An der Beratung und Beschlussfassung haben die folgenden Mitglieder des Rates nicht teilgenommen:

 

Karsten Diederichs-Späh, Rainer Fuhrmann, Petra Hartig, Daniel Heidler, Stefan Helmken, Peter Holtmann, Hermann Hupe, Klaus Kasperidus, Wilhelm Kemna, Martin Köhler, Timon Lütschen, Susanne Middendorf, Manfred Wiedemann, Dietmar Wünnemann, Nicola Zühlke.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Im Verfahren zur Auswahl des Energieversorgungsunternehmens, mit dem ein Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (sog. Gaskonzessionsvertrag) in der Stadt Kamen geschlossen werden soll, werden die in Anlage 1 dargestellte Mindestanforderung sowie die beschriebene Systematik zur Auswertung der Angebote und die dort genannten Auswahlkriterien mit der angegeben Gewichtung festgelegt.
  2. Von den Bewerbern sollen die in Anlage 2 aufgeführten Eignungsnachweise eingeholt und die Eignung der Bewerber entsprechend den dort beschriebenen Anforderungen geprüft werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren auf Grundlage der vorgenannten Beschlüsse durchzuführen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss möglicher Verhandlungen mit den Bewerbern und nach Vorliegen finaler verbindlicher Angebote einen Entwurf für eine Auswertung der Angebote und eine Beschlussempfehlung für die Auswahlentscheidung vorzulegen.
  5. Die Verwaltung wird ermächtigt, soweit erforderlich, noch unwesentliche, insbesondere redaktionelle Änderungen an den Verfahrensunterlagen vorzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Herr Theimann übergibt die Sitzungsleitung zurück an den Bürgermeister.

 


Der Bürgermeister übergibt die Sitzungsleitung an das älteste Ratsmitglied Herrn Theimann.

 

 

Herr Grosch bat um Erläuterung der Beschlussvorlage.

 

Frau Peppmeier berichtete, dass am 31.05.2019 die Gaskonzession auslaufe und diese neu ausgeschrieben und vergeben werden müsse. Der erste Verfahrensschritt sei die Veröffentlichung und Interessenbekundung gewesen. Der zweite Schritt sei die Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote. Hier würden Eignungsnachweise angefordert, zudem werde mit dem Vertragsentwurf eine Wertungsmatrix herausgegeben. Nach der Prüfung der indikativen Angebote erfolge im nächsten Verfahrensschritt die Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote. Es handele sich um ein interkommunales Verfahren. Mit einem Vergabebeschluss sei Ende 2018 zu rechnen. Eine renommierte Anwaltskanzlei sei mit der Verfahrensleitung sowie den Aufgaben der Vergabestelle beauftragt worden. Bei weitergehenden Fragen, z.B. zu den Inhalten, Gewichtungen oder Bewertungskriterien, stünden Frau Hömke und Herr Pohle zur Klärung zur Verfügung.

 

Die Frage von Frau Dörlemann, ob der Beschlussvorschlag wortgleich zu den anderen Städten sei, bejahte Frau Peppmeier.