Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, sich mit dem Projekt „ Sanierung des alten Kabinengebäudes am Jahnstadion“ für das Städtebauförderprogramm Investitionspaket Soziale Integration im Quartier – Programmjahr 2018 des Landes Nordrhein-Westfalen zu bewerben.

Die Finanzmittel zur Realisierung der Maßnahme werden im Haushalt 2019 – vorbehaltlich der Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen – zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen erläutert dazu, dass die Stadt Kamen sich zwei Ziele gesetzt habe. Das eine sei die vorhandenen Sportanlagen zu modernisieren und zukunftsfähig aufzustellen und das andere sei, dies mit den verfügbaren Mitteln zu realisieren. Es sollen dabei mögliche Fördermittel aus­geschöpft werden, um auch den Haushaltsausgleich 2020 zu erreichen. Für das Jahr 2018 und 2019 wurden jeweils 325.000 € für die Sanierungsmaßnahme in den Haushalt gestellt. Durch das Förderprogramm des Landes habe man die Möglichkeit die Gesamtmaßnahme abzubilden und fördern zu lassen. Dabei würde eine Förderung von 90 % erfolgen und die Stadt Kamen müsse einen Eigenanteil von 10 % abdecken. Dies sei mit den eingestellten Haushaltsmitteln möglich.

 

Weiterhin erläuterte sie, dass der Planungsprozess bereits angelaufen sei und man die Um­setzung bisher aufgeschoben habe, da die Maßnahme nicht begonnen werden dürfe, bevor der Förderzuschlag erteilt sei. Sollte der Zuschlag nicht erfolgen, werde die Maßnahme nicht ganz gestrichen, sondern lediglich in den geplanten Bauabschnitten aufgeteilt durchgeführt. Eine Um­setzung in diesem Rahmen würde sonst einen erheblichen überplanmäßigen Mehraufwand be­deuten.

 

Herr Stalz teilte mit, dass die FW/FDP den Entschluss zur Sanierung der Sportanlagen unter­stütze. Es sei aber zu Verständnisfragen gekommen und dies sei zum einen, ob der Antrag be­reits an die Bezirksregierung oder das Ministerium übermittelt worden sei und ob Mittel bereits 2018 fließen sollen oder erst 2019.

 

Frau Kappen erklärte dazu, dass der Antrag an die Bezirksregierung übermittelt worden sei und von da an das Ministerium weitergeleitet werde.

 

Herr Stalz fügte hinzu, dass der Fachausschuss des RVR für das Städtebauförderprogramm für 2018 getagt und die Vorlage an die Verbandsversammlung weiterempfohlen habe. Darin ent­halten sei die Fördermaßnahme jedoch nicht.

 

Frau Kappen wies daraufhin, dass es zwei Förderprogramme geben würde und dieses nicht unter das von Herrn Stalz genannte Städtebauförderprogramm falle. Sie werde Herrn Stalz über das Ratsbüro die Unterlagen zum Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ zukommen lassen. Bisher habe es noch keine Rückmeldung oder Listen gegeben.