Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Kamen bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der vorgelegten von den Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH gewählten Vorschlagsliste die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4 Nrn. 1 - 6 in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH.

 

2.      Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem Auf­sichts­rat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH bestellt der Rat der Stadt Kamen bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagliste als Nachfolger die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffer 4 Nrn. 7 - 12 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen, für das jeweilige Unternehmen, dem das ausgeschiedene Mitglied angehört hat.

 

3.      Der Geschäftsführer der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH wird angewiesen, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen