Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

 

Bei der Buchungsstelle 36.02.01/0538.783100 „Freizeitzentrum Lüner Höhe“ (Dach, Hei­zung, Elektro, Sanitär) werden zusätzlich 100.000 € bereit gestellt, um die Maßnahme fertig zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob die entnommenen Mittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem Projekt „Heeren“ dort nicht benötigt werden.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass es eine zeitliche Verzögerung bei den bewilligten Bundesmitteln gegeben habe und deswegen die Finanzierung noch nicht stehe. Zu rechnen sei damit Ende Oktober.