Sitzung: 22.11.2018 Wirtschaftsausschuss
Öffentliches WLAN
in der Innenstadt
Frau Stracke-Hösche berichtete, dass der
Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Projekts Wifi4EU am 07.11.2018 erneut
gestellt wurde. Das Förderprogramm Wifi4 EU stellt bis zu 15.000 Euro pro
Projekt zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem „Windhundverfahren“ vergeben.
Sollte die Stadt Kamen keine Fördermittel erhalten, so werde das Projekt im
Jahr 2019 dennoch umgesetzt; die notwendigen Haushaltsmittel seien eingeplant,
so Frau Stracke-Hösche.
Sie zeigte die
geplanten Standorte für die anzubringenden Access-Points und teilte mit, dass
die Verwaltung jetzt Gestattungsverträge mit den Eigentümern der Immobilien
schließen wolle.
Frau Dörlemann erkundigte sich, ob der am
Markt geplante Acces-Point den gesamten Markt abdecken könne.
Frau Stracke-Hösche bejahte dies.
Frau Middendorf erkundigte sich, ob eine
Verbindung zwischen dem öffentlichen WLAN-Netz im Seseke-Park und der
Innenstadt bestehe.
Frau Stracke-Hösche teilte mit, dass dies
eventuelle zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden könnte.
Auf Anfrage von
Herrn Eisenhardt erklärte Frau Stracke-Hösche, dass die zukünftig zur
Verfügung stehende Datenrate objektbezogen sei.
Breitbandausbau
Frau Stracke-Hösche erläuterte, dass die
Auswahl des Netzbetreibers bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werde.
Zu Beginn des
Jahres 2019 werde nach dem gleichen Verfahren die Auswahl für die Netzplanung
und den Netzbau getroffen.
Ferner berichtete
Frau Stracke-Hösche, dass die Richtlinie zur Förderung der öffentlichen Schulen
die Möglichkeit biete, die Schulen, die bisher die Fördervoraussetzungen nicht
erfüllt haben ebenfalls mit Breitband zu versorgen.
Das Programm
fördere aber nicht die Inhouse Verkabelung.
Die notwendige
vorgeschaltete Abfrage an die Telekommunikationsunternehmen nach einem
geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau laufe bereits, erklärte Frau
Stracke-Hösche.
Frau Peppmeier
informierte, dass es seit dem 15.11.2018 zur Richtlinie „Förderung zur
Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des
Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der 1.
Novelle vom 03.07.2018)“ ein
Sonderprogramm „Gewerbegebiete zur Förderung der Breitbandanbindung von
Industrie- und Gewerbegebieten sowie Häfen mit mind. 1 Gbit/s (symmetrisch)“
gäbe. Die Richtlinie habe die Aufgreifschwelle für Gewerbegebiete neu
definiert. Frau Peppmeier führte weiter aus, dass in Gewerbegebieten dann ein mit den
Haushalten vergleichbares Niveau der Versorgung mit 30 Mbit/s erreicht sei,
wenn in den Unternehmen nicht nur die Unternehmensleitung sondern auch jedem
internetverbundenen Arbeitsplatz/Betriebsmittel eine Datenrate von 30 Mbit/s
zur Verfügung stehe. Die
Wirtschaftsförderung werde hierzu die in den Gewerbegebieten ansässigen
Unternehmen noch in diesem Jahr anschreiben und dem Rat eine Beschlussvorlage
zur Entscheidung vorlegen.
Herr Heidler
dankte für die Ausführungen und hob die Entwicklungen positiv hervor. Ferner
lobte er die Verwaltung für den schnellen Umgang mit der Förderkulisse. Seine
Fraktion werde der Vorlage im Rat zustimmen.
Herr Eisenhardt
schloss sich dem Wortbeitrag von Herrn Heidler an. Auch er sehe die Entwicklung
mehr als positiv und seine Fraktion werde der Vorlage im Rat ebenfalls
zustimmen.
Auch die Vertreter der weiteren Fraktionen
signalisierten ihre Zustimmung.