Schulamt des Kreises Unna nur das ausfüh­rende Organ sein und die Entscheidungen auf anderer Ebene erfolgen müssten.

 

Herr Eckardt merkte an, dass dies ein politisch zu klärendes Problem sei und keine Aufgabe der Bezirksregierung.

 

Herr Kuru erkundigte sich, was passiere wenn ein Kind z.B. nach Selm oder Holzwickede zum Gymnasium zugewiesen werden würde und die Eltern eine Klage auf Zuweisung nach Kamen umsetzen würden.

 

Frau Schröter erklärte, dass die Eltern rein hypothetisch, weil es dies bisher ja noch nicht ge­geben habe, recht bekommen würden und das Kind den Anspruch auf Zuweisung zum Gymna­sium in Kamen hätte. Sie stellte zudem klar, dass die Eltern das Kind grundsätzlich am Gymna­sium anmelden könnten und das Gymnasium das Kind auch aufnehmen dürfe. Durch die Schul­aufsicht erfolge keine Zuweisung zu einem Schulplatz sondern ein Vorschlag für die Eltern.

 

Frau Bartz erläuterte dazu, dass man von der gesetzlichen Problematik wisse und man versu­chen werde durch Steuerung solche Probleme im Vorfeld aufzulösen und zum Wohle des Kindes Lösungen zu finden.

 

Frau Müller verließ um 19.14 Uhr die Sitzung.

Herr Tous verließ um 19.15 Uhr die Sitzung.

 

Herr Langner erkundigte sich, was mit den Kindern passieren werde, die dann bereits auf dem Gymnasium unterrichtet würden. Müssten diese die Schule wechseln.

 

Frau Tosic erklärte, dass die Kinder dort ihre Schullaufbahn beenden dürften. Die sonderpäda­gogische Ressource würde in einem schleichenden Prozess abge­zogen und den anderen Schulen zur Verfügung gestellt. Zurzeit sei aber noch nicht geregelt nach welchem Personal­schlüssel dies erfolgen werde.

 

Frau Kappen führte aus, dass von den vier weiterführenden Schulen in Kamen nach Erlasslage 3 zu Schulen des gemeinsamen Lernens werden würden. Ur­sprungsidee sei es, die Schulen des gemeinsamen Lernens mit sonderpädagogi­schen Ressourcen auszustatten. Sie lasse sich überraschen, ob dies durch die Festlegung von Schwerpunktschulen erreicht und die zugesagten 0,5 Stellen pro Lerngruppe an den jeweiligen Schulen auch besetzt werden. Zum Abschluss be­dankte sie sich bei den Schulen für die bisher geleistete Arbeit und den Umgang mit dem Thema Inklusion.

 

Frau Tosic ergänzte, dass die Zuweisung von 0,5 Stellen sich auf die sonderpä­dagogische Ressource, Ressource der allgemeinen Lehrkraft, multiprofessionelle Teams, Sozialarbeiter oder Erzieher etc. bezieht. Diese 0,5 Stellen sollen aber pro Klasse des gemeinsamen Lernens zu­gewiesen werden. Bei einer 3-zügigen Schule würde das 1,5 Stellen bedeuten, die mit den Klassen mitwandern. So dass sich der Wert über die Jahre aufaddieren werde.

 

Herr Wehlack verließ um 19.23 Uhr die Sitzung