Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2019 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2018 – 2022.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


 

Herr Tost stellte den Wirtschaftsplan und die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 anhand einer Präsentation vor, die der Anlage entnommen werden kann.

 

Im Rahmen der Investitionsplanung präsentierte Herr Tost die kostenintensivsten Kanalbau­maßnahmen, die für das Jahr 2019 geplant sind. Für die Baumaßnahme „Auf dem Spiek - Re­genrückhaltung“ sei im Rahmen eines Förderprogramms der Bezirksregierung zum Hochwas­serschutz ein Förderantrag gestellt worden. Ein positiver Förderbescheid läge jedoch noch nicht vor. Insgesamt würden die Gesamtinvestitionen in den Kanalbau in 2019 6.037 T€ betragen.

 

Bei den sonstigen Investitionen in 2019 hob er die Neuanschaffungen von Fahrzeugen in Höhe von 495 T€ hervor. Davon würden 430 T€ auf das neue TV-Inspektionsfahrzeug entfallen. Für die neuen Mitarbeiter der Kanalunterhaltung und der Bauaufsicht würden ebenfalls neue Fahrzeuge beschafft. Des Weiteren sei neben der bereits länger geplanten Sanierung der SEK-Villa aufgrund der neuen Fahrzeuge der Bau einer zusätzlichen Fahrzeughalle am Bauhof geplant, die auch einen Sanitärbereich enthalten soll.

 

Der Erfolgsplan weise Erträge in Höhe von 14.494,8 T€ aus, wovon 11.628,3 T€ auf Gebühren­erträge zurückzuführen sei. Demgegenüber stünden Aufwendungen in Höhe von 10.840,4 T€. Die Lippeverbandsumlage stelle mit 5.089,2 T€ die größte Aufwandsposition dar. Damit würde sich im Jahr 2019 ein geplanter Gewinn von 3.654,4 T€ ergeben.

 

Er erläuterte  die Struktur der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan sowie deren Entwicklung gegenüber dem Wirtschaftsplan 2018.

 

Mit Hilfe eines Auszuges aus der Stellenübersicht 2019 ging er auf die geplanten Neueinstel­lungen in 2019 ein. Zur Stelle mit der laufenden Nr. 7a teilte er mit, dass diese aufgrund erfor­derlicher Einarbeitungszeiten vorübergehend doppelt besetzt werde. Die Neueinstellung einer Bauaufsicht diene insbesondere der Entlastung der Bauingenieure.

Darüber hinaus sollen vier Mitarbeiter für die Kanalunterhaltung eingestellt werden. Diese würden am Bauhof stationiert und könnten daher bei schlechter Witterung im Winter zusätzlich die Kol­legen vom Bauhof entlasten. Die Neueinstellungen für die Kanalunterhaltung seien erforderlich, da allein in Heeren in ca. 600 Schächten die Steigeisen aufgrund von Korrosion zu ersetzen seien. Die Kosten für den Austausch durch einen Fremdunternehmer würden ca. 450 T€ betragen. Durch den Einsatz von eigenem Personal würden die Kosten auf ca. 250 T€ sinken.
Frau Dörlemann erkundigte sich, ob es sich bei den Stellen für die Kanalunterhaltung um be­fristete Stellen handeln würde.

 

Herr Tost entgegnete, dass auch in den anderen Stadtteilen ein Sanierungsbedarf bei den Steigeisen bestünde und darüber hinaus auch die Reparatur von klappernden Schachtdeckeln in den Aufgabenbereich der neuen Mitarbeiter fallen würde.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, ob keine Einstiegshilfen in den Schächten vorhanden seien, antwortete Herr Neuhaus, dass diese erst ab einer Absturzhöhe von fünf Metern erforder­lich seien. Diese Höhe würde bei den Schächten jedoch nicht erreicht.

 

Herr Tost ergänzte, dass zwei der neueingestellten Mitarbeiter für die Kanalunterhaltung auch für die Reinigung der Sinkkästen zuständig seien.

 

Herr Fleißig erläuterte in seiner Funktion als Beschäftigtenvertreter für die Mitarbeiter/-innen der Stadtentwässerung, dass die Stellenübersicht gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz NW einem Anhörungsverfahren durch den Personalrat unterliege. Dieses Verfahren sei am 21.11.2018 durchgeführt worden. Der Personalrat begrüße die Stellenerweiterungen im Bereich der Kanalunterhaltung. Insbesondere die Erweiterungen im technischen Bereich würden begrüßt verbunden mit der Hoffnung, dass die Stellen angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage auch mit qualifiziertem Personal besetzt werden können.

 

Herr Kasperidus merkte an, dass die SPD-Fraktion die Stellenerweiterung ebenfalls begrüße und hob die zu erwartenden Synergieeffekte mit dem Bauhof beim Winterdienst hervor.

 

Im weiteren Verlauf schilderte Herr Tost anhand eines Diagrammes die Entwicklung der Lippe­verbandsumlage und der Abwasserabgabe seit dem Jahr 2001. Nach mehrjähriger Steigerung würde die Lippeverbandsumlage in 2019 um 87 T€ auf 5.010 T€ sinken. Bei der Abwasserabgabe sei ein Rückgang um 66 T€ auf 71 T€ zu verzeichnen.

 

Im Vermögensplan sind Einnahmen in Höhe von 12.488 T€ eingeplant, wovon unter anderem 2.440 T€ auf Abschreibungen, 6.029 T€ auf Neukredite und 3.654,4 T€ auf den Jahresgewinn entfielen. Demgegenüber stünden Ausgaben in gleicher Höhe. Davon entfielen unter anderem 6.037 T€ auf den Kanalbau, 2.255 T€ auf die Tilgung von Krediten sowie 2.630 T€ auf die Ge­winnausschüttung.

 

Anhand eines Diagrammes zur Entwicklung des Eigenkapital erklärte Herr Tost, dass das Ver­hältnis des Eigenkapitals zum Fremdkapital beim letzten Jahresabschluss im Jahr 2017 mit 56,7 % zu 43,3 % annähernd konstant geblieben sei.

 

Herr Sekunde zeigte sich erfreut, dass die Kosten für die Lippeverbandsumlage entgegen an­gekündigter Steigerungen seitens des Lippeverbandes dennoch gesunken sind. 

 

Herr Tost stellte klar, dass die Kosten beim Lippeverband selbst gleichwohl gestiegen seien. Der Rückgang der Lippeverbandsumlage für die Stadt Kamen sei insbesondere auf geänderte Kennzahlen für die Berechnung der Umlage, wie z. B. zurückgegangene Einwohnerzahlen, zu­rückzuführen.

 

Herr Müller bat im Zusammenhang mit dem Vermögensplan um Erläuterung, was unter der ge­planten Maßnahme „Mühlhauser Straße“ zu verstehen sei.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass für die Entwässerung im Bereich am Teutheck, der Wohnsiedlung im Bereich der Fa. Timmermann und der Mühlhauser Straße drei Pumpstationen gebaut werden sollen. Das Abwasser soll nach Fertigstellung über die Mühlhauser Straße in Richtung des dort ansässigen Motorradhändlers abfließen.

 

Des Weiteren stellte Herr Müller fest, dass mehrere Baumaßnahmen im Bereich der Straße Südfeld im Vermögensplan enthalten seien. Ihn interessierte, wofür die Kosten bei diesen Maß­nahmen eingeplant worden seien. Er bat darum, die Anwohner vor dem jeweiligen Baubeginn rechtzeitig zu informieren.

 

Herr Neuhaus antwortete, dass es sich bei den geplanten Kosten um Planungskosten handele und die Maßnahmen früher gesammelt unter der Maßnahme „östlich der Straße  Südfeld“ geführt worden seien.

 

Zur Maßnahme „Hinterlandentwässerung Körnebach“ stellte Herr Kissing die Frage, wie weit das Projekt inzwischen fortgeschritten sei. Im Zuge der Entflechtung sollten 300 ha Ackerfläche von der Mischwasserkanalisation getrennt werden. Da eine direkte Beantwortung nicht möglich war, wurde von Herrn Tost eine Beantwortung mit der Niederschrift zugesagt.

 

Beantwortung der Frage durch die technische Betriebsführung der Stadtentwässerung:

Es wurden in der Vergangenheit umfangreiche Umbaumaßnahmen durchgeführt, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass keine nennenswerten Fehlanschlüsse mehr am Mischwassersystem angeschlossen sind.

 

Herr Kissing erkundigte sich zum aktuellen Stand bei der Baumaßnahme „Hohes Feld“ und fragte, welche Kosten bereits aufgelaufen seien. Des Weiteren wies er darauf hin, dass bei der Baumaßnahme „Danziger Straße“ auch die anliegende Pillauerstraße berücksichtigt werden sollte. Die Straßenzüge wurden beide in den sechziger Jahren gebaut und seien entsprechend sanierungsbedürftig.

 

Zur Baumaßnahme „Hohes Feld“ führte Herr Neuhaus aus, dass sich die Stadtentwässerung derzeit noch in Verhandlungen mit den ansässigen Grundstückseigentümern befände. Bei den aufgelaufenen Kosten handele es sich insbesondere um Kosten für umfangreiche Planungs- und Vermessungsarbeiten. Im Rahmen der Baumaßnahme „Danziger Straße“ würde vorab eine großflächige TV-Inspektion mit dem neuem TV-Inspektionsfahrzeug durchgeführt, sodass auch anliegende Bereiche auf ihre Sanierungsbedürftigkeit hin überprüft würden. 

 

Im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen gab Herr Diedrichs-Späh zu be­denken, dass die renaturierten Bachläufe in den letzten Jahren stark mit Sträuchern und Bäumen zugewachsen seien. Er fragte, ob dies im Falle eines Hochwassers zu Problemen führen könnte. Herr Tost verwies auf die Zuständigkeit des Lippeverbandes. Gleichwohl solle die Problematik beim Lippeverband angesprochen werden.