Herr Blaschke begrüßte Frau Schneider von der EnergieAgenturNRW, Wuppertal.

 

In einem ausführlichen Vortrag informierte Frau Schneider umfassend über den „European Energy Award“ (eea). Die detaillierten Informationen ergeben sich aus der im Ratsinformations­system hinterlegten Präsentation.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass diese von Frau Schneider vorgestellten Verfahrensabläufe ähn­lich seien wie bei der Mitgliedschaft in der AGFS. Auch dort gebe es ein Monitoring. Ein be­schlossenes Klimaschutzkonzept liege vor. Die Teilnahme am European Energy Award stelle eine Möglichkeit dar, Energie und Kosten zu sparen und somit einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der finanzielle und personelle Aufwand sei überschaubar. Die Verwal­tung werde – sofern der Fachausschuss dies wünsche – eine entsprechende Beschlussvorlage nebst Förderantrag vorbereiten.

 

Die Förderbedingungen wurden von Herrn Kasperidus als gut eingeschätzt. Die erforderliche Software würde bereitgestellt und durch das Netzwerk sei der Erfahrungsaustausch möglich. Die Teilnahme ermögliche ein strukturiertes Arbeiten und Controlling. Er bat um Einschätzung der Umsetzbarkeit als solche.

 

Herr Scharschuch erklärte, dass bei einer Teilnahme am eea die Aufgabenbearbeitung durch ein zu bildendes Energieteam, an dem Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen teilnehmen (u.a. Gebäudemanagement, Organisation, Finanzen) erfolgen müsse. Den Arbeitsaufwand pro Jahr von 20 Arbeitstagen für Teamleiter/in und 10 Arbeitstagen für Energieteam-Mitglieder er­achte er jedoch aufgrund seiner Erfahrungen für zu gering.

 

Es sei nachvollziehbar, dass eine Teilnahme am eea sich positiv auf die harten Standortqualitä­ten einer Kommune auswirken würde, erklärte Herr Diederichs-Späh. Auch die von Herrn Dr. Liedtke angeführten klimatischen und ökologischen Aspekte könne er bekräftigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sei die Kosteneinsparung im Rahmen des Lebenszyklusses. Er verwies auf das 3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit. Den Arbeitsaufwand schätze er mit 20 Tagen als überaus optimistisch ein. Abschließend erklärte er, dass eine positive Diskussion der Thematik in seiner Fraktion zu erwarten sei.

 

Die Beteiligung am eea sei ein wichtiger Baustein für den Umwelt- und Klimaschutz, erklärte Herr Helmken. Er erkundigte sich, weshalb der TÜV Rheinland als Auditor eingesetzt werde.

 

Frau Schneider erklärte, dass dies vom Ministerium in NRW so geregelt worden sei.

 

Herr Sekunde berichtete über seine eigenen Erfahrungen als Mitglied des Energieteams bei der Stadt Hamm. Es sei anzumerken, dass die Berater auch im Laufe des Bewilligungszeitraumes wechseln können. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich nach den Auswahlmöglichkei­ten aus dem Pool der Berater.

 

Für NRW würden 16 Berater/innen zur Verfügung stehen, sagte Frau Schneider. Es sei durch­aus möglich, dass sich 3 bis 4 Berater vorstellen und eine Auswahl getroffen werden könne.

 

Zu den zeitlichen Abläufen führte Herr Dr. Liedtke aus, dass der Antrag auf Teilnahme am eea zeitlich so gestellt werden solle, dass ggf. ab 2019 mit der Maßnahme begonnen werden solle.

 

Frau Schneider ergänzte, dass die Antragstellung beim Projektträger ETN und die Antragsprü­fung durch die Bezirksregierung erfolgen. Ein Vorlauf von 2 – 3 Monaten bis zur Antragsbewilli­gung sei einzuplanen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Stalz zur voraussichtlichen Einsparung in Euro und CO2 nach der Pro­grammteilnahme führte Herr Scharschuch aus, dass eine Pauschalisierung nicht möglich sei. Zunächst würde der Status quo ermittelt. Umsetzungsmaßstäbe seien je nach Schwerpunktset­zung sehr individuell. Jede Stadt habe andere Ausgangswerte und Zielsetzungen. Er verwies auf die Auswertungen im Monitoring-Tool (interner Bereich). Zum jeweiligen Stand der einzelnen Kommunen seien Informationen über den Link: http://www.european-energy-award.de/kommunen/liste-der-eea-kommunen/ erhältlich.

 

Herr Sekunde gab zu bedenken, dass die Umsetzung verschiedener Maßnahmen auch von deren Finanzierbarkeit abhängig sei. Vorab seien belastbare Zahlen nicht anzugeben, da keine konkrete Festlegung auf bestimmte Maßnahmen möglich sei. Zunächst erfolge die Bestandser­mittlung.

 

Herr Meier erkundigte sich nach einer Vorbildkommune.

 

Dazu führte Herr Scharschuch aus, dass z.B. Saerbeck als Goldkommune zertifiziert sei.

 

Herr Janßen fragte nach, ob bei Nichterreichung der Ziele eine Rückzahlung von Fördermitteln erfolge.

 

Dazu führten Frau Schneider und Herr Scharschuch aus, dass Fördermittel nur bei einem vor­zeitigen Programmausstieg oder bei förderschädlichem Verhalten zurückzuzahlen seien.

 

Zur Nachfrage von Herrn Helmken erklärte Frau Schneider, dass bereits begonnene oder um­gesetzte Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept in die Bewertung mit einfließen werden. Herr Scharschuch ergänzte, dass mit dem Klimaschutzkonzept bereits ein erster Grundstein gelegt sei und eine große Bandbreite an Maßnahmen enthalten sei.