Herr Dr. Liedtke erörterte, dass mit dem aktualisierten Erlass der Bau von Windenergieanlagen schwieriger werde. Auf dieser Grundlage wird ein Abgleich mit der Windenergie-Potenzialanalyse der Stadt Kamen erforderlich, der von einem Gutachter durchgeführt werden soll. Das Ergebnis wird in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt (PSV und UKA).

 

Herr Diederichs-Späh merkte an, dass es in Kamen planerisch keine Möglichkeit gebe Windvorrangflächen auszuweisen. Auch fragte, ob es auch bei einem Ausfall der Anlage auf der Lüner Höhe keine Möglichkeit gebe, dieses zu erneuern. Herr Dr. Liedtke bestätigte dieses.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich, ob eine Rücknahme der Vorrangfläche und stattdessen Einzelfallentscheidungen möglich seien. Zudem verwies sie auf das beschlossene Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kamen, in dem 1-3 Windkraftanlagen angeregt wurden.

 

Herr Dr. Liedtke wies daraufhin, dass sich durch die Änderungen des Windenergie-Erlasses, die bau- und planungsrechtliche Situation für den Bau von Windenergieanlagen, auch von Einzelanlagen, erschwert hat. Es könne sein, dass es in Kamen keine geeigneten Standorte für solche Anlagen gibt. Das sei aber von einem Gutachter zu prüfen.