Herr Lipinski leitete mit Verweis auf die vorliegende Mitteilungsvorlage den Tagesordnungspunkt zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes des Kreises Unna ein.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass der Entwurf des Nahverkehrsplanes für den Kreis Unna vorliege und die Stellungnahme der Stadt Kamen derzeit erarbeitet werde. Der Entwurf des Nahverkehrsplanes sei im Internet abrufbar und werde derzeit durch die Verwaltung geprüft. (Anmerkung der Verwaltung:

 https://www.kreis-unna.de/nocache/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/verkehr/nahverkehrsplan.html). Die Stellungnahme der Stadt Kamen sowie eine entsprechende Beschlussvorlage werde den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss nach der Sommerpause erreichen.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach der in der Mitteilungsvorlage genannten Vorbereitung der Vergabe von Verkehrsleistungen und fragte, ob es sich hierbei um eine Neuausschreibung von Bahnstrecken oder Busverkehre handele. Zudem regte er eine Auflistung bzw. Bestandserfassung von Bushaltestellen im Kamener Stadtgebiet an

 

Herr Breuer erklärte, dass es im Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2013 bereits ein Bushaltestellenkataster gäbe, indem alle Haltestellen mit ihrer jeweiligen Ausstattung aufgelistet seien und welches auch unabhängig vom Nahverkehrsplan fortgeschrieben werden soll. Das Haltestellenkataster sei ebenfalls auf der Webseite des Kreises Unna abrufbar.

Die Vergabe von Leistungen umfasse ausschließlich Leistungen im Bereich des Busverkehrs, da hier der Kreis Unna als Aufgabenträger zuständig sei.

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass derzeit alle Kamener Bushaltestellen mit Blick auf Barrierefreiheit geprüft würden. Alle Städte und Gemeinden seien verpflichtet, Barrierefreiheit an Bushaltestellen herzustellen. Es werde ein Haltestellenprogramm mit dem Ziel der Barrierefreiheit erarbeitet, bei dem auch ein Förderprogramm in Anspruch genommen werden solle.

 

Frau Dörlemann fügte an, dass viele Bushaltestellen im Kamener Stadtgebiet keine Überdachung oder Sitzgelegenheit sowie eine schlechte Beleuchtung aufwiesen und bat, dies zu berücksichtigen. Zudem erkundigte sie sich nach möglichen Auswirkungen auf den Nahverkehrsplan durch die beabsichtigte Mitgliedschaft der Stadt Schwerte in der VKU.

 

Herr Breuer erwiderte, dass eine Mitgliedschaft der Stadt Schwerte grundsätzlich keine großen Auswirkungen auf den Nahverkehrsplan habe, da in diesem das Leistungsangebot unabhängig von der jeweiligen Leistungserbringung geplant würde. Die Leistungen werden entsprechend vergeben. Für die VKU bedeute eine Mitgliedschaft der Stadt Schwerte voraussichtlich Synergieeffekte.

 

Frau Dörlemann wies auf mögliche Auswirkungen für den Schülerverkehr hin, da der Unterrichtsbeginn der Schulen mit dem Kreis Unna und der VKU aufeinander abgestimmt werde.

 

Herr Lipinski bemerkte hierzu, dass die Schulen vermutlich durch die VKU angefragt würden und der Ausschuss bei weiteren Informationen entsprechend informiert werde.

 

Mit Blick auf die genannte Frist verwies Herr Fuhrmann auf die Stellungnahme des Behindertenbeirates im November und erkundigte sich, ob eine nachträgliche ergänzende Stellungnahme des Behindertenbeirates durch den Kreis Unna berücksichtigt werde.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass die Stellungnahme des Behindertenbeirates an den Kreis Unna nachgereicht werden könne und dieses Vorgehen mit der Vorsitzenden des Behindertenbeirates abgestimmt sei.

 

Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass die Definition von Barrierefreiheit im Sinne der Förderrichtlinie an Bushaltestellen häufig unerreichbare Vorgaben bedeute. Beispielsweise nannte er das Spaltmaß zwischen Buskap und Bustür.

 

Herr Heidler betonte, dass mit dem Nahverkehrsplan stets ein attraktives Verkehrsangebot mit einer guten flächendeckenden Anbindung innerhalb des Kamener Stadtgebiets angestrebt werden solle. In der Vergangenheit seien da bereits gute Erfolge erzielt worden. Die gute Anbindung gelte es zu erhalten und ggf. auszubauen.