Sitzung: 27.09.2018 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 068/2018
Beschluss:
Gem. § 46 b Kommunalwahlgesetz i.V. mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bzw. mit § 66 Kommunalwahlordnung wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
Die Wahlen zur Bürgermeisterin der Stadt Kamen am 17.06.2018 (Hauptwahl) und am 01.07.2018 (Stichwahl) werden für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen