Herr Baudrexl informierte über die Ergänzung im Kommunalabgaben­gesetz, wonach Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind. In der Vergangenheit seien Unterdeckungen regel­mäßig vom allgemeinen Haushalt getragen worden, während Über­deckungen teilweise bereits in Kalkulationen der Folgejahre an die Gebührenzahler zurückgegeben werden konnten. Mit der KAG-Ergänzung komme den entgeltrelevanten Ergebnissen der Betriebsabrechnungen eine noch höhere Bedeutung zu, da sie die Höhe des kalkulierten Gebüh­renbedarfs unmittelbar korrigierten. Da die Gebühren im voraus kalkuliert würden, entstünde immer die Frage der Über- bzw. Unterdeckung. Beim Rettungsdienst sei bereits jetzt eine Unterdeckung festzustellen, so dass über Kostenreduzierungen nachgedacht werden müsse.

 

Herr Hasler begrüßte die Betriebsabrechnungen. Aufgrund der Unter­deckung im Rettungsdienst bat Herr Hasler, alle Möglichkeiten für Ein­sparungen in Betracht zu ziehen. Im Bereich des Bestattungswesens bestünden schon jetzt erhebliche Kosten für die Bürger. Hier müsse ein Fehlbetrag durchaus in Kauf genommen werden. Abschließend fragte Herr Hasler an, wie die Buchung zu den Sammelnachweisen erfolge.

 

Zu den Gebühren im Rettungsdienst führte Herr Baudrexl aus, dass sich hier die Frage der Qualität stelle und ein Vergleich schwierig sei. Für den Bereich des Bestattungswesens werde eine neue Gebührenkalkulation erforderlich sein. Auf die Buchungsfrage zu den Sammelnachweisen teilte Herr Baudrexl mit, dass die Zubuchung unmittelbar erfolge und nicht erst bei der Auflösung.