Sitzung: 26.11.2018 Betriebsausschuss
Herr Neuhaus
erläuterte den Fortschritt der laufenden Kanalbaumaßnahmen anhand einer
Präsentation.
Wacholderstraße / Ericaweg / Binsenweg
Herr Neuhaus teilte mit, dass die
Baumaßnahme voraussichtlich bereits im Sommer 2019 beendet sein wird. Die
Hausanschlüsse seien inzwischen fertiggestellt. Anhand von mehreren Fotos
zeigte er die wiederhergestellten Straßen im Bereich des Ericawegs und der
Wacholderstraße, bei denen die Deckschicht noch abschließend aufgetragen werden
müsse.
Frau Dörlemann bat um Auskunft, ab welcher
Temperatur die Deckschicht aufgetragen werden kann und ab wann mit einer
Fertigstellung zu rechnen sei.
Herr Neuhaus antwortete, dass eine
Deckschicht erst ab einer Außentemperatur von mehr als 5 Grad Celsius aufgetragen
werden könne. Die Fertigstellung sei für den Zeitraum Mai bis Juni 2019
geplant.
Anhand eines
Fotos von der Wacholderstraße erklärte er, dass auf der rechten Seite im Fußgängerweg
ein 10 kV- und ein 1 kV-Kabel verlegt worden sei. Darüber hinaus sei durch die
GSW ein Leerrohr verlegt worden, welches später für verschiedene Medien, z. B.
Internet, genutzt werden könne. Auf der linken Seite der Straße müsse noch ein
1 kV-Kabel und das Beleuchtungskabel verlegt werden.
Nikolaus-Otto-Straße / Westfälische Straße
Herr Neuhaus informierte darüber, dass es
bei dem Bau des Regenwasserkanals aufgrund im Baugrund befindlicher Hindernisse
zu einer Bauverzögerung gekommen sei. Im Baugrund sei man auf alte Fundamente,
Mauerwerk und Stahlbeton gestoßen, die auf die ehemalige Nutzung zurückzuführen
seien. Das Drosselbauwerk für den Stauraumkanal sei jedoch bereits fertiggestellt.
Im Bereich der Westfälischen Straße müsse die Straßenoberfläche aufgrund von Unebenheiten
auf einer Höhe von 3,5 bis 4 cm abgefräst werden. Auf die Frage von Herrn Kasperidus, wie lange die Arbeiten noch
andauern würden, antwortete Herr Neuhaus,
dass die Fräsarbeiten und die Oberflächenherstellung voraussichtlich im
Zeitraum April bis Mai 2019 durchgeführt werden. Die Arbeiten würden ca. 5 bis
6 Tage beanspruchen.
Herr Lipinski betonte, dass aufgrund der
Sperrung eine Zufahrt zur Nikolaus-Otto-Straße derzeit nur über die Wideystraße
möglich sei. Die Sperrung sollte daher aufgrund des anliegenden Seniorenheimes
und des daraus resultierenden Zulieferverkehrs möglichst schnell aufgehoben
werden. Herr Neuhaus teilte hierzu
mit, dass voraussichtlich in drei Wochen nach Fertigstellung des DN300-Kanals
eine provisorische Deckschicht aufgetragen wird.
Herr Müller wies darauf hin, dass die
Anwohner über eine Sperrung für die Auftragung der endgültigen Deckschicht
rechtzeitig informiert werden müssen.
Herr Neuhaus erläuterte anhand eines Fotos
zum Schachtbauwerk den Übergang des Kanalrohrs DN300 zum Stauraumkanal.
Auf die Frage
von Herrn Kissing, wie tief sich der
Kanal unter der Oberfläche befände, antwortete Herr Neuhaus, dass das Kanalrohr DN300 in einer Tiefe von 2,20 Meter
liegen würde. Der Stauraumkanal befände sich nach dem Versatz durch die im
Schachtbauwerk ersichtliche Rutsche in einer Tiefe von 3,00 Meter.
Weitere
Kanalbaumaßnahmen
Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob es
Fortschritte bei den Baumaßnahmen an der Margarethenkirche in Methler und am
Lärmschutzwall an der Schimmelstraße geben würde.
Herr Tost berichtete, dass das ursprünglich
angedachte Bauverfahren im Dielenpressverbau für den Kanalbau an der
Margarethenkirche aufgrund eines weiterhin noch bestehenden Restrisikos nicht
angewendet werden kann. Es werde daher eine Neuausschreibung mit dem
sogenannten Mircotunneling als vorgeschriebenes Bauverfahren erfolgen.
Herr Diederichs-Späh fragte an, ob die
Möglichkeit bestünde, die Baustelle bis zur nächsten Ausschusssitzung
besichtigen zu können.
Herr Tost schlug vor, zunächst das
Ausschreibungsverfahren abzuwarten. Grundsätzlich stünde er einer Besichtigung
offen gegenüber.
Herr Kissing wies darauf hin, dass das
Mircotunneling-Verfahren auch vom Lippeverband bei der Renaturierung des
Mühlbaches angewandt worden sei. Ihn interessierte, ob es bereits Kennzahlen
zu den zu erwartenden Kosten gäbe und ob der Baugrund schon mal untersucht
worden sei.
Herr Tost entgegnete, dass zu den Kosten
derzeit noch keine Angaben gemacht werden könnten. Angesicht der Entwicklung
der Baupreise sei jedoch mit Preissteigerungen zu rechnen.
Herr Neuhaus führte aus, dass der Baugrund
bis in eine Tiefe von 12 Metern untersucht worden sei. Das eigentliche
Bauvorhaben liege in einer Tiefe von 4 bis 5 Metern. Ab 12 Metern sei man bei
den Bohrungen auf Mergel gestoßen. Die Baugruben sollen mit überschnittenen
Bohrpfahlwänden erstellt werden.
Auf die Fragen
von Herrn Kissing, ob die
Entwässerung am Lärmschutzwall bereits komplett fertiggestellt und ob auch hier
der Baugrund untersucht worden sei, antwortete Herr Neuhaus, dass noch ca. ein Drittel der Entwässerung im westlichen
Teil des Lärmschutzwalles fertiggestellt werden müsse. Der Baugrund sei
ebenfalls untersucht worden. Die Ausschreibung sah daher einen Bodenaushub von
ca. 40 - 80 cm sowie eine Kalkung des Bodens zur Baugrundverbesserung vor. Für
den weiteren Bau des Lärmschutzwalles würden derzeit bewehrte Erdkörbe benötigt,
bei denen es jedoch Lieferschwierigkeiten geben würde.