Herr Göpfert referierte anhand  einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Präsentation.

Er skizzierte kurz die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Unna. Bei relevanten Themen versuchen die Mitglieder gemeinschaftliche Positionen einzunehmen. Er hob die Kompetenz bei sozialen Dienstleistungen hervor und wies darauf hin, dass der Verband auch durchaus einen Faktor als Arbeitgeber darstelle. 

Bereits in der Marienthalstudie habe man die negativen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit für die Betroffenen herausgearbeitet. Daher sei es sinnvoll, auf einem sozialen Arbeitsmarkt anstelle von Arbeitslosigkeit Arbeit zu finanzieren. Notwendig hierbei sei die Bezahlung eines gerechten Arbeitslohnes.

In der Vergangenheit sei bereits seitens der Jobcenter mit dem Modellprojekt „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ und dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ der richtige Weg eingeschlagen worden. Bereits hier wurden für einen längeren Zeitraum sorgfältig ausgewählte Personen in Arbeit vermittelt.

Der Blick auf die Arbeitslosenstatistik für den Kreis Unna zeige, dass Mechanismen gegriffen hätten und die Langzeitarbeitslosigkeit stark eingedämmt worden sei. Für den Bereich der Arbeitslosigkeit sei das leider nicht in so hohem Maße gelungen.

Herr Göpfert erläuterte Zahlenmaterial zu den „alten“ Bundesprogrammen Soziale Teilhabe I und II. Er bedauerte, dass das hier vorgeschriebene begleitende Coaching an den billigsten Anbieter vergeben worden sei.

Mit dem zum 01.01.19 in Kraft tretenden Gesetz würden 4 Milliarden Euro für den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Instrumente seien

-          Teilhabe am Arbeitsmarkt

-          Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

 

Herr Göpfert erläuterte die Instrumente anhand der jeweiligen Folien.

Im Besonderen wies er darauf hin, dass Eingangsvoraussetzung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt  unter anderem der Verbleib von mindestens 6 Jahren im ALG II-Bezug in den letzten sieben Jahren sei. Hier haben die Verbände ein früheres Einsetzen gefordert, konnten sich aber nicht durchsetzen. Neu bei diesem Förderinstrument sei unter anderem, dass eine Tätigkeit auch im privaten Sektor erlaubt ist. Weiterhin sei es für die Erfüllung der Fördervoraussetzung nicht mehr nötig, dass die jeweiligen Arbeitgeber sich zu einer Beschäftigung des Langzeitarbeitslosen nach Ablauf der Förderdauer verpflichten.

Für den Bereich der Gewährung von Eingliederungszuschüssen für Langzeitarbeitslose bestehe weiterhin die Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.  Die Pflicht bestehe für die Dauer von 6 Monaten nach Förderende.

Positiv bewertete Herr Göpfert auch, dass die bereitgestellten Mittel verpflichtend für die Förderinstrumente verwendet werden müssten. In der Vergangenheit seien Mittel häufig auch für Verwaltungstitel eingesetzt worden. Kritisch sah er auch die Befristung des Gesetzes auf 5 Jahre.

 

 

 

Herr Kemna dankte für den mit einer enormen Informationsfülle gestalteten Vortrag. Er wies noch einmal darauf hin, dass die geschilderten Maßnahmen dazu beitrügen, zu einem späteren Zeitpunkt Bedürftigkeit zu vermeiden.

Frau  Kappen wies auf die von den Verbänden geleistete, wertvolle Arbeit hin. Mit dem neuen Instrumentarium  solle aber auch nur sinnvolle Arbeit geschaffen werden. Sie begrüße das neue Gesetz, wies aber auch auf das knappe Zeitfenster von der Verabschiedung bis zum Inkrafttreten hin.

Ein interessanter Aspekt des Gesetzes sei, dass man nunmehr auch auf Sektoren tätig werden könne, die bisher der Privatwirtschaft vorbehalten waren.

Frau Klanke dankte Herrn Göpfert für den informativen Vortrag. Sie hob hervor, dass durch die Maßnahmendauer von 5 Jahren Anwartschaften auf Rentenleistungen erworben würden. Mit dem Gesetz bewege man sich in die richtige Richtung. Ziel müsse jedoch sein, Maßnahmen auf Dauer anlegen zu können.

Herr Madeja fragte nach, für welche Zwecke Weiterbildungskosten bewilligt werden könnten.

Herr Göpfert antwortete, dass sich hier ein breites Spektrum erschlösse. Exemplarisch erwähnte er die Übernahme von Kosten für den Erwerb eines Führerscheins oder die Erlangung eines Staplerscheines.

Herr Madeja fragte nach, welche Altersgruppen besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen seien.

Herr Göpfert erwiderte, dass besonders Alleinerziehende, ältere Menschen, behinderte Personen sowie Migranten betroffen seien.

Frau Dr. Kleinz erkundigte sich,  ob Aussagen in Bezug auf das Geschlechterverhältnis getroffen werden könnten.

Frau Kappen sagte die Beantwortung der Frage in der Niederschrift zu.

PROTOKOLLNOTIZ:

Der Frauenanteil an den Langzeitarbeitslosen auf Kreisebene belief sich auf 47,48 %.

Frau Dr. Kleinz erkundigte sich, ob Informationen über die Entwicklung des Kaufhauses KaufNett vorliegen würden.

Herr Göpfert verneinte dies. Prinzipiell seien aber Kaufhäuser ein gutes Feld für die Durchführung von Maßnahmen.

Frau Gerdes dankte ebenfalls für den Vortrag und wies darauf hin, dass es mit dem Instrumentarium gelungen sei, auf Kreisebene 595 Leuten soziale Teilhabe zu ermöglichen. Sie wies weiterhin auf die durch das Gesetz für das Jobcenter freiwerdenden Gelder für Eingliederung hin.

Herr Kemna drückte die Hoffnung aus, dass zukünftig die Möglichkeit geschaffen werde, Maßnahmen auch über den Fünfjahreszeitraum hinaus durchzuführen.