Herr Meier begründete den vorliegenden Antrag. Der Antrag sei in Anlehnung an die Beschlusslage in Dortmund erstellt worden– jedoch weitaus abgeschwächter.

 

Herr Blaschke wies darauf hin, dass im Bereich Zollpost mit dem Neubau von Grobe und Matrazen Concord Dachbegrünungen durch Private umgesetzt worden seien.

 

Seitens der SPD-Fraktion erklärte Herr Kasperidus, dass die Intention des Antrages durchaus unterstützt werde. Die jedoch stringente Auslegung zu Pkt. 1 mache kaum Sinn. Nur für den Fall einer Sanierung oder Grundsanierung sei es sinnvoll, die Möglichkeiten einer Dachbegrünung bzw. Errichtung einer Photovoltaikanlage zu prüfen. Bei erst kürzlich errichteten Neubauten sei dies nicht wirtschaftlich, sofort wieder in die Bausubstanz einzugreifen. Darüber hinaus seien Folgekosten und Nutzenanalysen für die Entscheidungsfindung heranzuziehen. Eine verbindliche Selbstverpflichtung werde insofern abgelehnt. Die unter Pkt. 2 angesprochene Bauherrenberatung werde in vollem Umfang unterstützt. Währenddessen sei bei Pkt. 3 eine Generalausrichtung der Statik für die Dachbegrünung bei städtischen Neubauprojekten als Grundsatzvorgabe abzulehnen. Jedes Neubauprojekt sei individuell zu betrachten, denn es könnten Gründe gegen eine Dachbegrünung vorliegen (z.B. Standort, Ausrichtung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung).

Grundsätzlich sei es sehr sinnvoll, mehr Grün in die Stadt zu bringen, so erklärte Herr Diederichs-Späh. Das Thema sei nicht neu. Er wies auf die Agenda 2030 der EU hin, mit der Intention mehr Biodiversität in die Stadt zu bringen. Aus der Praxis berichtete er auch von technischen Problemen bei der Umsetzung von Gründachprojekten (Dachaufbau, Substrathöhe ändert die Kubatur). Zudem sei es sinnvoll, bestimmte Mindestgrößen festzulegen. Lebenszykluskosten seien mit zu berücksichtigen. Wartungsverträge seien sinnvoll und erforderlich. Gerade in diesem Sommer seien zahlreiche Gründächer vertrocknet, wo dann eine Neuanlage erforderlich sei. Nur der Bezug auf die Statik sei nicht ausreichend. Es sei eine individuelle Einzelfallbetrachtung erforderlich. In Bezug auf Photovoltaikanlagen verwies er auf das Contracting mit den Gemeinschaftsstadtwerken. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass sich die Stadt Kamen in der Haushaltssicherung befinde und nicht grundsätzlich alle Projekte zu finanzieren seien. Eine verbindliche Selbstverpflichtung werde abgelehnt. Zu Pkt. 2 hinterfrage er die organisatorische Umsetzbarkeit der umfänglichen Beratung aller Bauherren in Kamen. Dies sei auch in Dortmund ein langer Diskussionspunkt gewesen. Dies werde abgelehnt.

Es werde durchaus begrüßt, mehr Grün in die Stadt zu bringen. Als gutes Beispiel für ein Dachbegrünungsprojekt nannte er den Penny-Markt in Werne.

Insgesamt bitte er daher um eine getrennte Abstimmung der Pkt. 1 bis 3.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Herr Helmken, dass der vorliegende Antrag durchaus kritisch betrachtet werde. Photovoltaik solle vor der Dachbegrünung gesehen werden. Eine Realisierung sei nur möglich, wenn dies technisch umsetzbar sei und sich die Kosten in einem angemessenen wirtschaftlichen Rahmen bewegen.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass aus Sicht der Verwaltung, die Intention des Beschlusses durchaus getragen werde. Insgesamt werde jedoch die zwingende Realisierung nicht umsetzbar sein. Es sei aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, alle Bestandsdächer stringent zu begrünen. Es mache keinen Sinn, intakte oder neue Dächer zu begrünen. Er schlug vor, den Beschluss zu Pkt. 1 dahingehend abzuändern, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung bei Sanierungsbedarf an Bestandsdächern eine Beurteilung unter Beachtung der technischen Möglichkeiten, der grundsätzlichen Umsetzbarkeit und der Finanzierbarkeit der Umsetzungskosten u. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen solle. Mit einem entsprechenden Prüfauftrag könne die Verwaltung umgehen. In Bezug auf Pkt. 2 könne eine Empfehlung durch entsprechendes Informationsmaterial gegeben werden.
In Bezug auf Neubauten (Pkt. 3) werde auch die Formulierung eines Prüfauftrages an die Verwaltung im Rahmen der Projektplanung vorgeschlagen. Die Verwaltung empfehle, eine modifizierte Beschlussformulierung.

 

Auch Herr Stalz würde einer Neuformulierung des Antrages zustimmen.

 

Herr Behrens formulierte den Beschlussvorschlag des Antrages als Prüfauftrag um und bat darum, auch die Fassadenbegrünung mit aufzunehmen.

Herr Diederichs-Späh verdeutlichte, dass auch eine Begrünung über 15 Grad Dachneigung realisiert werden könne und bat darum, diese Formulierung zu streichen. Auch vertikale Dachbegrünung sei möglich. Dies sei zu einschränkend. Darüber hinaus seien viele Komponenten zu betrachten (z.B. Konstruktion, Entwässerung), allein der Blick auf die Statik sei nicht ausreichend. Er schlug die Begrifflichkeit „technische Gegebenheiten“ vor.

 

Herr Helmken verwies auf die Komplexität der Umformulierung des Beschlusses.
Herr Behrens regte an, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses eine Beschlussvorlage vorlegen solle, die die vorlaufenden Diskussionspunkte berücksichtige.

 

Der Antragsteller sowie die Ausschussmitglieder stimmten dieser Vorgehensweise zu.

Frau Dörlemann wies darauf hin, dass die Entscheidung Dachbegrünung / Photovoltaik auch in die Prüfung einbezogen werden solle.

 

Herr Dr. Liedtke wies auf die diesbezügliche Vereinbarung mit den Gemeinschaftsstadtwerken hin.

Herr Wilhelm stimmte Herr Dr. Liedtke zu und schlug vor, dass Thema Photovoltaik gänzlich aus dem Beschluss zu streichen.

 

Abschließend erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses vorlegen werde.