Im Zuge der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Unna ist seitens der Stadt Kamen eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Herr Breuer erläuterte die für den Behindertenbeirat relevanten Planungen in Bezug auf die Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen.

Die im Stadtgebiet vorhandenen Bushaltestellen seien von Gutachtern in die Kategorien 1 (vorrangiger Bedarf) und 2 (weiterer Bedarf) eingeteilt worden. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass das Personenbeförderungsgesetz bis zum 01.01.2022 den barrierefreien Busverkehr vorschreibe, die Kommunen im Kreis jedoch weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen besitzen, um die Vorgabe zu erfüllen. Die Herrichtung der Haltestellen der Kategorie 1 solle daher bis Ende 2021 erfolgen, im Anschluss daran die der Kategorie 2. Die Zuordnung zur jeweiligen Kategorie erfolgte anhand der Punktbewertung von unterschiedlichen Kriterien, nicht jedoch nach Nutzungsfrequentierung, da hierüber kein Zahlenmaterial vorlag.

Für die Herrichtung der Haltestellen der Kategorie 1 seien die Fördermittel beantragt worden. Man warte jetzt auf die Bewilligung. Herr Breuer äußerte die Hoffnung, dass dann ab 2020 die Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

 

Frau Renate Jung wies darauf hin, dass die Haltestelle Auf dem Spiek der Kategorie 2a zugeordnet wurde.

 

Herr Breuer erwiderte, dass die Gutachter so entschieden hätten, weil dort bereits der für barrierefreie Haltestellen erforderliche erhöhte Bordstein vorhanden sei.

 

Frau Hartig fragte nach, warum die Haltestelle im Hagen/Nordring der Kategorie 2a zugeordnet wurde, obwohl der Ausbau des Nordrings doch im Jahr 2020 erfolge.

 

Herr Breuer erwiderte, dass die Gutachterbewertung das so ergeben habe. Da man aber dort zu dem früheren Zeitpunkt baue, werde die Haltestelle dann auch gleich barrierefrei hergerichtet.