Sitzung: 20.09.2018 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Herr Meier begründete den vorliegenden
Antrag. Der Antrag sei in Anlehnung
an die Beschlusslage in Dortmund erstellt worden– jedoch weitaus
abgeschwächter.
Herr Blaschke wies darauf hin, dass im
Bereich Zollpost mit dem Neubau von Grobe und Matrazen Concord Dachbegrünungen
durch Private umgesetzt worden seien.
Seitens der
SPD-Fraktion erklärte Herr Kasperidus, dass
die Intention des Antrages durchaus unterstützt werde. Die jedoch stringente
Auslegung zu Pkt. 1 mache kaum Sinn. Nur für den Fall einer Sanierung oder
Grundsanierung sei es sinnvoll, die Möglichkeiten einer Dachbegrünung bzw.
Errichtung einer Photovoltaikanlage zu prüfen. Bei erst kürzlich errichteten
Neubauten sei dies nicht wirtschaftlich, sofort wieder in die Bausubstanz
einzugreifen. Darüber hinaus seien Folgekosten und Nutzenanalysen für die
Entscheidungsfindung heranzuziehen. Eine verbindliche Selbstverpflichtung werde
insofern abgelehnt. Die unter Pkt. 2 angesprochene Bauherrenberatung werde in
vollem Umfang unterstützt. Währenddessen sei bei Pkt. 3 eine Generalausrichtung
der Statik für die Dachbegrünung bei städtischen Neubauprojekten als
Grundsatzvorgabe abzulehnen. Jedes Neubauprojekt sei individuell zu betrachten,
denn es könnten Gründe gegen eine Dachbegrünung vorliegen (z.B. Standort,
Ausrichtung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung).
Grundsätzlich sei es sehr sinnvoll, mehr Grün in die Stadt zu bringen, so
erklärte Herr Diederichs-Späh. Das
Thema sei nicht neu. Er wies auf die Agenda 2030 der EU hin, mit der Intention
mehr Biodiversität in die Stadt zu bringen. Aus der Praxis berichtete er auch
von technischen Problemen bei der Umsetzung von Gründachprojekten (Dachaufbau,
Substrathöhe ändert die Kubatur). Zudem sei es sinnvoll, bestimmte
Mindestgrößen festzulegen. Lebenszykluskosten seien mit zu berücksichtigen.
Wartungsverträge seien sinnvoll und erforderlich. Gerade in diesem Sommer seien
zahlreiche Gründächer vertrocknet, wo dann eine Neuanlage erforderlich sei. Nur
der Bezug auf die Statik sei nicht ausreichend. Es sei eine individuelle
Einzelfallbetrachtung erforderlich. In Bezug auf Photovoltaikanlagen verwies er
auf das Contracting mit den Gemeinschaftsstadtwerken. Zu berücksichtigen sei
dabei auch, dass sich die Stadt Kamen in der Haushaltssicherung befinde und
nicht grundsätzlich alle Projekte zu finanzieren seien. Eine verbindliche
Selbstverpflichtung werde abgelehnt. Zu Pkt. 2 hinterfrage er die
organisatorische Umsetzbarkeit der umfänglichen Beratung aller Bauherren in
Kamen. Dies sei auch in Dortmund ein langer Diskussionspunkt gewesen. Dies
werde abgelehnt.
Es werde durchaus
begrüßt, mehr Grün in die Stadt zu bringen. Als gutes Beispiel für ein
Dachbegrünungsprojekt nannte er den Penny-Markt in Werne.
Insgesamt bitte er
daher um eine getrennte Abstimmung der Pkt. 1 bis 3.
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen erklärte Herr Helmken,
dass der vorliegende Antrag durchaus kritisch betrachtet werde. Photovoltaik
solle vor der Dachbegrünung gesehen werden. Eine Realisierung sei nur möglich,
wenn dies technisch umsetzbar sei und sich die Kosten in einem angemessenen
wirtschaftlichen Rahmen bewegen.
Herr Dr. Liedtke erklärte, dass aus Sicht
der Verwaltung, die Intention des Beschlusses durchaus getragen werde.
Insgesamt werde jedoch die zwingende Realisierung nicht umsetzbar sein. Es sei
aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, alle Bestandsdächer stringent zu
begrünen. Es mache keinen Sinn, intakte oder neue Dächer zu begrünen. Er schlug
vor, den Beschluss zu Pkt. 1 dahingehend abzuändern, dass im Rahmen einer
Einzelfallprüfung bei Sanierungsbedarf an Bestandsdächern eine Beurteilung
unter Beachtung der technischen Möglichkeiten, der grundsätzlichen
Umsetzbarkeit und der Finanzierbarkeit der Umsetzungskosten u.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen solle. Mit einem entsprechenden
Prüfauftrag könne die Verwaltung umgehen. In Bezug auf Pkt. 2 könne eine
Empfehlung durch entsprechendes Informationsmaterial gegeben werden.
In Bezug auf Neubauten (Pkt. 3) werde auch die Formulierung eines Prüfauftrages
an die Verwaltung im Rahmen der Projektplanung vorgeschlagen. Die Verwaltung
empfehle, eine modifizierte Beschlussformulierung.
Auch Herr Stalz würde einer Neuformulierung des
Antrages zustimmen.
Herr Behrens formulierte den
Beschlussvorschlag des Antrages als Prüfauftrag um und bat darum, auch die
Fassadenbegrünung mit aufzunehmen.
Herr Diederichs-Späh verdeutlichte,
dass auch eine Begrünung über 15 Grad Dachneigung realisiert werden könne und
bat darum, diese Formulierung zu streichen. Auch vertikale Dachbegrünung sei
möglich. Dies sei zu einschränkend. Darüber hinaus seien viele Komponenten zu
betrachten (z.B. Konstruktion, Entwässerung), allein der Blick auf die Statik
sei nicht ausreichend. Er schlug die Begrifflichkeit „technische Gegebenheiten“
vor.
Herr Helmken verwies auf die Komplexität der
Umformulierung des Beschlusses.
Herr Behrens regte an, dass die
Verwaltung zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses eine
Beschlussvorlage vorlegen solle, die die vorlaufenden Diskussionspunkte
berücksichtige.
Der Antragsteller
sowie die Ausschussmitglieder stimmten dieser Vorgehensweise zu.
Frau Dörlemann wies darauf hin, dass die
Entscheidung Dachbegrünung / Photovoltaik auch in die Prüfung einbezogen werden
solle.
Herr Dr. Liedtke wies auf die diesbezügliche
Vereinbarung mit den Gemeinschaftsstadtwerken hin.
Herr Wilhelm stimmte Herr Dr. Liedtke zu und
schlug vor, dass Thema Photovoltaik gänzlich aus dem Beschluss zu streichen.
Abschließend
erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die
Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des
Umwelt- und Klimaschutzausschusses vorlegen werde.