Beschlussempfehlung:

 

Für die Anschaffung von Hardware werden außerplanmäßig 142.452,12 DM zur Verfügung gestellt.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe ist gedeckt durch die Landeszuweisung zur Förderung der technischen Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien gem. § 18 Abs. 2 GFG 2000.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen