Sitzung: 13.11.2018 Familien-, Sozial- und Generationenausschuss
Herr Göpfert referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten
Präsentation.
Er skizzierte kurz die
Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis
Unna. Bei relevanten Themen versuchen die Mitglieder gemeinschaftliche
Positionen einzunehmen. Er hob die Kompetenz bei sozialen Dienstleistungen
hervor und wies darauf hin, dass der Verband auch durchaus einen Faktor als
Arbeitgeber darstelle.
Bereits in der
Marienthalstudie habe man die negativen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit für
die Betroffenen herausgearbeitet. Daher sei es sinnvoll, auf einem sozialen
Arbeitsmarkt anstelle von Arbeitslosigkeit Arbeit zu finanzieren. Notwendig
hierbei sei die Bezahlung eines gerechten Arbeitslohnes.
In der Vergangenheit sei
bereits seitens der Jobcenter mit dem Modellprojekt „Öffentlich geförderte
Beschäftigung“ und dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ der richtige Weg
eingeschlagen worden. Bereits hier wurden für einen längeren Zeitraum
sorgfältig ausgewählte Personen in Arbeit vermittelt.
Der Blick auf die
Arbeitslosenstatistik für den Kreis Unna zeige, dass Mechanismen gegriffen
hätten und die Langzeitarbeitslosigkeit stark eingedämmt worden sei. Für den
Bereich der Arbeitslosigkeit sei das leider nicht in so hohem Maße gelungen.
Herr Göpfert erläuterte
Zahlenmaterial zu den „alten“ Bundesprogrammen Soziale Teilhabe I und II. Er
bedauerte, dass das hier vorgeschriebene begleitende Coaching an den billigsten
Anbieter vergeben worden sei.
Mit dem zum 01.01.19 in
Kraft tretenden Gesetz würden 4 Milliarden Euro für den öffentlich geförderten
Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Instrumente seien
-
Teilhabe am Arbeitsmarkt
-
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Herr Göpfert erläuterte
die Instrumente anhand der jeweiligen Folien.
Im Besonderen wies er
darauf hin, dass Eingangsvoraussetzung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt unter anderem der Verbleib von mindestens 6
Jahren im ALG II-Bezug in den letzten sieben Jahren sei. Hier haben die
Verbände ein früheres Einsetzen gefordert, konnten sich aber nicht durchsetzen.
Neu bei diesem Förderinstrument sei unter anderem, dass eine Tätigkeit auch im
privaten Sektor erlaubt ist. Weiterhin sei es für die Erfüllung der
Fördervoraussetzung nicht mehr nötig, dass die jeweiligen Arbeitgeber sich zu
einer Beschäftigung des Langzeitarbeitslosen nach Ablauf der Förderdauer verpflichten.
Für den Bereich der
Gewährung von Eingliederungszuschüssen für Langzeitarbeitslose bestehe
weiterhin die Verpflichtung zur Nachbeschäftigung. Die Pflicht bestehe für die Dauer von 6
Monaten nach Förderende.
Positiv bewertete Herr Göpfert
auch, dass die bereitgestellten Mittel verpflichtend für die Förderinstrumente
verwendet werden müssten. In der Vergangenheit seien Mittel häufig auch für
Verwaltungstitel eingesetzt worden. Kritisch sah er auch die Befristung des
Gesetzes auf 5 Jahre.
Herr Kemna dankte für den mit einer enormen
Informationsfülle gestalteten Vortrag. Er wies noch einmal darauf hin, dass die
geschilderten Maßnahmen dazu beitrügen, zu einem späteren Zeitpunkt
Bedürftigkeit zu vermeiden.
Frau Kappen
wies auf die von den Verbänden geleistete, wertvolle Arbeit hin. Mit dem neuen
Instrumentarium solle aber auch nur
sinnvolle Arbeit geschaffen werden. Sie begrüße das neue Gesetz, wies aber auch
auf das knappe Zeitfenster von der Verabschiedung bis zum Inkrafttreten hin.
Ein interessanter Aspekt
des Gesetzes sei, dass man nunmehr auch auf Sektoren tätig werden könne, die
bisher der Privatwirtschaft vorbehalten waren.
Frau Klanke dankte Herrn Göpfert für den
informativen Vortrag. Sie hob hervor, dass durch die Maßnahmendauer von 5 Jahren
Anwartschaften auf Rentenleistungen erworben würden. Mit dem Gesetz bewege man
sich in die richtige Richtung. Ziel müsse jedoch sein, Maßnahmen auf Dauer
anlegen zu können.
Herr Madeja fragte nach, für welche Zwecke
Weiterbildungskosten bewilligt werden könnten.
Herr Göpfert antwortete, dass sich hier ein
breites Spektrum erschlösse. Exemplarisch erwähnte er die Übernahme von Kosten
für den Erwerb eines Führerscheins oder die Erlangung eines Staplerscheines.
Herr Madeja fragte nach, welche Altersgruppen
besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen seien.
Herr Göpfert erwiderte, dass besonders
Alleinerziehende, ältere Menschen, behinderte Personen sowie Migranten
betroffen seien.
Frau Dr. Kleinz erkundigte sich, ob
Aussagen in Bezug auf das Geschlechterverhältnis getroffen werden könnten.
Frau Kappen sagte die Beantwortung der Frage
in der Niederschrift zu.
PROTOKOLLNOTIZ:
Der Frauenanteil an den Langzeitarbeitslosen auf
Kreisebene belief sich auf 47,48 %.
Frau Dr. Kleinz erkundigte sich, ob Informationen
über die Entwicklung des Kaufhauses KaufNett vorliegen würden.
Herr Göpfert verneinte dies. Prinzipiell
seien aber Kaufhäuser ein gutes Feld für die Durchführung von Maßnahmen.
Frau Gerdes dankte ebenfalls für den Vortrag
und wies darauf hin, dass es mit dem Instrumentarium gelungen sei, auf
Kreisebene 595 Leuten soziale Teilhabe zu ermöglichen. Sie wies weiterhin auf
die durch das Gesetz für das Jobcenter freiwerdenden Gelder für Eingliederung
hin.
Herr Kemna drückte die Hoffnung aus, dass zukünftig
die Möglichkeit geschaffen werde, Maßnahmen auch über den Fünfjahreszeitraum
hinaus durchzuführen.