Sitzung: 15.11.2018 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 108/2018
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss beschließt:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt bei
Dachsanierungs- und Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden zu prüfen, ob Dach-
und Fassadenbegrünungen bzw. die Installation von Photovoltaikanlagen technisch
umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar sind.
2.
Die Verwaltung weist – zusätzlich zu den
bestehenden Informationen (Gründach-, Solarpotenzialkataster) - zukünftig die
Bauherren im Kamener Stadtgebiet im Sinne einer Empfehlung auf die Möglichkeiten
der Dach- und Fassadenbegrünung sowie Errichtung von Photovoltaikanlagen hin.
3.
Bei künftigen kommunalen Neubauten prüft die
Verwaltung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Folgekosten,
die Installation von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik.
4.
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss wird
regelmäßig über entsprechende Projekte informiert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Blaschke verwies auf die Diskussion in
der vorangegangenen Sitzung die Umwelt- und Klimaschutzausschusses. Im Ergebnis
war die Verwaltung gebeten worden, eine Beschlussvorlage zu diesem Thema
vorzulegen. Dies sei zu dieser Sitzung erfolgt.
Herr Dr. Liedtke erläuterte die vorliegende
Beschlussvorlage der Verwaltung.
Für die SPD-Fraktion
erklärte Herr Kasperidus, dass diese
der vorliegenden Beschlussvorlage zustimmen werde.
Herr Diederichs-Späh begrüßte, dass auch die
Maßnahme Fassadenbegrünung aufgenommen worden sei. Bei der Dachbegrünung spiele
auch die Entlastung bei der Entwässerungsgebühr eine Rolle.
Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen werde der Vorlage ebenfalls zustimmen, sagte Herr Helmken. Er verdeutlichte, dass
Photovoltaik immer wirtschaftlich sei. Positiv bewerte er die Vorbildfunktion
der Stadt für private Bauherren.
Herr Sekunde erkundigte sich, wie und ab
wann die Information der privaten Bauherren erfolgen solle.
Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass dies über
Flyer oder eine Internetdarstellung möglich sei. Ein genauer Zeitpunkt könne
noch nicht benannt werden.