Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Folgevertrag mit dem Kreis Unna und der Verbraucherzentrale NRW hinsichtlich der weiteren Sicherstellung und Finanzierung der allgemeinen Verbraucherberatung in der Stadt Kamen abzuschließen.

 

Die Stadt Kamen betraut, mit Verweis auf § 11 des Vertragsentwurfes, die Verbraucherzentrale NRW mit der Leistung „Allgemeine Verbraucherberatung“ zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse durch die örtliche Beratungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher in Kamen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Frau Peppmeier erläuterte die wesentlichen Kernelemente der Vorlage.

Der zum 31.12.2018 auslaufende Vertrag soll um 5 Jahre verlängert werden. Der Rat müsse dies beschließen. Gemäß EU-Beihilferecht sei ein offizieller Betrauungsakt erforderlich.

Zusätzlich werde eine weitere 0,5 Beratungsfachkraftstelle für Kamen eingerichtet. Das Land NRW beteilige sich mit 50 % der Gesamtkosten der Verbraucherberatung. Die restlichen 50 % tragen der Kreis Unna zu 60 % und die Stadt Kamen zu 40 %.

Hieraus ergebe sich eine Mehrbelastung von rd. 7.000 € für den städtischen Haushalt, so Frau Peppmeier.