5.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

Lärmaktionsplan Kamen

 

Herr Harrach gab eine Information über den bisherigen Stand der Lärmaktionsplanung (1. und 2. Stufe) und informierte darüber, dass nunmehr die Bearbeitung der 3. Runde des Lärmaktions­planes Kamen beginne. Dabei sollen die Auslösewerte für Kamen tagsüber >65dB(A), nachts >55dB(A) beibehalten werden. Weitere Informationen sind der Präsentation zu entnehmen.

 

Luftschadstoffsituation in Kamen


Die teils unkorrekte Berichtserstattung zur Thematik „Luftreinhalteplanung“ im Hellweger Anzei­ger vom 14.03.18 nahm Herr Harrach zum Anlass, um nochmal ausführlich zu dem Thema zu berichten. Detaillierte Informationen zu seinem Vortrag sind der Präsentation zu entnehmen.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, was zu veranlassen sei, wenn durch höhere Verkehrsbe­lastungen mit einem Anstieg der Schadstoffwerte gerechnet werden könne (z.B. Neuansiedlung Logistik an der Henry-Everling-Straße).

 

Daraufhin erklärte Herr Harrach, dass bei einer solchen Vermutung zunächst durch die Stadt Kamen belastbare Verkehrszahlen an die Bezirksregierung mitzuteilen seien. Diese würde dann durch das LANUV eine entsprechende Simulationsberechnung veranlassen. Bei entsprechend hohen Belastungswerten folge dann eine Aufnahme in den Luftreinhalteplan der Stadt Kamen.

Derzeit seien in Kamen jedoch keine belasteten Bereiche ausgewiesen, ergänzte Herr Dr. Liedtke. Zudem sei festzustellen, dass die Hintergrundbelastung in den letzten Jahren perma­nent zurückgegangen sei.

 

Bezug nehmend auf die Berichte von Herrn Harrach zur Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung thematisierte Herr Sekunde die Belastung der Anwohner durch die Dortmunder Allee. Mit Blick auf die Lärmbelastung der Anwohner in Bezug auf das Verkehrsaufkommen aber auch den Straßenzustand und den Straßenquerschnitt, der zu hohen Geschwindigkeiten beitrage, bestehe dringender Handlungsbedarf. Er bat die Verwaltung, sich für die Umsetzung geeigneter Maß­nahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung an der Dortmunder Allee beim Landesbetrieb Straßen.NRW einzusetzen.

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen des LAP im Bereich der Lünener Straße habe sich die Situation verbessert (u. a. Schaffung eines Angebotsstreifens für Radfah­rer, Tempo 30 nachts), berichtete Herr Stalz. Trotz allem würden aus seiner Sicht die Lkw-Ver­kehre in der Nacht noch eine große Lärmbelastung darstellen. Er bat die Verwaltung darum zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, für die Nachtzeit ein Lkw-Durchgangsfahrverbot anzuordnen. Dies solle allerdings bei der Nutzung der Bedarfsumleitung ausgeschlossen werden.

 

Herr Dr. Liedtke sagte eine Prüfung der v.g. Anregungen durch die Verwaltung zu.

Baumfällungen Wasserkurler Straße 37 (KiTa Brausepulver)

Eingangs erläuterte Herr Harrach die durch den Neubau der KiTa bedingte Situation.

Der Grundriss des geplanten Neubaus werde sich ändern. Zudem sei es erforderlich zusätzliche Aufstellflächen für die Container zu schaffen, die während der Bauphase den Ersatzbetrieb der KiTa Brausepulver sichern. Aus diesen Gründen werden für die Baumaßnahme insgesamt 9 Bäume auf dem Grundstück gefällt. Ein entsprechender Ausgleich nach der Baumschutzsatzung wird erfolgen.

 

Dachbegrünung Zollpost
Herr Dr. Liedtke informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass bei zwei Neubauvorhaben im Bereich Zollpost/Unnaer Straße (500 qm u. 1.000 qm) auf seine Anregung hin durch den In­vestor eine extensive Dachbegrünung realisiert werde. Dies stelle einen positiven Beitrag zum Stadtklima dar.

 

 

5.2 Anfragen

 

Dachbegrünung

Herr Stalz berichtete darüber, dass einige Städte per Satzung die Begrünung von Flachdächern verbindlich vorschreiben, beispielhaft nannte er die Stadt Essen.
Zudem seien ausführliche Informationen zum Thema Dachbegrünung über das Gründachka­taster der Metropole Ruhr verfügbar (http://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/umwelt-freiraum/klima/klimaanpassung/startseite-gruendachkataster.html).

 

In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, welche städtischen Gebäude über eine Dachbe­grünung verfügen würden.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass auch die Stadt Kamen in einem Fall eine Dachbegrünung im Rahmen der textlichen Festsetzungen vorgeschrieben habe, Bebauungsplan Nr. 18 Ka-Me Lortzingstraße. Über eine Auflistung städtischer Gebäude mit Dachbegrünung verfüge er nicht. Die Anfrage werde er an den zuständigen Fachbereich weiterleiten, sagte Herr Dr. Liedtke zu.

 

Steinvorgärten

Herr Borgmann wies auf die schädlichen Auswirkungen von „Steingärten“ auf das Stadtklima hin und erkundigte sich nach Reglementierungsmöglichkeiten.

 

Diesbezüglich erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass er derzeit keine geeigneten Steuerungsmöglich­keiten sehe.