Beschluss:

 

Gem. § 46 b Kommunalwahlgesetz i.V. mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bzw. mit § 66 Kommunalwahlordnung wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c Kommunal­wahlgesetz genannten Fälle vorliegt.

Die Wahlen zur Bürgermeisterin der Stadt Kamen am 17.06.2018 (Hauptwahl) und am 01.07.2018 (Stichwahl) werden für gültig erklärt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen