Öffentliches WLAN in der Innenstadt

 

Frau Stracke-Hösche berichtete, dass der Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Projekts Wifi4EU am 07.11.2018 erneut gestellt wurde. Das Förderprogramm Wifi4 EU stellt bis zu 15.000 Euro pro Projekt zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem „Windhundverfahren“ vergeben. Sollte die Stadt Kamen keine Fördermittel erhalten, so werde das Projekt im Jahr 2019 dennoch umgesetzt; die notwendigen Haushaltsmittel seien eingeplant, so Frau Stracke-Hösche.

Sie zeigte die geplanten Standorte für die anzubringenden Access-Points und teilte mit, dass die Verwaltung jetzt Gestattungsverträge mit den Eigentümern der Immobilien schließen wolle.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich, ob der am Markt geplante Acces-Point den gesamten Markt abdecken könne.

 

Frau Stracke-Hösche bejahte dies.

 

Frau Middendorf erkundigte sich, ob eine Verbindung zwischen dem öffentlichen WLAN-Netz im Seseke-Park und der Innenstadt bestehe.

 

Frau Stracke-Hösche teilte mit, dass dies eventuelle zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden könnte.

 

Auf Anfrage von Herrn Eisenhardt erklärte Frau Stracke-Hösche, dass die zukünftig zur Verfügung stehende Datenrate objektbezogen sei.

 

Breitbandausbau

 

Frau Stracke-Hösche erläuterte, dass die Auswahl des Netzbetreibers bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werde.

Zu Beginn des Jahres 2019 werde nach dem gleichen Verfahren die Auswahl für die Netzplanung und den Netzbau getroffen.

Ferner berichtete Frau Stracke-Hösche, dass die Richtlinie zur Förderung der öffentlichen Schulen die Möglichkeit biete, die Schulen, die bisher die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt haben ebenfalls mit Breitband zu versorgen.

Das Programm fördere aber nicht die Inhouse Verkabelung.

Die notwendige vorgeschaltete Abfrage an die Telekommunikationsunternehmen nach einem geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau laufe bereits, erklärte Frau Stracke-Hösche.

 

Frau Peppmeier informierte, dass es seit dem 15.11.2018 zur Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der 1. Novelle vom 03.07.2018)“  ein Sonderprogramm „Gewerbegebiete zur Förderung der Breitbandanbindung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie Häfen mit mind. 1 Gbit/s (symmetrisch)“ gäbe. Die Richtlinie habe die Aufgreifschwelle für Gewerbegebiete neu definiert. Frau Peppmeier führte weiter aus, dass  in Gewerbegebieten dann ein mit den Haushalten vergleichbares Niveau der Versorgung mit 30 Mbit/s erreicht sei, wenn in den Unternehmen nicht nur die Unternehmensleitung sondern auch jedem internetverbundenen Arbeitsplatz/Betriebsmittel eine Datenrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stehe. Die
Wirtschaftsförderung werde hierzu die in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen noch in diesem Jahr anschreiben und dem Rat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen.

Herr Heidler dankte für die Ausführungen und hob die Entwicklungen positiv hervor. Ferner lobte er die Verwaltung für den schnellen Umgang mit der Förderkulisse. Seine Fraktion werde der Vorlage im Rat zustimmen.

Herr Eisenhardt schloss sich dem Wortbeitrag von Herrn Heidler an. Auch er sehe die Entwicklung mehr als positiv und seine Fraktion werde der Vorlage im Rat ebenfalls zustimmen.

Auch die Vertreter der weiteren Fraktionen signalisierten ihre Zustimmung.