Beschlussempfehlung:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dring­lichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Bei der Haushaltsstelle 880.95000 - Sanierung des Bürgerhauses Kamen-Heeren - werden 119.000,00 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen