Frau Kappen informierte den Fachausschuss, wie in den vorherigen Jahren, anhand einer Präsentation über die gravierenden Abweichungen und Auswirkungen von vier Positionen im Produkthaushalt.

 

Zum Produkt 31.03.03 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog sich Frau Kappen auf die vorliegende Mitteilungsvorlage. Wie prognostiziert, haben sich die Fallzahlen von 2017 verdoppelt. 2018 sei die Gesamtzahl der Fälle nochmals leicht angestiegen. Man gehe davon aus, dass inzwischen der endgültige Stand erreicht sei und rechne 2019 mit stagnierenden Fallzahlen.

 

 

Zum Produkt 36.01.01 – Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung erläuterte Frau Kappen die jeweiligen Ansätze, Prognosen und Mehrerträge/-aufwendungen. Die Zuweisungen des Landes haben sich durch die Erhöhung der KiBiz-Pauschalen sowie den Platzausbau gemäß der Bedarfsplanung erhöht. Dementsprechend seien auch die vereinnahmten Elternbeiträge gestiegen. Da mehr Platz zur Verfügung stehe, gebe es eine höhere Inanspruchnahme von Plätzen in KiTa und Tagespflege.

Die Minderaufwendung von 250.000 € im Vergleich der Ansätze 2018 zu 2019 ergebe sich aus einer irrtümlichen Berechnung im Ansatz 2018 (Doppelerfassung der Planungsgarantie), so Frau Kappen. Die Mehraufwendungen in Höhe von 315.000 € ergeben sich durch die Ausbauplanungen.

 

Hinsichtlich der Kosten der Tagespflege verlagere sich ein Teil der u3-Betreuung in der Tagespflege durch den u3-Ausbau im KiTa-Bereich hin zur KiTa-Betreuung. Frau König führte die Ausbauplanung von Kindertageseinrichtungen genauer aus und stellte die derzeitigen Baumaßnahmen vor.

Der Baustart der Kita St. Christophorus an der Hegelstraße sei eigentliche Mitte des Jahres 2018 geplant gewesen. Aufgrund dessen werden die Aufwendungen von diesem Jahr im Jahr 2019 übernommen.

 

Frau Kappen ergänzte, dass der Umbau der Kita St. Christophorus bereits erfolgte und der Ausbau der vierten Gruppe jetzt beginne.

 

Frau König erklärte, dass die Maßnahme der Kita Brausepulver, Wasserkurler Straße, ein Investorenmodell sei. Deshalb habe die Stadt keine Baukosten. Die einzigen Kosten, die 2019 entstehen werden, seien die Ausstattungskosten, die 1:1 vom Land erstattet und daraufhin weitergeleitet werden.

 

Da die Ausbauplanungen am 15.03.2019 an das Land weitergegeben werden müssen, wies Frau Kappen darauf hin, dass man den Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung darüber die Kita-Entwicklung insgesamt informieren werde.

 

 

Zum Produkt 36.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit erläuterte Frau Kappen die Veränderungen in den Buchungsstellen „sonstige private Leistungsentgelte“, „sonstige Aufwendungen/Dienstleistungen“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“.

 

Durch die zukünftig erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im Bürgerhaus Methler und im Jugendfreizeitzentrum, ergeben sich erhöhte Veranstaltungseinnahmen. Da an diesen beiden Orten zukünftig wieder der Normalbetrieb herrsche, verringern sich die Kosten für zusätzliche Honorarkräfte, die beispielsweise aufgrund der Verlagerung von Aktivitäten die Kinder zu den jeweiligen Ausweichorten gebracht haben.

Im Zuge der Umbauarbeiten und Erweiterungen in den Häusern seien verschiedene Ersatzbeschaffungen für den veralteten Bestand notwendig.

 

Aufgrund einer Rückfrage von Herrn Grosch wies Frau Kappen darauf hin, dass im Bereich des Quartiersmanagements Herr Wrobel über die Förderung Quartiersmanager gefördert wurde. Zudem habe man eine halbe Stelle zusätzlich eingestellt, um eine gute Betreuung des Quartieres und der Jugendarbeit gewährleisten zu können.

Die Auslastung des neuen Quartieres liege bereits bei 80%.

 

 

Zum Produkt 36.03.01 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien wies Frau Kappen vorab darauf hin, zu einem späteren Zeitpunkt genauer auf das Thema einzugehen. Zuerst stelle sie aber die Einzelpositionen vor.

 

Rückzahlung gewährter Hilfen – 2018 werde der Ansatz nicht erreicht und 2019 sei mit einem weiteren Rückgang der Erstattungsfälle zu rechnen. Das hinge damit zusammen, dass viele langfristige Fälle abgerechnet werden konnten, wo teilweise Gerichtsverfahren über mehrere Jahre liefen.

Ähnlich sei dies bei den Sachkostenpauschalen und Kostenerstattung für die unbegleiteten Minderjährigen. Dort habe man deutlich rückläufige Fallzahlen, von daher rechne man mit weniger Erstattung.

Zu dem Punkt Erstattung an Andere sei zu erläutern, dass die Kooperationsverträge derzeit neu verhandelt werden.

Da mit einer Fallzahlsteigerung bei den Integrationshelfern im Bereich der Schulen und somit mit einem Kostenanstieg zu rechnen sei, steigen die Leistunden der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen.

Auch im Bereich der Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen gebe es gesteigerte Fallzahlen und dadurch auch gesteigerte Aufwendungen im Bereich der stationären Unterbringung.

 

Herr Grosch wies auf einen Tippfehler hin, der von der Verwaltung korrigiert werde.

 

Zum TOP 3 erfolgten einige initiativ gestellte Verständnisfragen, die direkt beantwortet wurden.