In Ergänzung zur vorliegenden Mitteilungsvorlage, die auch im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss behandelt worden sei, informierte Herr Dr. Liedtke, dass der Gutachter nunmehr beauftragt worden sei, die Auswirkungen des neuen Erlasses auf die Stadt Kamen zu projizieren. Sobald die Ergebnisse vorliegen würden, erfolge eine Vorstellung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass durch den neuen Erlass eine andere Rechtslage eingetreten sei. Für den Fall möglicher Antragstellungen sei es für die Stadt Kamen und insbesondere die Genehmigungsbehörde Kreis Unna erforderlich, die notwendige Rechtssicherheit für die Antragsbearbeitung (z.B. Vorranggebiet Lüner Höhe) zu erlangen.