Sitzung: 27.09.2018 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 064/2018
Beschluss:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der
Buchungsstelle 36.02.01/0538.783100 „Freizeitzentrum Lüner Höhe“ (Dach, Heizung,
Elektro, Sanitär) werden zusätzlich 100.000 € bereit gestellt, um die Maßnahme
fertig zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob die entnommenen Mittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem Projekt „Heeren“ dort nicht benötigt werden.
Herr Dr. Liedtke antwortete, dass es eine zeitliche Verzögerung bei den bewilligten Bundesmitteln gegeben habe und deswegen die Finanzierung noch nicht stehe. Zu rechnen sei damit Ende Oktober.