Sitzung: 26.11.2018 Betriebsausschuss
Vorlage: 121/2018
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2019 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2018 – 2022.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost stellte den Wirtschaftsplan und
die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 anhand einer Präsentation vor, die
der Anlage entnommen werden kann.
Im Rahmen der
Investitionsplanung präsentierte Herr Tost die kostenintensivsten Kanalbaumaßnahmen,
die für das Jahr 2019 geplant sind. Für die Baumaßnahme „Auf dem Spiek - Regenrückhaltung“
sei im Rahmen eines Förderprogramms der Bezirksregierung zum Hochwasserschutz
ein Förderantrag gestellt worden. Ein positiver Förderbescheid läge jedoch noch
nicht vor. Insgesamt würden die Gesamtinvestitionen in den Kanalbau in 2019
6.037 T€ betragen.
Bei den
sonstigen Investitionen in 2019 hob er die Neuanschaffungen von Fahrzeugen in
Höhe von 495 T€ hervor. Davon würden 430 T€ auf das neue TV-Inspektionsfahrzeug
entfallen. Für die neuen Mitarbeiter der Kanalunterhaltung und der Bauaufsicht
würden ebenfalls neue Fahrzeuge beschafft. Des Weiteren sei neben der bereits
länger geplanten Sanierung der SEK-Villa aufgrund der neuen Fahrzeuge der Bau
einer zusätzlichen Fahrzeughalle am Bauhof geplant, die auch einen
Sanitärbereich enthalten soll.
Der Erfolgsplan
weise Erträge in Höhe von 14.494,8 T€ aus, wovon 11.628,3 T€ auf Gebührenerträge
zurückzuführen sei. Demgegenüber stünden Aufwendungen in Höhe von 10.840,4 T€.
Die Lippeverbandsumlage stelle mit 5.089,2 T€ die größte Aufwandsposition dar.
Damit würde sich im Jahr 2019 ein geplanter Gewinn von 3.654,4 T€ ergeben.
Er
erläuterte die Struktur der Erträge und
Aufwendungen im Erfolgsplan sowie deren Entwicklung gegenüber dem
Wirtschaftsplan 2018.
Mit Hilfe eines
Auszuges aus der Stellenübersicht 2019 ging er auf die geplanten Neueinstellungen
in 2019 ein. Zur Stelle mit der laufenden Nr. 7a teilte er mit, dass diese
aufgrund erforderlicher Einarbeitungszeiten vorübergehend doppelt besetzt
werde. Die Neueinstellung einer Bauaufsicht diene insbesondere der Entlastung
der Bauingenieure.
Darüber hinaus
sollen vier Mitarbeiter für die Kanalunterhaltung eingestellt werden. Diese
würden am Bauhof stationiert und könnten daher bei schlechter Witterung im
Winter zusätzlich die Kollegen vom Bauhof entlasten. Die Neueinstellungen für
die Kanalunterhaltung seien erforderlich, da allein in Heeren in ca. 600
Schächten die Steigeisen aufgrund von Korrosion zu ersetzen seien. Die Kosten
für den Austausch durch einen Fremdunternehmer würden ca. 450 T€ betragen.
Durch den Einsatz von eigenem Personal würden die Kosten auf ca. 250 T€ sinken.
Frau Dörlemann erkundigte sich, ob
es sich bei den Stellen für die Kanalunterhaltung um befristete Stellen
handeln würde.
Herr Tost entgegnete, dass auch in den
anderen Stadtteilen ein Sanierungsbedarf bei den Steigeisen bestünde und
darüber hinaus auch die Reparatur von klappernden Schachtdeckeln in den
Aufgabenbereich der neuen Mitarbeiter fallen würde.
Auf die Frage
von Herrn Diederichs-Späh, ob keine
Einstiegshilfen in den Schächten vorhanden seien, antwortete Herr Neuhaus, dass
diese erst ab einer Absturzhöhe von fünf Metern erforderlich seien. Diese Höhe
würde bei den Schächten jedoch nicht erreicht.
Herr Tost ergänzte, dass zwei der
neueingestellten Mitarbeiter für die Kanalunterhaltung auch für die Reinigung
der Sinkkästen zuständig seien.
Herr Fleißig erläuterte in seiner Funktion
als Beschäftigtenvertreter für die Mitarbeiter/-innen der Stadtentwässerung,
dass die Stellenübersicht gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz NW einem
Anhörungsverfahren durch den Personalrat unterliege. Dieses Verfahren sei am
21.11.2018 durchgeführt worden. Der Personalrat begrüße die Stellenerweiterungen
im Bereich der Kanalunterhaltung. Insbesondere die Erweiterungen im technischen
Bereich würden begrüßt verbunden mit der Hoffnung, dass die Stellen angesichts
der derzeitigen Arbeitsmarktlage auch mit qualifiziertem Personal besetzt
werden können.
Herr Kasperidus merkte an, dass die
SPD-Fraktion die Stellenerweiterung ebenfalls begrüße und hob die zu
erwartenden Synergieeffekte mit dem Bauhof beim Winterdienst hervor.
Im weiteren
Verlauf schilderte Herr Tost anhand
eines Diagrammes die Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der
Abwasserabgabe seit dem Jahr 2001. Nach mehrjähriger Steigerung würde die
Lippeverbandsumlage in 2019 um 87 T€ auf 5.010 T€ sinken. Bei der
Abwasserabgabe sei ein Rückgang um 66 T€ auf 71 T€ zu verzeichnen.
Im Vermögensplan
sind Einnahmen in Höhe von 12.488 T€ eingeplant, wovon unter anderem 2.440 T€
auf Abschreibungen, 6.029 T€ auf Neukredite und 3.654,4 T€ auf den Jahresgewinn
entfielen. Demgegenüber stünden Ausgaben in gleicher Höhe. Davon entfielen
unter anderem 6.037 T€ auf den Kanalbau, 2.255 T€ auf die Tilgung von Krediten
sowie 2.630 T€ auf die Gewinnausschüttung.
Anhand eines
Diagrammes zur Entwicklung des Eigenkapital erklärte Herr Tost, dass das Verhältnis
des Eigenkapitals zum Fremdkapital beim letzten Jahresabschluss im Jahr 2017
mit 56,7 % zu 43,3 % annähernd konstant geblieben sei.
Herr Sekunde zeigte sich erfreut, dass die
Kosten für die Lippeverbandsumlage entgegen angekündigter Steigerungen seitens
des Lippeverbandes dennoch gesunken sind.
Herr Tost stellte klar, dass die Kosten beim
Lippeverband selbst gleichwohl gestiegen seien. Der Rückgang der
Lippeverbandsumlage für die Stadt Kamen sei insbesondere auf geänderte
Kennzahlen für die Berechnung der Umlage, wie z. B. zurückgegangene Einwohnerzahlen,
zurückzuführen.
Herr Müller bat im Zusammenhang mit dem
Vermögensplan um Erläuterung, was unter der geplanten Maßnahme „Mühlhauser
Straße“ zu verstehen sei.
Herr Neuhaus erklärte, dass für die
Entwässerung im Bereich am Teutheck, der Wohnsiedlung im Bereich der Fa.
Timmermann und der Mühlhauser Straße drei Pumpstationen gebaut werden sollen.
Das Abwasser soll nach Fertigstellung über die Mühlhauser Straße in Richtung
des dort ansässigen Motorradhändlers abfließen.
Des Weiteren
stellte Herr Müller fest, dass
mehrere Baumaßnahmen im Bereich der Straße Südfeld im Vermögensplan enthalten
seien. Ihn interessierte, wofür die Kosten bei diesen Maßnahmen eingeplant
worden seien. Er bat darum, die Anwohner vor dem jeweiligen Baubeginn
rechtzeitig zu informieren.
Herr Neuhaus antwortete, dass es sich bei
den geplanten Kosten um Planungskosten handele und die Maßnahmen früher
gesammelt unter der Maßnahme „östlich der Straße Südfeld“ geführt worden seien.
Zur Maßnahme
„Hinterlandentwässerung Körnebach“ stellte Herr Kissing die Frage, wie weit das Projekt inzwischen fortgeschritten
sei. Im Zuge der Entflechtung sollten 300 ha Ackerfläche von der
Mischwasserkanalisation getrennt werden. Da eine direkte Beantwortung nicht
möglich war, wurde von Herrn Tost eine Beantwortung mit der Niederschrift
zugesagt.
Beantwortung der Frage durch die technische
Betriebsführung der Stadtentwässerung:
Es wurden in der Vergangenheit umfangreiche
Umbaumaßnahmen durchgeführt, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen
wird, dass keine nennenswerten Fehlanschlüsse mehr am Mischwassersystem
angeschlossen sind.
Herr Kissing erkundigte sich zum aktuellen
Stand bei der Baumaßnahme „Hohes Feld“ und fragte, welche Kosten bereits
aufgelaufen seien. Des Weiteren wies er darauf hin, dass bei der Baumaßnahme
„Danziger Straße“ auch die anliegende Pillauerstraße berücksichtigt werden
sollte. Die Straßenzüge wurden beide in den sechziger Jahren gebaut und seien
entsprechend sanierungsbedürftig.
Zur Baumaßnahme
„Hohes Feld“ führte Herr Neuhaus
aus, dass sich die Stadtentwässerung derzeit noch in Verhandlungen mit den
ansässigen Grundstückseigentümern befände. Bei den aufgelaufenen Kosten handele
es sich insbesondere um Kosten für umfangreiche Planungs- und
Vermessungsarbeiten. Im Rahmen der Baumaßnahme „Danziger Straße“ würde vorab
eine großflächige TV-Inspektion mit dem neuem TV-Inspektionsfahrzeug
durchgeführt, sodass auch anliegende Bereiche auf ihre Sanierungsbedürftigkeit
hin überprüft würden.
Im Zusammenhang
mit den Hochwasserschutzmaßnahmen gab Herr Diedrichs-Späh zu bedenken, dass
die renaturierten Bachläufe in den letzten Jahren stark mit Sträuchern und
Bäumen zugewachsen seien. Er fragte, ob dies im Falle eines Hochwassers zu
Problemen führen könnte. Herr Tost
verwies auf die Zuständigkeit des Lippeverbandes. Gleichwohl solle die
Problematik beim Lippeverband angesprochen werden.